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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 1 Monat länger als das Visum gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden
Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Côte d'Ivoire, Kamerun, Kongo (Rep.), Madagascar, Niger, Senegal und
Zentralafrikanische Republik.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass:Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Mauretanien,
Niger, Nigeria, Senegal, Togo und Zentralafrikanische Republik für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein
Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.
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| Visaarten |
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Touristenvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland, Österreich, Schweiz 70 ; (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einmalige Einreise) 100 ; (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, mehrmalige Einriese)
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| Gültigkeitsdauer |
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Maximal 3 Monate.
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| Reisen außerhalb der Hauptstadt |
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Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die bei der Einreise am Flughafen beantragt werden können, jedoch nicht in
jedem Fall ausgestellt werden. Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt
werden.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse
und Geldmittelnachweis. (e) Gebühr/Zahlungsbeleg. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren
beigelegt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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2 Tage.
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| Meldepflicht |
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Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln,
sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Zentralafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Tschad.
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| Landesvorwahl |
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235.
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| Direction de la Promotion Touristique |
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Direction de la Promotion Touristique BP 86, Palais du Gouvernement, TD-N’Djaména Tel: 52 44 16. Fax: 52 44 19.
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| Botschaft der Republik Tschad |
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Basteistraße 80, D-53173 Bonn Tel: (0228) 35 60 26. Fax: (0228) 35 58 87. Honorarkonsulate in Bad Breisig und Stuttgart. (auch für Österreich zuständig). Die Botschaft ist zurzeit geschlossen. Zuständig sind die tschadischen Botschaften in Brüssel und Paris.
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| Honorarkonsulat der Republik Tschad |
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(mit Visumerteilung) Hauptplatz 10, A-3150 Wilhelmsburg Tel.: (02746) 27 74 12. Fax: (02746) 2 77 49. Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Tschad |
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Chancellerie, Rue des Belles-Feuilles 65, F-75116 Paris Tel: (+33) (01) 45 53 36 75. Fax: (+33) (01) 45 53 16 09. Mail: ambassadedutchadparis@wanadoo.fr Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-16.30 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr; Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung im Tschad, zuständig für Österreich ist die Botschaft in Lagos (s. Nigeria). (auch für die Schweiz zuständig).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Av. Félix Eboué, B.P. 893, TD-N´Djamena. Tel.: (00235) 51 62 02 / 51 56 47, Fax: (00235) 51 48 00. E-Mail: allemagne@intnet.td Anmerkung: Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Kamerun ist zugleich als Botschafter im Tschad akkreditiert.
Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe. Keine Erteilung von Visa.
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Coopération Suisse et Agence consulaire, Quartier Sabangali, B.P. 1102, TD-N'Djaména. Tel: (00235) 51 73 14, Fax: (02235) 51 74 16 E-Mail: ndjamena@sdc.net
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| 1 |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Ein Impfschutz gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die im Tschad den Flughafen
nicht verlassen. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber
empfohlen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
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| [3] |
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Malariarisiko besteht das ganze Jahr über in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein.
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| [4] |
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Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung unbedingt abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter
Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch,
rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Süden vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher
vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Vor allem im Süden tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder
Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen
lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist besonders im Norden des Landes unzureichend. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung
mit Notrückführung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen
entsprechend geschützt werden.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan 2006 Neujahr. 13. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 13. April Nationalfeiertag. 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrikanischer Befreiungstag, Jahrestag der Gründung der OAU. 11. Aug. Unabhängigkeitstag. 1. Nov. Allerheiligen. 22. - 24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 28. Nov. Jahrestag der Ausrufung der Republik. 1. Dez. Fest der Freiheit und Demokratie. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan 2007 Neujahr. 9. April Ostermontag. 13. April Nationalfeiertag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrikanischer Befreiungstag, Jahrestag der Gründung der OAU. 11. Aug. Unabhängigkeitstag. 1. Nov. Allerheiligen. 28. Nov. Jahrestag der Ausrufung der Republik. 1. Dez. Fest der Freiheit und Demokratie. 20. Dez. Islamisches Opferfest. 25. Dez. Weihnachten.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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