Destination Guides
Sierra Leone

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Anmerkung

Staatsbürger Liberias benötigen eine Einreisegenehmigung der Regierung Sierra Leones, ansonsten wird die Einreise verweigert.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis (2 Passbilder müssen beiliegen) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Togo für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visagebühren

Deutschland, Österreich (Touristen- und Geschäftsvisum)
100 €; (Aufenthalt bis 3 Monate, einmalige Einreise);
150 €; (Aufenthalt bis 6 Monate, mehrfache Einreise);
200 €; (Aufenthalt bis 12 Monate, mehrfache Einreise).

Schweiz
100 Franken (Aufenthalt 1 Monat);
120 Franken (Aufenthalt 3 Monate);
140 Franken (Geschäftsvisum, Aufenthalt bis 6 Monate).

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Einreisegenehmigungen und Visa sind normalerweise für Aufenthalte von 3 Monaten gültig; Verlängerungsmöglichkeit vor Ort, maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate.

 
Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Gebühr. (f) Einladung bzw. Bestätigung des Reisebüros. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.

 
Gelbfieberimpfung

Bei der Einreise wird ein Impfpass mit dem Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

i. Allg. 3 Tage.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Sierra Leone.

 
Landesvorwahl

232.

 
National Tourist Board of Sierra Leone

Room 100, Cape Sierra Hotel, Aberdeen, SL-Freetown
Postanschrift: PO Box 1435, SL-Freetown
Tel: (022) 27 25 20. Fax: (022) 27 21 97.
E-Mail: ntbinfo@sierratel.sl
Internet: www.visitsierraleone.org/nationaltouristboard.asp oder www.sierraleonetourism.co.uk

 
Ministry of Tourism and Culture

c/o National Stadium Hostels, Brookfields, SL-Freetown
Tel: (022) 24 21 70. Fax: (022) 23 54 28.

 
Botschaft der Republik Sierra Leone

Rheinallee 20, D-53173 Bonn
Tel: (0228) 35 20 01. Fax: (0228) 36 42 69.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr;
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig).
Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (06109) 3 32 77). Honorarkonsulat in Meerbusch und Denkendorf.

 
Honorargeneralkonsulat der Republik Sierra Leone

Talgasse 11, Top 7, A-1150 Wien
Tel: (01) 894 05 82 10. Fax: (01) 894 05 82 40.
Di und Do 10.00-12.00 Uhr.

 
Generalkonsulat der Republik Sierra Leone

62 Quai Gustave Ador, CH-1207 Genève 6
Tel: (022) 735 85 78. Fax: (022) 736 25 41.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (tel. Anfragen); Di 14.00-17.00 Uhr (Publikumsverkehr).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

3, Middle Hill Station, SL-Freetown P.O. Box 728, Freetown
Tel: (022) 23 13 50, 23 13 61. Fax: (022) 23 13 73
E-Mail: geremb@sierratel.sl
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Guinea ist zugleich als Botschafter in Sierra Leone akkreditiert. Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe. Keine Erteilung von Visa. (s. Guinea).

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

16 Spur View Estate, Wilberforce, SL-Freetown P.O. Box 497, Freetown
E-Mail: kaybico@yahoo.com
Tel: (022) 23 04 75/95. Fax: (022) 22 44 39.
Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Sierra Leone. Für Österreich ist die Botschaft in Dakar (Senegal) zuständig, für die Schweiz die Botschaft in Akkra (Ghana).

 
Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Freetown Cold, Storage Co. Ltd., George Brook, SL-Freetown
Postanschrift: PO Box 99, SL-Freetown
E-Mail: fcsc@sierratel.sl
Tel: (022) 23 50 56/24. Fax: (022) 24 05 56.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
1 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Sierra Leone den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird generell allen Reisenden nach Sierre Leone Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.
Beim Verlassen von Sierra Leone kann möglicherweise ein Impfzertifikat gegen Gelbfieber verlangt werden.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

 
[3]

Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig (erhöhtes Risiko während der Regenzeit Mai-Oktober) in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.

 
[4]

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können während der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

 
Gesundheitsvorsorge

Es gibt nur wenige medizinische Einrichtungen, der Standard ist nicht sehr hoch. Kirchliche Missionen und internationale Hilfsorganisationen unterhalten einige medizinische Einrichtungen und Sozialdienste. Eine Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 11. April Maulid-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag. 27. April Unabhängigkeitstag. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 31. März Maulid-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 27. April Unabhängigkeitstag. 20. Dez. Berg Arafat Tag. 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.