 |
|
Zentralafrikanische Republik
|
|
|
|
|
|
|
| |
 |
eisepaß/Visum
|
|
|
|
| |
| Reisepass/Visum |
|
| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
|
Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
|
| |
| Reisepass |
|
Allgemein erforderlich.
|
| |
| Einreise mit Kindern |
|
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für
Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für
Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
|
| |
| Visum |
|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder: (a) EU-Länder: Griechenland (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder); (b) Übrige Länder: Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’ Ivoire, Gabun, Israel, Kamerun, Kongo (Rep.), Liberia, Niger, Ruanda,
Senegal und Tschad.
|
| |
| Transit |
|
Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum
nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
|
| |
| Visaarten |
|
Touristen- und Geschäftsvisa sind für max. 3 Monate gültig. Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.
|
| |
| Visagebühren |
|
Auf Nachfrage bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
|
| |
| Antragstellung |
|
Botschaft (s. Adressen).
|
| |
| Unterlagen |
|
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Hin- und Rückflugticket. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühren. (g) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Bei Antragstellung auf dem Postweg sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren
beigelegt werden.
|
| |
| Bearbeitungszeit |
|
2 Arbeitstage.
|
| |
| Ausreiseerlaubnis |
|
Reisende müssen sich mindestens 1 Tag vor Abreise bei der Flughafenpolizei abmelden.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
ontaktadressen
|
|
|
|
| |
| Lage |
|
Äquatorialafrika.
|
| |
| Landesvorwahl |
|
236.
|
| |
| Ministère de l'Environnement et du Tourisme |
|
BP 830, Ave. B. Boganda, CF-Bangui Tel: 617 921/527. Fax: 61 57 41 oder 61 10 85.
|
| |
| Botschaft der Zentralafrikanischen Republik |
|
Johanniterstraße 19, D-53113 Bonn Tel/Fax: (0228) 23 35 64. Internet: www.botschaft-zentralafrika.de (im Aufbau). Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. (auch für Österreich und die Schweiz zuständig) Botschaft zurzeit nicht besetzt. Honorarkonsulate in Hamburg und Karlsruhe.
|
| |
| Konsulat der Republik Österreich |
|
13 Route de la Colline bis, B.P. 1303 CF-Bangui Tel: 61 69 99. Fax: 61 66 20. Die deutsche Vertretung in der Zentralafrikanischen Republik ist derzeit operativ nicht tätig, zuständig ist die Botschaft
in Yaoundé (s. Kamerun).
|
| |
|
|
Die Interessen der Schweiz werden von der Schweizer Botschaft in Kinshasa (s. Kongo (Dem. Rep.)) vertreten.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esundheit
|
|
|
|
| |
| Gesundheit |
|
| |
Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| 1 |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
|
| |
| [1] |
|
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Auch Transitpassagiere benötigen eine Impfbescheinigung gegen
Gelbfieber. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.
|
| |
| [2] |
|
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, besonders in der Präfektur Ouaka. Da die Wirksamkeit
der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich
zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen
zu empfehlen.
|
| |
| [3] |
|
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit von Mai bis September, in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere
Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein.
|
| |
| [4] |
|
Die Trinkwasseraufbereitung ist mangelhaft. Das Leitungswasser in der Hauptstadt und in großen Provinzstädten (Bambari, Bangassou,
Berberati, Bossangoa, Bouar, Bozoum, Carnot, Ndélé) ist nach Verwendung eines Filters unbedenklich. Wasser sollte generell
vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte
aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch,
rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
|
| |
| Vorsichtsmaßnahmen |
|
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder
Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem im Norden während der Trockenzeit von Dezember bis Mai vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen
lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
|
| |
| Gesundheitsvorsorge |
|
Die medizinische Versorgung ist landesweit unzureichend. In der Hauptstadt gibt es zwei Privatkliniken, die eine Notversorgung
durchführen können. Französische Medikamente sind grundsätzlich in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren,
aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für ernste Erkrankungen ist eine
Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, einschließlich einer Rückholversicherung,
ist daher absolut notwendig.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esetzliche Feiertage
|
|
|
|
| |
| Gesetzliche Feiertage |
|
1. Jan. 2006 Neujahr. 29. März Todestag von Barthélemy Boganda. 17. Apr. Ostermontag. 13. Aug Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov Allerheiligen. 1. Dez. Nationalfeiertag. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 29. März Todestag von Barthélemy Boganda. 9. Apr. Ostermontag. 13. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov Allerheiligen. 10. Nov. Staatsfeiertag. 1. Dez. Nationalfeiertag. 25. Dez. Weihnachten.
|
| |
 |
|
|
|
|