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Tansania

 
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Währung

1 Tansanischer Schilling = 100 Cents. Währungskürzel: TS, TZS (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 TS; Münzen in den Nennbeträgen 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 TS sowie 50, 10 und 5 Cents.

 
Geldwechsel

Umtausch von Bargeld – vorzugsweise US-Dollar oder Euro – bei jeder Zweigstelle der National Bank of Commerce und allen autorisierten Wechselstuben. Umtauschquittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. In den touristischen Zentren wird der US-Dollar ebenfalls als Zahlungsmittel angenommen.

 
Kreditkarten

Diners Club, MasterCard, Eurocard und Visa werden nur in größeren Hotels, Lodges und Reisebüros akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den Bankautomaten der amtlich zugelassenen Banken im ganzen Land kann Bargeld auch mit Kreditkarte abgehoben werden.

 
Reiseschecks

Reiseschecks in US-Dollar werden empfohlen. Sie können bei jeder Zweigstelle der National Bank of Commerce und allen autorisierten Wechselstuben eingelöst werden.

 
Wechselkurse

TS TS TS TS TS
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 1351,13 1382,01 1373,00 1499,35 1604,71
1 CHF 865,52 895,92 889,61 950,36 1017,64
1 US$ 1129,00 1139,00 1164,00 1222,81 1255,00

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen in der Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrags.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr, teilweise auch bis 16.00 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Folgende Artikel können zollfrei nach Tansania eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche alkoholische Getränke;
570 ml Parfüm.

 
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

(a) Alkohol- und Tabakwaren dürfen nur von Personen über 16 Jahren eingeführt werden. (b) Für Video- und Filmgeräte, Radios, Tonbänder und Musikinstrumente muss u. U. eine Kaution hinterlegt werden. (c) Die Einfuhr von Schusswaffen ist nur mit Sondergenehmigung möglich. (d) Wer einheimische Kunstgegenstände kauft, sollte die Quittung aufbewahren und bei der Ausreise dem Zollbeamten vorlegen.