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Tunesien

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja/1 Nein Ja
Ja/1 Nein Ja
Ja/1 Nein Ja
Ja/1 2, 3 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein).
Staatsangehörige der folgenden Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

 
Carte de visiteur non-résident

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses oder Kinderausweises wird jedoch empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat) und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).) ;
(b) Übrige Länder: Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Guinea, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, San Marino, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Türkei, USA (bis zu 4 Monaten) und Vatikanstadt.
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik;
II: Übrige Länder: GUS (außer: Armenien).

 
Visum bei der Einreise

Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen. Auskünfte über die maximale Aufenthaltsdauer für Staatsbürger dieser Länder erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. (Staatsangehörige von Libanon und Syrien innerhalb von 24 Std.) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die immer ein Transitvisum benötigen: Bolivien, China (VR), Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur und Sri Lanka.

 
Visaarten

Touristen- und Transitvisum.

 
Visagebühren

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

 
Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass und Kopien der ersten fünf Seiten des Reisepasses. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (Postanweisung). (e) Reisebestätigung. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter, adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

3 Wochen.

 
Einreise mit Haustieren


Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Nordafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Tunesien.

 
Landesvorwahl

216.

 
Fremdenverkehrsamt Tunesien

Goetheplatz 5, D-60313 Frankfurt/M.
Tel: (069) 13 38 35 50. Fax: (069) 13 38 35 22.
E-Mail: fvatunesien@aol.com
Internet: http://tunesien.dyndns.info
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.

 
Tunesisches Fremdenverkehrsamt

Opernring 1/R/109, A-1010 Wien
Tel: (01) 585 34 80. Fax: (01) 585 34 80 18.
E-Mail: office@tunesieninfo.at
Internet: www.tunesien-info.at
Mo-Do 09.00-17.30 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr.

 
Fremdenverkehrsamt Tunesien

Bahnhofstraße 69, CH-8001 Zürich
Tel: (044) 211 48 30. Fax: (044) 212 13 53.
E-Mail: info@tunisie.ch
Internet: www.tunisie.ch
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.

 
Botschaft von Tunesien

Lindenallee 16, D-14050 Berlin
Tel: (030) 364 10 70. Fax: (030) 30 82 06 83.
E-Mail: botschafttunis@netscape.net
Mo-Do 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Konsulate mit Visumerteilung in Bonn (Tel: (0228) 84 89 60 0), Hamburg (Tel: (040) 220 17 56/57) und München (Tel: (089) 55 02 51 8).

 
Botschaft von Tunesien

Sieverringerstr. 187, A-1190 Wien
Tel: (01) 581 52 81/82. Fax: (01) 581 55 92. Konsularabt. Tel: (01) 581 52 80.
E-Mail: at.vienne@aon.at
Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr (während des Ramadan: 08.30-14.00 Uhr). Konsularabt.: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr), 09.00-16.00 Uhr (tel. Anfragen).
Honorarkonsulate in Linz, St. Pölten, Vomp und Wien.

 
Botschaft von Tunesien

Kirchenfeldstraße 63, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 82 26/27, 352 15 85. Fax: (031) 351 04 45.
E-Mail: at.berne@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr (Publikumsverkehr), 09.00-16.00 Uhr (tel. Anfragen).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

1 Rue El Hamra, TN-Mutuelleville-Tunis (Belvédère)
Postanschrift: BP 35, TN-1002 Tunis (Belvédère)
Tel: (071) 78 64 55. Fax: (071) 78 82 42.
Internet: www.tunis.diplo.de
Honorarkonsulat in Djerba.

 
Botschaft der Republik Österreich

16 Rue Ibn Hamdis, El Menzah I, TN-1004 Tunis
Postanschrift: BP 23, El Menzah I, TN-1004 Tunis
Tel: (071) 76 73 85, 75 10 91/94. Fax: (071) 76 78 24.
E-Mail: tunis-ob@bmaa.gv.at

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Immeuble Stramica, Lot 11.02.02 A/UD, TN-1053 Les Berges du Lac
Postanschrift: BP 56, TN-1053 Les Berges du Lac
Tel: (071) 96 29 97. Fax: (071) 96 57 96.
E-Mail: vertretung@tun.rep.admin.ch

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
Ja -
Nein -
2 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Tunesien nicht verlassen.

 
[2]

Leitungswasser ist gechlort und normalerweise unbedenklich, kann allerdings u. U. in der Umgewöhnungszeit leichte Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb für die ersten Urlaubstage abgefülltes Wasser empfohlen wird. Trinkwasser außerhalb größerer Städte ist nicht immer keimfrei und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vor allem in Gafsa und Schott Djerit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist endemisch. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse den Urlaubskrankenschein TN/A 11 besorgen. Im Krankheitsfall wendet man sich an das nächst gelegene Regional- oder örtliche Büro der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung. Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 13. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Hegire (Islamisches Neujahr). 20. März Unabhängigkeitstag. 21. März Tag der Jugend. 9. April Märtyrertag. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Juli Tag der Republik. 13. Aug. Tag der Frau. 22. - 24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadam). 7. Nov. Nationalfeiertag.

1. Jan. 2007 Neujahr. 13. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Hegire (Islamisches Neujahr). 20. März Unabhängigkeitstag. 21. März Tag der Jugend. 9. April Märtyrertag.11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Juli Tag der Republik. 13. Aug. Tag der Frau. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadam). 7. Nov. Nationalfeiertag. 20. Dez. Islamisches Opferfest.

 
Anmerkung

Islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Aid el-Seghir vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Aid el-Seghir auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.