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Sambia

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja 1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Sind die Kinder im elterlichen Reisepass eingetragen, benötigen sie kein eigenes Visum.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) [1] EU-Länder: Britische Touristen in einer Gruppe, die von einem sambischen Reiseveranstalter organisiert wird, Irland (Rep.), Malta und Zypern (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbaos, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kenia, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Rumänien, Salomonen, Samoa, Serbien und Montenegro, Seychellen, Simbabwe, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

 
Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.

 
Visagebühren

Deutschland, Österreich
Touristenvisum und Geschäftsvisum bei der Botschaft:
25 €; (Einfachvisum, 3 Monate);
50 €; (Zweifachvisum, 6 Monate);
75 €; (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Touristenvisum direkt bei der Einreise:
10 US$ (Tagesvisum), 25-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.

Schweiz
Touristenvisum und Geschäftsvisum
40 Franken (Einfachvisum, 3 Monate);
65 Franken (Zweifachvisum, 6 Monate);
130 Franken (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Touristenvisum direkt bei der Einreise:
10 US$ (Tagesvisum), 25-50 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.

 
Gültigkeitsdauer

Deutschland: Einfachvisum 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum 6 Monate.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59. Fax: (01) 25 17 25.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Mittleres Südafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Sambia.

 
Landesvorwahl

260.

 
The Tourism Council of Zambia

Holiday Inn Cottage, Church Road, ZM-Lusaka
Postanschrift: PO Box 36561, ZM-Lusaka
Tel: (01) 25 28 59. Fax: (01) 25 53 37.
E-Mail: tcz@zamnet.zm
Internet: www.zambiatourism.com

 
Zambia National Tourist Board

Lusaka Square Cairo Road, ZM-Lusaka
Postanschrift: PO Box 30017, ZM-Lusaka
Tel: (01) 22 90 87/90. Fax: (01) 22 51 74.
E-Mail: zntb@zamnet.zm
Internet: www.zambiatourism.com

 
Zambia National Tourist Board

Tourism Centre, Musi-oa-tunya Road, ZM-Livingstone
Postanschrift: PO Box 60342, ZM-Livingstone
Tel: (03) 32 14 04/05. Fax: (03) 32 14 87.
E-Mail: zntblive@zamnet.zm
Internet: www.zambiatourism.com

 
Botschaft der Republik Sambia

Axel-Springer-Straße 54A, D-10117 Berlin
Tel: (030) 206 29 40. Fax: (030) 20 62 94 19.
E-Mail: Botschaftvonsambia@t-online.de
Internet: www.sambia-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr.
(auch für Österreich zuständig.)

 
Botschaft und Konsulat der Republik Sambia

Chancellerie, 17-19 Chemin du Champ-d’Anier, CH-1202 Genève
Tel: (022) 788 53 30, (0171) 58 96 65 5 (Konsulat). Fax: (022) 788 53 40, (0171) 58 11 35 3 (Konsulat).
Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

5209 United Nations Avenue, Ridgeway, ZM-Lusaka
Postanschrift: PO Box 50120, 15101 Ridgeway, ZM-Lusaka
Tel: (01) 25 06 44, 25 12 59/62. Fax: (01) 25 40 14.
Internet: www.lusaka.diplo.org
Mo-Do 07.30-16.00 Uhr, Fr bis 13.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

(ohne Passbefugnis)
65 Chachacha Road, ZM-10101 Lusaka P.O.Box 30089, 10101 Lusaka
Tel: (01) 22 95 56, 22 91 90. Fax: (01) 22 14 28.
E-Mail: galaun@microlink.zm
Mo, Mi, Fr 10.00-12.00 Uhr.
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Simbabwe.

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

c/o Electrical Maintenance Lusaka Ltd., Luanshya Road-East End, ZM-Lusaka
Postanschrift: PO Box 31189, ZM-Lusaka 10101
Tel: (01) 22 38 38, 23 53 65. Fax: (01) 22 38 45.
E-Mail: emlnarde@zamnet.zm

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ist keine Einreisebedingung mehr. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann möglicherweise bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet ein Impfnachweis für Gelbfieber verlangt werden.

 
[2]

Landesweit besteht ein erhöhtes Cholera-Erkrankungsrisiko das vor allem die einheimische Bevölkerung insbesondere im nördlichen Grenzgebiet der Copperbelt-Provinz (Chililabombwe und Ndola), in der Stadt Lusaka, Kabwe, im Nyimba-Distrikt im Süden der Eastern Province, im Süden der Zentral-Provinz, in der Nord-Provinz (v.a. Chilubi und Samfya), im Nchelenge-Distrikt im Nordosten einschließlich Mwenu-See und im Isoka-Distrikt (einschl. Lungwa-Tal) betrifft. Die Erkrankungsgefahr bei Reisenden ist sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariaschutz ist ganzjährig im ganzen Land erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.

 
[4]

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen landesweit vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht von das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Sambia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Durchseuchung: In Städten sind bis zu 25% der erwachsenen Bevölkerung HIV-positiv. Sexuelle Kontakte sind stark risikobelastet.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Sambia endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem man Tierkontakte vermeidet.

Die Pest kommt vor allem in der südlichen Provinz (Namwala-Distrikt) vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders in den nördlichen Landesteilen vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Man sollte auf jeden Fall eine Reiseapotheke mitnehmen. Für diese sollte eine den Besitz der Medikamente berechtigende Bescheinigung - alles auch in beglaubigter Übersetzung - vorgelegt werden können, weil sonst ggfs. mit Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes oder gar Drogenhandels gerechnet werden muss. Unter dem nachfolgenden Link ist eine solche, vom verschreibenden Arzt zu erstellende Bescheinigung, herunterladbar: http://www.bfarm.de/de/btm/form/schengener_3s.pdf. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Alle Ausländer, die im Land arbeiten, sowie deren Familienangehörige über 10 Jahre benötigen unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer ein Gesundheitszeugnis in englischer Sprache mit neuerem Röntgenbild des Thorax und ein Attest, dass sie frei von Tuberkulose sind.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 12. März Tag der Jugend. 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrika-Tag (Jahrestag der Gründung der OAU). 3. Juli Heldengedenktag. 4. Juli Tag der Einheit. 7. Aug. Tag der Bauern. 24. Okt. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 12. März Tag der Jugend. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrika-Tag (Jahrestag der Gründung der OAU). 1. Juli Heldengedenktag. 2. Juli Tag der Einheit. 7. Aug. Tag der Bauern. 24. Okt. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.