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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Anmerkung |
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Die folgenden Angaben entsprechen der Lage vor dem Bürgerkrieg. Da die diplomatischen Vertretungen Somalias derzeit nicht
besetzt sind, sollten sich Reisende an die Botschaft in Paris oder die Vertretung in Genf wenden.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich.
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| Transit |
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Transitreisende, die gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, innerhalb von 24 Std. mit dem selben Flugzeug
weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen- und Geschäftsvisum.
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| Visagebühren |
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Von der Nationalität abhängig.
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| Gültigkeitsdauer |
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Unterschiedlich, Auskünfte erteilt die Botschaft.
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| Antragstellung |
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Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) 3 Antragsformulare. (b) 3 Passfotos. (c) Gebühr. (d) Einladungsschreiben der Firma in Somalia (für Geschäftsvisa). Der Antragstellung sollte ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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1 Monat.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anträge an die Botschaft.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Ostafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Somalia.
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| Landesvorwahl |
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252.
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| Botschaft der Republik Somalia |
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Rue Dumont d'Urville 26, F-75116 Paris Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr. (auch für die Schweiz zuständig) Die Botschaften von Somalia in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich sind zurzeit geschlossen.
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| Vertretung Somalia |
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Permanent Mission of the Democratic Republic of Somalia Rue du Valais 9, CH-1202 Genève Tel: +41-22-731-54 50. Fax: +41-22-731 84 12.
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| United Nations Somalia |
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Postanschrift: PO Box 28832, SO-Nairobi Tel: (02) 444 84 34 8. Fax: (02) 444 84 39.
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Die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz sind z. Zt. geschlossen. Zuständig für Österreich
ist die Botschaft in Addis Abeba (s. Äthiopien), für Deutschland und die Schweiz die Botschaften in Nairobi (s. Kenia).
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| 1 |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen
Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitreisende in Somalia, die den Flughafen nicht verlassen. Achtung:
Ein gültiger Impfnachweis gegen Gelbfieber kann auch abweichend von den offiziellen Bestimmungen gelegentlich verlangt werden.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden, die sich außerhalb der größeren Städte in Somalia aufhalten
wollen, eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfohlen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Achtung: Ein gültiger Impfnachweis gegen Cholera
kann auch abweichend von den offiziellen Bestimmungen gelegentlich verlangt werden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten
ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden.
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| [3] |
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Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
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| [4] |
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Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch in der Umgewöhnungsphase leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist.
Wasser außerhalb der Städte ist nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte
ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch
vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise
sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Die Filariose kommt vor allem an der Südküste vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz
benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Regionen vor allem im Norden und Westen vorkommen. Um sich zu schützen, sollte
man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die andauernden Kampfhandlungen haben das medizinische Versorgungssystem in Mitleidenschaft gezogen. Internationale Organisationen
bemühen sich im Moment um den Aufbau eines Versorgungsnetzes. Neben einem hohen Sicherheitsrisiko ist landesweit mit erheblichen
Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Eine adäquate Ausstattung der Reiseapotheke ist ratsam.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 9. Febr. Ashoura. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 26. Juni Unabhängigkeitstag. 1. Juli Gründung der Republik Somalia. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).
1. Jan. 2007 Neujahr. 9. Febr. Ashoura. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 26. Juni Unabhängigkeitstag. 1. Juli Gründung der Republik Somalia. 20. Dez. Berg Arafat Tag.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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