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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja/1 |
Nein |
Ja |
| Ja/1 |
Nein |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja/1 |
2 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind (a) [1] EU-Länder: Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich,
Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien; (b) Übrige Länder: Staatsangehörige von Mauretanien, die mit einem Personalausweis einreisen können.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Israel, Japan, Kanada, Kap Verde, Kongo (Rep.),
Liberia, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Ruanda, Südafrika, Taiwan, Togo, Tunesien,
USA und Zentralafrikanische Republik.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen,
benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
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| Visagebühren |
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Schweiz (Touristen- und Geschäftsvisum) 35 Franken (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 50 Franken (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
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| Gültigkeitsdauer |
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Maximal 3 Monate.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Gültiger Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel
für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. (f) Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Bearbeitungszeit |
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Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen,
dauert die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Westafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Senegal.
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| Landesvorwahl |
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221.
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| Ministère du Tourisme |
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23 Rue Calmette, SN-Dakar Postanschrift: BP 4049, SN-Dakar Tel: 822 92 26. Fax: 822 94 13. E-Mail: mtta@primature.sn Internet: www.tourisme-senegal.com Mo-Fr 08.00-13.30 Uhr.
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| Botschaft der Republik Senegal |
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Dessauer Str. 28/29, D-10963 Berlin Tel: (030) 85 62 19 0. Fax: (030) 85 62 19 21 Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr; (auch für Österreich zuständig). Honorargeneralkonsulate in Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart. Honorarkonsulate in Berlin, Frankfurt/M. und München.
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| Honorargeneralkonsulat der Republik Senegal |
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Kohlstattgasse 3, A-6020 Innsbruck Tel/Fax: (0512) 58 89 57. Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr. Honorargeneralkonsulat in Salzburg. Honorarkonsulat in Wien.
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| Konsulat der Republik Senegal |
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Schifflände 22, CH-8001 Zürich Postanschrift: Postfach 279, CH 8024 Zürich Tel: (01) 251 19 45. Fax: (01) 251 18 85. Mo-Do 09.00-11.00 Uhr. Generalkonsulat in Fribourg. Konsulate in Lausanne, Lugano und Muri.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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20, Avenue Pasteur, Angle rue Mermoz, SN-Dakar Postanschrift: PO Box 2100, SN-Dakar Tel: 889 48 84. Fax: 822 52 99. E-Mail: reg1@daka.auswaertiges-amt.de Internet: www.dakar.diplo.de
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| Botschaft der Republik Österreich |
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18 Rue Emile Zola, SN-Dakar Postanschrift: BP 3247, SN-Dakar Tel: 849 40 00. Fax: 849 43 70. E-Mail: dakar-ob@bmaa.gv.at Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Rue René N’Diaye, Angle Rue Seydou, Nourou Tall, BP 1772, SN-Dakar Postanschrift: BP 1772, SN-Dakar Tel: 823 05 90. Fax: 822 36 57. E-Mail: vertretung@dak.rep.admin.ch
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Ja |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht
verlassen haben sowie Transitreisende, die in Senegal den Flughafen nicht verlassen. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden nach Senegal, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen
Gelbfieber empfohlen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. Aktueller Hinweis: Die schwere Epidemie, die bereits im vorletzten Jahr in der Hauptstadt begann, im März 2005 nach einem großen muslimischen
Pilgerfest in der Diourbel-Provinz eskalierte und sich von dort fast über das gesamte Land ausgebreitet hatte, ist inzwischen
weitgehend abgeklungen. Mit Einzel- und Gruppenerkrankungen sowie örtlichen Ausbrüchen muss jedoch weiterhin gerechnet werden.
Am meisten betroffen sind die Regionen Diourbel, Fatick, Louga, Thies und Dakar. Hauptinfektionsquelle ist kontaminiertes
Trinkwasser.
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| [3] |
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Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
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| [4] |
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Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter
Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten
und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und
Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den halbtrockenen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können während der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen
meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch
problematisch, besonders auf dem Land. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete und Englisch sprechende Ärzte. Die gesetzliche
Krankenversicherung in Europa deckt die im Senegal entstehenden und z.T. sehr beträchtlichen Krankheitskosten nicht ab, der
Abschluss einer privaten Auslands-Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Örtliche
Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse. In Dakar gibt es zahlreiche Ärzte, die meisten Arzneimittel
sind erhältlich.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 31. Jan. Tamkarit (Islamisches Neujahr). 4. April Unabhängigkeitstag. 17. April Ostermontag. Mai Geburtstag des Propheten Mohammed. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 5. Juni Pfingstmontag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 22.-24. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Tamkarit (Islamisches Neujahr). 4. April Unabhängigkeitstag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 31. Mai Geburtstag des Propheten Mohammed. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten.
Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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