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eisepaß/Visum
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| Einreisebeschränkungen |
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(a) Reisepässe, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. (b) Ausländer, die HIV-positiv
sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
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| Reisepass/Visum |
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| Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Ja |
Nein/1 |
Ja |
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| Anmerkung |
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(a) Schwangere Frauen (ab 6. Monat) müssen vor der Abreise ein ärztliches Attest und einen so genannten Social Visit Pass beantragen. Einzelheiten von der konsularischen Vertretungen (s. Adressen). (b) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (c) Alle einreisenden Personen
müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen. (d) Männern mit langen Haaren wird empfohlen,
bei der Einreise die Haare zurückzubinden.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur
bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Es empfiehlt sich jedoch für Kinder, aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten mit einem Reisepass einzureisen, insbesondere
wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird.
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| Visum |
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[1] Staatsangehörige der meisten Länder (Ausnahmen s. u.) erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten). Staatsangehörige folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen Vertretung
beantragt werden muss: Ägypten, Bangladesch, China (VR), GUS, Indien, Iran, Marokko, Myanmar, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan, Timor-Leste sowie Inhaber
von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden. Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein Einladungsschreiben eines in Singapur ansässigen Bürgen sowie 600 SGD: Afghanistan,
Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien und Tunesien.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte
Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland 10 ; (Visum), (die Gebühr ändert sich oft, muss in Euro bezahlt werden), der Social Visit Pass ist gebührenfrei. Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
Österreich 20 ; (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der Social Visit Pass ist gebührenfrei. Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
Schweiz 15 CHF (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der Social Visit Pass ist gebührenfrei. Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
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| Gültigkeitsdauer |
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Social Visit Pass und Student Pass: Maximal 3 Monate. Professional Visit Pass: Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass und Student Pass müssen direkt in Singapur beantragt werden.
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| Unterlagen |
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für jedes Visum notwendig: (a) Kopien der folgenden Seiten des Reisepasses, der noch 6 Monate gültig ist: Seiten mit den biometrischen Daten, Seiten
mit Sichtvermerken sowie die letzten 3 Seiten. (b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Formular 14. (c) 1 aktuelles Passfotos
(35x45 mm). (d) 2 Kopien eines Schreibens zu Reisezweck. (e) Checkliste Nr. 4. (f) Ggf. 2 Kopien einer Einladung. Geschäftsreise: (g) Einladung einer Firma aus Singapur und Schreiben der eigenen Firma. (h) Einen Ausdruck der Firmendaten der in Singapur
registrierten Firma. Ausdruck erhältlich bei der Corporate Regulatory Authority (ACRA). (i) Antragsformulare V52 und V39A. Social Visit: (g) Kopie des ausgefüllten Antragsformulars V39A. (h) Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. (i) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(j) Kopie des Personalausweises der Kontaktperson in Singapur.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Bearbeitungszeit |
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In der Regel 5 Arbeitstage bis 2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 8 Wochen.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Ausreichende Geldmittel |
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Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden,
das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen
sind Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei
der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65)
62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)
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ontaktadressen
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| Lage |
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Südostasien.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Singapur.
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| Landesvorwahl |
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65.
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| Singapore Tourism Board |
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Hochstraße 35-37, D-60313 Frankfurt/M. Tel: (069) 920 77 00. Fax: (069) 297 89 22. E-Mail: info@stb-germany.de Internet: www.visitsingapore.com Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr; (auch für Österreich und die Schweiz zuständig).
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| Botschaft der Republik Singapur |
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Friedrichstraße 200, D-10117 Berlin Tel: (030) 226 34 30. Fax: (030) 22 63 43 55. Visa Information Service: (0190) 92 32 56 (24-Stunden-Service, nur innerhalb
von Deutschland, 1,24 ;/Min.). Konsularabt.: Tel: (030) 22 63 43 18. E-Mail: info@singapore-embassy.de oder consular@singapore-embassy.de Internet: www.singapore-embassy.de Mo-Fr 09.00-13.00 und 13.30-17.00 Uhr. Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulat in Waiblingen.
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| Honorargeneralkonsulat der Republik Singapur |
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Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Tel: (01) 717 07 12 50. Fax: (01) 717 07 16 56. E-Mail: susanne.pabisch@rzb.at Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
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| Ständige Vertretung der Republik Singapur |
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ICC Cointrin, 20 Route de Pre-Bois, CP 1910, CH-1215 Genève 15 Tel: (022) 929 66 55. Fax: (022) 929 66 58. E-Mail: singpmg@planet.ch Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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50 Raffles Place, 12-00 Singapore Land Tower, SG-Singapore 048623 Postanschrift: Robinson PO Box 1533, SG-Singapore 903033 Tel: 65 33 60 02. Fax: 65 33 11 32. E-Mail: germany@singent.com.sg Internet: www.sing.diplo.de oder www.singapur.diplo.de
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| Botschaft der Republik Österreich |
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600 North Bridge Road # 24-04/05 Parkview Square, SG-188778 Singapore Postanschrift: Austrian Embassy Tanglin, PO Box 238, SG-912408 Singapore Tel: 63 96 63 50/-52. Fax: 63 96 63 40. E-Mail: singapur@austriantrade.org Die diplomatische Vertretung Österreichs erfolgt über die Botschaft in Jakarta (s. Indonesien).
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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1 Swiss Club Link, SG-Singapore 228162 Tel: 64 68 57 88. Fax: 64 66 82 45. E-Mail: vertretung@sin.rep.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/singapore
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
- |
| Nein |
- |
| 2 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und sich innerhalb der vorangegangenen sechs Tage in den von
der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten aufgehalten haben. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Endemiegebieten
nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Flughafen in Singapur nicht verlassen.
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| [2] |
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Trinkwasser ist gechlort und kann u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage sollte man daher abgefülltes Wasser trinken, welches überall erhältlich ist.
Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte aus ungekochter Milch, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und
Gemüse, unbesorgt verzehrt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten
wird gewarnt.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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False
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| Gesundheitsvorsorge |
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Das Krankenhaus in Singapur bietet einen Notdienst an, die Krankenversorgung ist ausgezeichnet. Es stehen auch Privatpraxen
zur Verfügung. Der Abschluss einer ausreichenden, weltweit gültigen Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung
wird empfohlen. Krankenhaus- und Arztrechnungen, die vielfach sofort beglichen werden müssen, können eventuell sehr hoch sein.
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| HIV-Test |
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Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen. Ausländische Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst unter
2000 Singapur-Dollar sowie Antragsteller auf eine Daueraufenthaltserlaubnis müssen einen negativen HIV-Test vorweisen. Der
Test kann im Heimatland oder in einem der 13 anerkannten Zentren in Singapur durchgeführt werden.
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