| |
 |
eisepaß/Visum
|
|
|
|
| |
| Reisepass/Visum |
|
| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
|
Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
1 |
Ja |
|
| |
| Reisepass |
|
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
|
| |
| Einreise mit Kindern |
|
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten
16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Sind die Kinder im elterlichen Reisepass
eingetragen, benötigen sie kein eigenes Visum.
|
| |
| Visum |
|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von: (a) [1] EU-Länder: Britische Touristen in einer Gruppe, die von einem sambischen Reiseveranstalter organisiert wird, Irland (Rep.), Malta und
Zypern (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; (b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbaos, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kenia, Kiribati,
Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Rumänien, Salomonen, Samoa, Serbien und Montenegro, Seychellen,
Simbabwe, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad
& Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
|
| |
| Transit |
|
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung
verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
|
| |
| Visaarten |
|
Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.
|
| |
| Visagebühren |
|
Deutschland, Österreich Touristenvisum und Geschäftsvisum bei der Botschaft: 25 ; (Einfachvisum, 3 Monate); 50 ; (Zweifachvisum, 6 Monate); 75 ; (Mehrfachvisum, 6 Monate). Touristenvisum direkt bei der Einreise: 10 US$ (Tagesvisum), 25-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf
Vorlage eines Visums.
Schweiz Touristenvisum und Geschäftsvisum 40 Franken (Einfachvisum, 3 Monate); 65 Franken (Zweifachvisum, 6 Monate); 130 Franken (Mehrfachvisum, 6 Monate). Touristenvisum direkt bei der Einreise: 10 US$ (Tagesvisum), 25-50 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf
Vorlage eines Visums.
|
| |
| Gültigkeitsdauer |
|
Deutschland: Einfachvisum 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum 6 Monate.
|
| |
| Antragstellung |
|
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
|
| |
| Unterlagen |
|
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
|
| |
| Bearbeitungszeit |
|
Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche.
|
| |
| Aufenthaltsgenehmigung |
|
Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59. Fax: (01) 25 17 25.
|
| |
| Ausreichende Geldmittel |
|
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
ontaktadressen
|
|
|
|
| |
| Lage |
|
Mittleres Südafrika.
|
| |
| Offizieller Staatsname |
|
Republik Sambia.
|
| |
| Landesvorwahl |
|
260.
|
| |
| The Tourism Council of Zambia |
|
Holiday Inn Cottage, Church Road, ZM-Lusaka Postanschrift: PO Box 36561, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 28 59. Fax: (01) 25 53 37. E-Mail: tcz@zamnet.zm Internet: www.zambiatourism.com
|
| |
| Zambia National Tourist Board |
|
Lusaka Square Cairo Road, ZM-Lusaka Postanschrift: PO Box 30017, ZM-Lusaka Tel: (01) 22 90 87/90. Fax: (01) 22 51 74. E-Mail: zntb@zamnet.zm Internet: www.zambiatourism.com
|
| |
| Zambia National Tourist Board |
|
Tourism Centre, Musi-oa-tunya Road, ZM-Livingstone Postanschrift: PO Box 60342, ZM-Livingstone Tel: (03) 32 14 04/05. Fax: (03) 32 14 87. E-Mail: zntblive@zamnet.zm Internet: www.zambiatourism.com
|
| |
| Botschaft der Republik Sambia |
|
Axel-Springer-Straße 54A, D-10117 Berlin Tel: (030) 206 29 40. Fax: (030) 20 62 94 19. E-Mail: Botschaftvonsambia@t-online.de Internet: www.sambia-botschaft.de Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr. (auch für Österreich zuständig.)
