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Simbabwe

 
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Währung

1 Simbabwe Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: Z$, ZWD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 100, 50, 20, 10, 5 und 2 Z$; Münzen in den Nennbeträgen 2 und 1 Z$ sowie 50, 20, 10, 5 und 1 Cent.
Achtung: Zusätzlich zu den Banknoten und den Münzen zirkulieren so genannte Bearer Cheques, eine Art befristetes Notgeld. Seit dem 1. August 2006 reichen die Stückelungen von 1 Cent bis zu 100 000 Z$. Bis zum 21. August 2006 müssen die alten Bearer Cheques in die neuen umgetauscht werden, weil die alten an diesem Stichtag ihren Wert verlieren.

 
Geldwechsel

Alle gängigen Währungen können bei dazu autorisierten Banken, Hotels und Wechselstuben zum offiziellen Wechselkurs umgetauscht werden.

 
Kreditkarten

American Express, Diners Club und Visa werden akzeptiert, Eurocard und MasterCard sind weniger gebräuchlich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
Reiseschecks

Werden in Banken und großen Hotels angenommen.

 
Wechselkurse

Z$ Z$ Z$ Z$ Z$
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 11960,5 31551,2 99775,3 121636,0 129394,0
1 CHF 7675,26 19625,1 64397,3 76970,43 82320,08
1 US$ 9994,17 26003,4 84587,6 99201,6 101196,0

 
Anmerkung

Am 1. August 2006 verlor der Simbabwe Dollar 3 Nullen. Aus 250.000 alten Simbabwe Dollar wurden so 250 Z$.

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 Z$ beschränkt. Fremdwährungen können unbegrenzt eingeführt werden und müssen nicht bei Einreise deklariert werden. Ausfuhr von Fremdwährungen maximal in Höhe des eingeführten Betrages.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo, Di, Do, Fr 08.00-15.00 Uhr, Mi 08.00-13.00 Uhr, Sa 08.30-11.30 Uhr.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Die folgenden Artikel können zollfrei nach Simbabwe eingeführt werden:
Waren bis zu einem Gesamtwert von 250 US$ einschließlich
Tabakwaren in geöffneten Verpackungen ohne Mengenbegrenzung (keine Altersbegrenzung)
und 5 l alkoholische Getränke (davon bis zu 2 l Spirituosen) (Personen ab 19 J.).

 
Einfuhrbeschränkungen

Für Waffen, Munition, Agrarprodukte (Samen, Blüten, frisches Fleisch) und Drogen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.

 
Einfuhrverbot

Betäubungsmittel, Honig, Spielzeugwaffen, pornographisches Material und Klappmesser.