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eisepaß/Visum
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| Einreisebeschränkungen |
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Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken
(gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, Mindestgültigkeit bei der Einreise 6 Monate.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Libyen, Malaysia und von Syrien (mit Wohnsitz in Syrien)
für Aufenthalte von bis zu 1 Monat.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente
besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland, Östereich, Schweiz Touristenvisum: 40 ; (max. 1 Monat Aufenthalt); Transitvisum: 40 ;; Expressvisum: 90 ;; Geschäftsvisum: 45 ; (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt); Multiple Entry: 90 ; (mehrmalige Einreise, 3 Monate Aufenthalt).
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| Gültigkeitsdauer |
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Normalerweise 3 Monate ab Ausstellung für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde).
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
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| Antragstellung |
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Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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Touristenvisum: (a) 2 Antragsformulare. (b) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr. (e) Rückflugticket.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber. (h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren
beigefügt werden.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Bearbeitungszeit |
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2 Woche.
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| Meldepflicht |
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Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels
(z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
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| Anmerkung |
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Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Nordostafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Sudan.
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| Landesvorwahl |
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249.
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| Ministry of Environment and Tourism |
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Postanschrift: PO Box 300, SD-Khartoum Tel: (011) 46 26 04. Fax: (011) 47 14 37. Internet: www.sudan.net
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| Botschaft der Republik Sudan |
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Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin Tel: (030) 890 69 80. Fax: (030) 89 06 98 23. Internet: www.botschaftsudan.de Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Sudan |
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Reisnerstraße 29/5, A-1030 Wien Tel: (01) 710 23 43/44. Fax: (01) 710 23 46. E-Mail: botschaft.d.rep.sudan@chello.at Internet: http://members.chello.at/botschaft.d.rep.sudan/ Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Sudan |
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47 Avenue Blanc, CH-1202 Genève Postanschrift: CP 335, CH-1202 Genève Tel: (022) 731 26 66. Fax: (022) 731 26 56. E-Mail: mission.sudan@ties.itu.int Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr (nur Visa).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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False
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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Aboulela Building, Block 6 e.w., Baladia Avenue, SD-Karthoum Postanschrift: PO Box 21, SD-Karthoum Tel: (011) 77 67 50, 77 37 43. Fax: (011) 77 71 70. Mo-Sa 10.00-12.00 Uhr. Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Kairo (s. Ägypten).
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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New Extension, Street 15, House No. 7, SD-Khartoum Postanschrift: PO Box 1707, SD-Khartoum Tel: (183) 47 10 10, 47 11 15. Fax: (183) 47 28 04. E-Mail: vertretung@kha.rep.admin.ch So-Do 09.00-12.00 Uhr.
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| 1 |
1 |
| 2 |
2 |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die im Sudan den Flughafen nicht verlassen.
Beim Verlassen des Sudans wird u. U. eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt. Im Sudan gilt das Territorium südlich des 12. nördlichen Breitengrades als Gelbfieber-Infektionsgebiet. Daher empfiehlt die
WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
einreisen wollen. Das Risiko einer Cholera-Infektion besteht. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig
vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
anwenden. Eine Impfung ist in einigen Fällen, z.B. bei Hilfseinsätzen, zu empfehlen.
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| [3] |
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Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Im Norden des Landes sowie an der Küste des Roten Meeres ist die Ansteckungsgefahr
saisonal und gering. Entlang de Nils südlich des Nasser-Sees sowie in den mittleren und südlichen Landesteilen ist das Risiko
einer Ansteckung hoch. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.
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| [4] |
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Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter
Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und
Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Nildelta und in den südlichen Provinzen vor. Das Schwimmen und
Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper-
und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Lastwagenfahrer mit Ziel
Äquatorial-Provinz können vor Weiterreise nach Juba auf HIV getestet werden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemieartige Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich
impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit tritt vor allem im Süden auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. allen Reisenden wird eine Impfung empfohlen.
Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt vor allem im Süden vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch
problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit
gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle
Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Unabhängigkeitstag. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Islamisches Neujahr. 3. März Tag der nationalen Einheit. 6. April Tag des Volksaufstandes. 11. April Al-Mowlid Al Nabawi (Geburtstag des Propheten). 25. Mai Tag der Mai-Revolution. 30. Juni Tag der Revolution. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Unabhängigkeitstag. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 3. März Tag der nationalen Einheit. 31. März Al-Mowlid Al Nabawi (Geburtstag des Propheten). 6. April Tag des Volksaufstandes. 25. Mai Tag der Mai-Revolution. 30. Juni Tag der Revolution. 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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