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Swasiland

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder ab 6 Jahren einen eigenen Reisepass haben.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland (bis zu 3 Monaten), Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Antigua & Barbuda, Bangladesch, Belize, Brunei, Dominica, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Mauritius, Mosambik, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Saint Kitts-Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Tuvalu und Vanuatu);
(c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Norwegen, San Marino, Taiwan, Türkei, Uruguay und USA.

 
Visaarten

Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten. Mehrfachvisa werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.

 
Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz
Gebühren in Brüssel für Deutschland, Österreich und die Schweiz:
10 €; (Einfachvisum), 20 €; (Mehrfachvisum).

Schweiz
Gebühren in Zürich: 30 CHF (Einfachvisum), 30 CHF (Mehrfachvisum).
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.

 
Gültigkeitsdauer

Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) Gebühr. (c) Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate über Ausstellungsdatum hinaus gültig sein). (d) 2 Passfotos (nur bei Beantragung in Brüssel erforderlich).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und die Visagebühren in bar beigefügt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

In der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Adressen).

 
Einreise mit Haustieren


Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Südliches Afrika.

 
Offizieller Staatsname

Königreich Swasiland.

 
Landesvorwahl

268.

 
Ministry of Tourism

Postanschrift: PO Box 2652, SZ-Mbabane
Tel: (040) 464 21.
Internet: www.mintour.gov.sz

 
Honorargeneralkonsul des Königreiches Swasiland

(ohne Visumerteilung)
Worringer Straße 59, D-40211 Düsseldorf
Tel: (0211) 35 08 66. Fax: (02133) 77 01 70 82.
E-Mail: sekretariat@hobema.de
Internet: www.swasiland.de/
Mo, Mi, Fr 08.00-13.00 Uhr
Honorarkonsulat ohne Visumerteilung in Berlin.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft in Brüssel.

 
Honorargeneralkonsul des Königreichs Swasiland

Große Präsidentenstr. 5, D-10178 Berlin
Tel: (030) 280 96 250. Fax: (030) 280 96 251.
E-Mail: volker.stoltz@web.de
Internet: www.swasiland.de
Zuständigkeitsbereich: Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Saarland.

 
Botschaft des Königreiches Swasiland

188 Avenue Winston Churchill, B-1180 Brüssel
Tel: (+32) (02) 347 47 71. Fax: (+32) (02) 347 46 23.
Mo-Do 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr.
(auch für Deutschland, die Schweiz und zurzeit auch für Österreich zuständig).

 
Generalkonsulat des Königreiches Swasiland

(mit Visumerteilung)
Lintheschergasse 17, CH-8001 Zürich
Postanschrift: Postfach 2074, CH-8021 Zürich
Tel: (044) 211 52 03. Fax: (044) 211 50 86.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr

 

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält keine diplomatische Vertretung in Swasiland, zuständig ist die Botschaft in Pretoria (s. Südafrika). Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in Swasiland, zuständig ist die Botschaft in Pretoria (s. Südafrika). Die Schweiz unterhält keine diplomatische Vertretung in Swasiland, zuständig ist die Botschaft in Pretoria (s. Südafrika).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion, wenn auch gering, besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariarisiko ganzjährig in den tief liegenden Regionen, vor allem in Big Bend, Mhlume, Simunye und Tshaneni. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark gegen Chloroquin resistent sein.

 
[4]

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Trinkwasser außerhalb der größeren Städte ist nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist hochendemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten auch gegen Hepatitis B.

HIV/Aids ist in Swasiland ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Tollwut kommt vor. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag. 19. April Geburtstag von König Mswati. 25. April Nationaler Flaggentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 22. Juli Geburtstag des verstorbenen Königs Sobhuza. Aug./Sept* Umhlanga, Schilf-Tanztag. 6. Sept. Somhlolo-Tag (Unabhängigkeitstag). Dez./Jan.* Incwala-Zeremonie. 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 19. April Geburtstag von König Mswati. 25. April Nationaler Flaggentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 22. Juli Geburtstag des verstorbenen Königs Sobhuza. Aug./Sept* Umhlanga, Schilf-Tanztag. 6. Sept. Somhlolo-Tag (Unabhängigkeitstag). Dez./Jan.* Incwala-Zeremonie. 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

*Die Daten der Incwala- und Umhlanga-Zeremonien richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.