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Südafrika

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Anmerkung

Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, wird die Vorlage der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils empfohlen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, ([1]Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Uruguay, USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (VR China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (VR China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei.

 
Anmerkung

(a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von China (VR) und der Russischen Föderation müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

 
Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren.

Deutschland, Österreich
Besucher- und Transitvisum: 52 €;.
Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 52 €;.
Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 187 €;.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Schweiz
Besucher- und Transitvisum: 85 CHF.
Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 85 CHF.
Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 300 CHF.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

 
Anmerkung

Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen).

 
Unterlagen

Touristen- und Geschäftsvisum: (a) vollständig ausgefülltes Antragsformular BI-84. (b) Reisepass mit mind. 1 leeren Seite, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (c) 2 Passfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr in bar. (h) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Krankenversicherungsnachweis. (j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität.
Transitvisum: (l) Visum für das Zielland.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Besuchervisum: 10 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.

 
Unterlagen bei der Einreise

Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Einreise mit Haustieren


Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag 138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Südafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Südafrika.

 
Landesvorwahl

27.

 
South African Tourism

Deutschland: Tel: (01805) 72 22 55 (0,12 €;/Min.) oder (069) 929 12 90. Fax: (069) 28 09 50.
Österreich: Tel: (0820) 50 07 39 (0,14 €;/Min.).
Schweiz: Tel: (0848) 66 35 22 (0,12 €;/Min.).
Deutschland: E-Mail: info.de@southafrica.net
Österreich: E-Mail: info.at@southafrica.net
Schweiz: E-Mail: info.ch@southafrica.net
Internet: www.southafrica.net
Mo-Fr 09.00-19.00 Uhr (nur tel. Auskünfte, kein Publikumsverkehr);

 
South African Tourism

Tel: (01) 805 72 22 55.
E-Mail: info@southafrica.net
Internet: www.southafrica.net
(nur tel. Auskünfte, kein Publikumsverkehr)

 
Botschaft der Republik Südafrika

Tiergartenstraße 18, D-10785 Berlin
Postanschrift: Postfach 080461, D-10004 Berlin
Tel: (030) 22 07 30. Fax: (030) 22 07 31 90. Konsularabt.: Fax: (030) 22 07 32 02.
E-Mail: botschaft@suedafrika.org oder konsular@suedafrika.org
Internet: www.suedafrika.org
Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in München (Tel: (089) 231 16 30). Honorarkonsule in Bremen, Dortmund, Frankfurt/M., Hamburg, Lübeck, Rastede und Stuttgart.

 
Botschaft der Republik Südafrika

Sandgasse 33, A-1190 Wien
Tel: (01) 320 64 93. Fax: (01) 328 37 90. Konsularabt.: Tel: (01) 320 64 93. Fax: (01) 320 64 93 18.
E-Mail: saembvie.admin@aon.at oder saembvie.home@aon.at (Konsularisches)
Internet: www.saembvie.at
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr (tel. Auskünfte und Publikumsverkehr) und 13.30-16.30 Uhr (tel. Auskünfte).
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.

 
Botschaft der Republik Südafrika

Alpenstraße 29, CH-3006 Bern
Postanschrift: Postfach, CH-3000 Bern 6
Tel: (031) 350 13 13. Fax: (031) 350 13 10/11.
E-Mail: consular@southafrica.ch
Internet: www.southafrica.ch
Mo-Do 08.00-12.30 und 13.30-17.15 Uhr, Fr 08.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr, 13.00-14.00 Uhr.
Honorarkonsulat in Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

180 Blackwood Street, Arcadia, ZA-Pretoria 0083
Postanschrift: PO Box 2023, ZA-Pretoria 0001
Tel: (012) 427 89 00. Fax: (012) 343 94 01.
E-Mail: germanembassypretoria@gonet.co.za
Internet: www.pretoria.diplo.de
Außenstelle der Botschaft in Kapstadt. Generalkonsulat in Kapstadt. Honorarkonsulate in Durban und Port Elizabeth.

 
Botschaft der Republik Österreich

1109 Duncan Street, Brooklyn, ZA-Pretoria 0181
Postanschrift: PO Box 95572, ZA-Waterkloof 0145
Tel: (012) 452 91 55. Fax: (012) 460 11 51.
E-Mail: pretoria-ob@bmaa.gv.at
Generalkonsulat in Kapstadt. Honorargeneralkonsulat in Johannesburg. Honorarkonsulat in Durban und Port Elizabeth.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

225 Veale Street, Parc Nouveau, New Muckleneuk, ZA-0181 Pretoria
Postanschrift: PO Box 2508, Brooklyn Square, ZA-Pretoria 0075
Tel: (012) 452 06 60. Fax: (012) 346 66 05.
E-Mail: vertretung@pre.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/pretoria
Generalkonsulat in Kapstadt. Konsulat in Durban.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Transitpassagiere in Südafrika aber nicht für Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Infektionsgebiete für Cholera sind: Eshowe/Nkandla, Hlabisa, Ngwelezane, die unteren Regionen des Umfolozi Distriktes, die Südküste (KwaDukuza/Stanger, Jozini und die Ugu-Region), die Eastern Cape-Provinz, die Northern Province und Port Shepstone. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

 
[3]

Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig in den niederen Ebenen der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks), der Nord Provinz und im Nordosten von Kwazulu-Natal vor. Ein geringes Risiko besteht im Osten von Kwazulu-Natal bis zum Tugela-Fluss und im Nordwesten bis Swartwater. Die größte Ansteckungsgefahr besteht von Oktober bis Mai. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.

 
[4]

Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohl schmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.

 
Vorsichtsmaßnahmen

False

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 21. März Tag der Menschenrechte. 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag; Tag der Familie. 27. April Freiheitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 16. Juni Tag der Jugend. 9. Aug. Nationaler Frauentag. 24. Sept. Heritage-Tag. 16. Dez. Tag der Versöhnung. 25. Dez. Weihnachten. 26. Dez. Goodwill-Tag.

1. Jan. 2007 Neujahr. 21. März Tag der Menschenrechte. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 28. März Tag der Familie. 27. April Freiheitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 31. Mai Tag der Republik. 16. Juni Tag des Aufstands von Soweto. 9. Aug. Nationaler Frauentag. 24. Sept. Heritage-Tag. 16. Dez. Tag der Versöhnung. 25. Dez. Weihnachten. 26. Dez. Goodwill-Tag.

 
Anmerkung

Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauffolgenden Montag begangen.