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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
1 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Für Kinder über 10 Jahren wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Für Kinder über 10 Jahren
wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Für Kinder über 10 Jahren
wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich.
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| Visum bei der Einreise |
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Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise kostenlos ein Visum erhalten: (a) [1] EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und Schweden für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Staatsbürger aller hier nicht genannten EU-Länder müssen vor der Abreise ein Visum beantragen); (b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Hongkong (China VR), Kanada, Kenia, Kongo (Dem. Rep.), Mauritius, Südafrika,
Tansania, Uganda und USA; (c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Burundi.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland und Österreich Touristenvisum: 65 ; (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Schweiz Touristenvisum: 100 CHF (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
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| Gültigkeitsdauer |
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Bis zu 3 Monaten; Visa können bei den Einwanderungsbehörden in Kigali verlängert werden.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) 1 Visumantragsbrief. (e) Firmenschreiben bzw. Einladung.
(f) Gebühr (Schecks werden nicht angenommen). Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Rückumschlag notwendig.
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| Bearbeitungszeit |
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4-5 Tage.
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| Impfungen |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Weitere Informationen
zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Zentralafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Ruanda.
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| Landesvorwahl |
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250.
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| Office Rwandais du Tourisme et des Parcs Nationaux (ORTPN) |
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Boulevard de la Révolution 1 BP 905, RW-Kigali Tel: 57 65 14, 57 33 96. Fax: 57 65 15. E-Mail: webmaster@rwandatourism.com Internet: www.rwandatourism.com
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| Botschaft der Republik Ruanda |
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Beethovenallee 72, D-53173 Bonn Tel: (0228) 367 02 36. Fax: (0228) 35 19 22. E-Mail: info@rwanda-botschaft.de Internet: www.rwanda-botschaft.de Mo-Fr 09.00 -13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Di, Do 09.00-13.00 Uhr; (auch für Österreich zuständig). Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Hamburg, München und Stuttgart.
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| Honorarkonsulat der Republik Ruanda |
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Egelseestraße 52/B, A-6006 Feldkirch Tel: (05522) 32 20 1/2. Fax: (05522) 3 18 30. E-Mail: consulat.rwanda.at@vlbg.at Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Ruanda |
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93 Rue de la Servette, CH-1202 Genève Tel: (022) 919 10 00. Fax: (022) 919 10 01. E-Mail: mission.rwanda@ties.itu.int Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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8 Rue de Bugarama, RW-Kigali Postanschrift: BP 355, RW-Kigali Tel: 7 52 22, 7 51 41. Fax: 7 72 67, 50 20 87. E-Mail: amball@rwanda1.com
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| Botschaft und Koordinationsbüro DEZA der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Bureau de la coopération suisse DDC 38, Boulevard de la Revolution, RW-Kigali Postanschrift: BP 597, RW-Kigali Tel: 57 55 34, 57 35 34. Fax: 57 24 61, 57 53 73 E-Mail: kigali@sdc.net Mo-Fr 07.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr Die übergeordnete Auslandsvertretung ist die schweizerische Botschaft in Nairobi (s. Kenia).
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Österreich unterhält keine Vertretung in Ruanda, zuständig ist die Botschaft in Nairobi (s. Kenia).
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Ja |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Ruanda den Flughafen
nicht verlassen. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfohlen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
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| [3] |
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Malariaschutz ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig gegen Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin resistent sein.
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| [4] |
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Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter
Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch,
rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem in den Slums in den Höhenlagen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte
man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder
Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen während der Trockenzeit vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders im Westen des Landes vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch
problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender,
dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 28. Jan. Tag der Demokratie. 7. April Genocide-Volkstrauertag. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Juli Unabhängigkeitstag. 4. Juli Befreiungstag. 1. Aug. Erntedankfest. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 8. Sept. Kulturtag. 25. Sept. Tag der Republik. 1. Nov. Allerheiligen. 25./26. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 28. Jan. Tag der Demokratie. 7. April Genocide-Volkstrauertag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 1. Juli Unabhängigkeitstag. 4. Juli Tag des Friedens. 1. Aug. Erntedankfest. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 8. Sept. Kulturtag. 25. Sept. Tag der Republik. 26. Okt. Tag der Streitkräfte. 1. Nov. Allerheiligen. 25./26. Dez. Weihnachten.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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