|
| |
| Botschaft und Konsulat der Republik Sambia |
|
Chancellerie, 17-19 Chemin du Champ-d’Anier, CH-1202 Genève Tel: (022) 788 53 30, (0171) 58 96 65 5 (Konsulat). Fax: (022) 788 53 40, (0171) 58 11 35 3 (Konsulat). Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
|
| |
| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
|
5209 United Nations Avenue, Ridgeway, ZM-Lusaka Postanschrift: PO Box 50120, 15101 Ridgeway, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 06 44, 25 12 59/62. Fax: (01) 25 40 14. Internet: www.lusaka.diplo.org Mo-Do 07.30-16.00 Uhr, Fr bis 13.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
|
| |
| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
|
(ohne Passbefugnis) 65 Chachacha Road, ZM-10101 Lusaka P.O.Box 30089, 10101 Lusaka Tel: (01) 22 95 56, 22 91 90. Fax: (01) 22 14 28. E-Mail: galaun@microlink.zm Mo, Mi, Fr 10.00-12.00 Uhr. Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Simbabwe.
|
| |
| Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
|
c/o Electrical Maintenance Lusaka Ltd., Luanshya Road-East End, ZM-Lusaka Postanschrift: PO Box 31189, ZM-Lusaka 10101 Tel: (01) 22 38 38, 23 53 65. Fax: (01) 22 38 45. E-Mail: emlnarde@zamnet.zm
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esundheit
|
|
|
|
| |
| Gesundheit |
|
| |
Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
|
| |
| [1] |
|
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ist keine Einreisebedingung mehr. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann möglicherweise bei der Einreise aus einem
Infektionsgebiet ein Impfnachweis für Gelbfieber verlangt werden.
|
| |
| [2] |
|
Landesweit besteht ein erhöhtes Cholera-Erkrankungsrisiko das vor allem die einheimische Bevölkerung insbesondere im nördlichen Grenzgebiet der Copperbelt-Provinz
(Chililabombwe und Ndola), in der Stadt Lusaka, Kabwe, im Nyimba-Distrikt im Süden der Eastern Province, im Süden der Zentral-Provinz,
in der Nord-Provinz (v.a. Chilubi und Samfya), im Nchelenge-Distrikt im Nordosten einschließlich Mwenu-See und im Isoka-Distrikt
(einschl. Lungwa-Tal) betrifft. Die Erkrankungsgefahr bei Reisenden ist sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung
umstritten ist, empfiehlt es sich rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
|
| |
| [3] |
|
Malariaschutz ist ganzjährig im ganzen Land erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.
|
| |
| [4] |
|
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und
Milchprodukte sind unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch,
rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
|
| |
| Vorsichtsmaßnahmen |
|
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen landesweit vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Sambia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Durchseuchung: In Städten sind bis zu 25% der erwachsenen Bevölkerung HIV-positiv. Sexuelle Kontakte sind stark risikobelastet.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Sambia endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem man Tierkontakte vermeidet.
Die Pest kommt vor allem in der südlichen Provinz (Namwala-Distrikt) vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze
und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher
Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders in den nördlichen Landesteilen vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
|
| |
| Gesundheitsvorsorge |
|
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.
Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Man sollte auf jeden Fall eine Reiseapotheke mitnehmen. Für diese sollte
eine den Besitz der Medikamente berechtigende Bescheinigung - alles auch in beglaubigter Übersetzung - vorgelegt werden können,
weil sonst ggfs. mit Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes oder gar Drogenhandels gerechnet werden muss. Unter dem nachfolgenden
Link ist eine solche, vom verschreibenden Arzt zu erstellende Bescheinigung, herunterladbar: http://www.bfarm.de/de/btm/form/schengener_3s.pdf. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend
empfohlen.
|
| |
| Gesundheitszeugnis |
|
Alle Ausländer, die im Land arbeiten, sowie deren Familienangehörige über 10 Jahre benötigen unabhängig von der geplanten
Aufenthaltsdauer ein Gesundheitszeugnis in englischer Sprache mit neuerem Röntgenbild des Thorax und ein Attest, dass sie
frei von Tuberkulose sind.
|
| |
 |
| |
|
|