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Südafrika

 
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Währung

1 Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent.

 
Geldwechsel

Geld kann in den meisten Banken und Hotels umgetauscht werden, am Cape Town International Airport sogar 24 Stunden am Tag.

 
Kreditkarten

Eurocard, MasterCard, American Express, Diners Club und Visa sind weithin gebräuchlich. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten. So kann man beispielsweise an Tankstellen nicht mit einer Kreditkarte bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
ec-/Maestro-Karte

Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 
Reiseschecks

Reiseschecks der gängigen Unternehmen werden akzeptiert. Sie sollten in Euro ausgestellt sein.

 
EC-Karten

Mit EC-Bankkarte und Pin-Nummer kann Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Geldautomaten befinden sich auch in Einkaufszentren und an Tankstellen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 
Wechselkurse

R R R R R
Juli '05 Okt. '05 Jan '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 8,11 7,92 7,48 7,39 9,12
1 CHF 5,24 5,13 4,82 4,69 5,86
1 US$ 6,77 6,53 6,34 6,03 7,13

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 5000 R in bar begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 09.00-11.00 Uhr.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Folgende Artikel können zollfrei nach Südafrika eingeführt werden:
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 2 l Wein;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke bis zu einem Wert von 3.000 R.

 
Einfuhrbestimmungen

Sondergenehmigungen werden verlangt für die Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichem Material, Fleisch, Fleischprodukten und Molkereiprodukten. Ein Einfuhrverbot besteht für Psychopharmaka, Klappmesser, Munition, Sprengstoff sowie Kinder- und Tierpornographie.