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Senegal

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja/1 Nein Ja
Ja/1 Nein Ja
Ja Ja Ja
Ja/1 2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind
(a) [1] EU-Länder: Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(b) Übrige Länder: Staatsangehörige von Mauretanien, die mit einem Personalausweis einreisen können.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Israel, Japan, Kanada, Kap Verde, Kongo (Rep.), Liberia, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Ruanda, Südafrika, Taiwan, Togo, Tunesien, USA und Zentralafrikanische Republik.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

 
Visagebühren

Schweiz (Touristen- und Geschäftsvisum)
35 Franken (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 50 Franken (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).

 
Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. (f) Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen, dauert die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Senegal.

 
Landesvorwahl

221.

 
Ministère du Tourisme

23 Rue Calmette, SN-Dakar
Postanschrift: BP 4049, SN-Dakar
Tel: 822 92 26. Fax: 822 94 13.
E-Mail: mtta@primature.sn
Internet: www.tourisme-senegal.com
Mo-Fr 08.00-13.30 Uhr.

 
Botschaft der Republik Senegal

Dessauer Str. 28/29, D-10963 Berlin
Tel: (030) 85 62 19 0. Fax: (030) 85 62 19 21
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).
Honorargeneralkonsulate in Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart. Honorarkonsulate in Berlin, Frankfurt/M. und München.

 
Honorargeneralkonsulat der Republik Senegal

Kohlstattgasse 3, A-6020 Innsbruck
Tel/Fax: (0512) 58 89 57.
Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat in Salzburg. Honorarkonsulat in Wien.

 
Konsulat der Republik Senegal

Schifflände 22, CH-8001 Zürich
Postanschrift: Postfach 279, CH 8024 Zürich
Tel: (01) 251 19 45. Fax: (01) 251 18 85.
Mo-Do 09.00-11.00 Uhr.
Generalkonsulat in Fribourg. Konsulate in Lausanne, Lugano und Muri.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

20, Avenue Pasteur, Angle rue Mermoz, SN-Dakar
Postanschrift: PO Box 2100, SN-Dakar
Tel: 889 48 84. Fax: 822 52 99.
E-Mail: reg1@daka.auswaertiges-amt.de
Internet: www.dakar.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

18 Rue Emile Zola, SN-Dakar
Postanschrift: BP 3247, SN-Dakar
Tel: 849 40 00. Fax: 849 43 70.
E-Mail: dakar-ob@bmaa.gv.at
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rue René N’Diaye, Angle Rue Seydou, Nourou Tall, BP 1772, SN-Dakar
Postanschrift: BP 1772, SN-Dakar
Tel: 823 05 90. Fax: 822 36 57.
E-Mail: vertretung@dak.rep.admin.ch

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Senegal den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden nach Senegal, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
Aktueller Hinweis: Die schwere Epidemie, die bereits im vorletzten Jahr in der Hauptstadt begann, im März 2005 nach einem großen muslimischen Pilgerfest in der Diourbel-Provinz eskalierte und sich von dort fast über das gesamte Land ausgebreitet hatte, ist inzwischen weitgehend abgeklungen. Mit Einzel- und Gruppenerkrankungen sowie örtlichen Ausbrüchen muss jedoch weiterhin gerechnet werden. Am meisten betroffen sind die Regionen Diourbel, Fatick, Louga, Thies und Dakar. Hauptinfektionsquelle ist kontaminiertes Trinkwasser.

 
[3]

Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.

 
[4]

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den halbtrockenen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können während der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch problematisch, besonders auf dem Land. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete und Englisch sprechende Ärzte. Die gesetzliche Krankenversicherung in Europa deckt die im Senegal entstehenden und z.T. sehr beträchtlichen Krankheitskosten nicht ab, der Abschluss einer privaten Auslands-Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse. In Dakar gibt es zahlreiche Ärzte, die meisten Arzneimittel sind erhältlich.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 31. Jan. Tamkarit (Islamisches Neujahr). 4. April Unabhängigkeitstag. 17. April Ostermontag. Mai Geburtstag des Propheten Mohammed. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 5. Juni Pfingstmontag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 22.-24. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Tamkarit (Islamisches Neujahr). 4. April Unabhängigkeitstag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 31. Mai Geburtstag des Propheten Mohammed. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.