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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils
sowie in dessen Visum oder eigener Reisepass. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Nigeria
Immigration Service empfiehlt, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben. Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Nigeria
Immigration Service empfiehlt, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines
Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen nigerianischem Visum aufgeführt sein. Kinder unter 16 Jahren, die ihre
in Nigeria lebenden Eltern begleiten und im Reisepass der Eltern eingetragen sind, brauchen kein Visum, müssen aber ein Antragsformular
und ein Passfoto einreichen. Alle Kinder mit eigenem Reisepass benötigen Visa oder Wiedereinreisegenehmigungen.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der anderen ECOWAS-Mitgliedsländer (Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire,
Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo) sowie
Kamerun und Tschad für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und
gültige Reisedokumente für das Zielland vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige der USA benötigen
jedoch ein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Besucher-, Touristen-, Transit- und Geschäftsvisum (Arbeit und Zeitarbeit).
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| Visagebühren |
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Je nach Nationalität unterschiedlich. 55 ; für Deutsche, ca. 76 CHF für Schweizer.
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| Antragstellung |
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Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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Besucher-/Touristenvisum: (a) Antragsformular. (b) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (c) 2/3 Passfotos. (d) Gebühr (in bar). (e)
Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (g) Rück- oder Weiterreiseticket.
(h) Ggf. Bestätigung der Hotelreservierung. (i) Einladungsschreiben vom Gastgeber/Freund. (j) Kopie des Reisepasses des Gastgebers/Freundes.
(k) Kontoauszug. Geschäftsvisum: (a)-(g). (l) Firmenschreiben des Geschäftspartners in Nigeria oder Schreiben der Person, die die Einreiseverantwortung übernimmt.
In diesem Fall müssen nigerianische Staatsbürger Fotokopien der Seiten 1-5 ihres Reisepasses und ausländische Staatsbürger
eine Fotokopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung beilegen. (m) Falls (l) nicht erfüllt werden kann: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. Nähere Informationen
von der Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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3 Wochen oder länger.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Westafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Bundesrepublik Nigeria.
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| Landesvorwahl |
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234.
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| Federal Ministry of Commerce and Tourism |
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Secretariat, Areal 1, Block G&H, Garki, NG-Abuja Tel: (09) 234 27 16 89/14 91. Fax: (09) 234 15 41. E-Mail: ntdc@metrong.com
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| Nigeria Tourism Development Corporation |
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Block Two, Sefadu Street, Private Bag 167, Zone Four, Wuse, NG-Abuja Tel: (09) 234 77 25. Fax: (09) 523 09 62. E-Mail: info@nigeriatourism.net Internet: www.nigeriatourism.net
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| Botschaft der Bundesrepublik Nigeria |
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Neue Jakobstr. 4, D-10179 Berlin Tel: (030) 21 33 00. Fax: (030) 21 23 02 12. Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Nigeria |
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Rennweg 25, A-1030 Wien Postanschrift: Postfach 183, A-1030 Wien Tel: (01) 712 66 85/-87. Fax: (01) 714 14 02. Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Nigeria |
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Zieglerstraße 45, CH-3007 Bern Postanschrift: Postfach 574, CH-3000 Bern 14 Tel: (031) 384 26 00. Fax: (031) 384 26 26. E-Mail: info@nigerianbern.org Internet: www.nigerianbern.org Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-11.30 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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3323 Baraba Close, off Amazon Street, Maitama, NG-Abuja F.C.T Postanschrift: PMB 280, Garki, NG-Abuja F.C.T Tel: (09) 413 09 62/65. Fax: (09) 413 09 49. E-Mail: info@abuja.diplo.de Internet: www.abuja.diplo.de Außenstelle der Botschaft in Lagos.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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3B Ligali Ayorinde Avenue, Fabac House, Victoria Island, NG-Lagos Postanschrift: P.O.B. 1914 Lagos Tel: (01) 461 64 17. Fax: (01) 461 62 60. E-Mail: lagos-ob@bmaa.gv.at
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Plot 704, Adetokunbo Ademola Crescent, Wuse II District, NG-Abuja F.C.T Tel: (09) 413 10 81/82. Fax: (09) 413 10 89. Konsularabt.: 413 10 91. E-Mail: vertretung@abu.rep.admin.ch oder visa-section.abuja@eda.admin.ch Außenstelle der Botschaft in Lagos.
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Ja |
1 |
| 2 |
2 |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die aus den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete kommen und über ein Jahr alt sind.
Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Nigeria den Transitraum nicht verlassen. Impfschutz gegen Gelbfieber wird allen Reisenden empfohlen, die sich in Nigeria außerhalb der großen Städte aufhalten wollen.
Ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird bei der Einreise aus afrikanischen Staaten erfahrungsgemäß oft verlangt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten
ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
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| [3] |
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Malariaschutz ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.
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| [4] |
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Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten, die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis,
Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht
oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur
mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut
durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden.
Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Meningitis-Impfung |
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Bei Ankunft aus anderen afrikanischen Ländern ist zusätzlich eine Meningitis-Impfung erforderlich.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder
Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit kommt vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Die Gefahr von Zeckenbissfieber besteht. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch
problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch
sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen. Medizinische Behandlungen müssen
häufig sofort bezahlt werden.
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| HIV-Test |
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Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt (gilt nicht für Reisende aus Deutschland,
Österreich und der Schweiz).
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| Vogelgrippe |
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Mit dem Nachweis von Influenza A (H5N1) in einem Geflügelzuchtbetrieb in einem Dorf im Bundesstaat Kaduna Anfang Februar 2006
ist der Erreger der Vogelgrippe erstmals in einem afrikanischen Land aufgetreten. Reisende sollen sich daher von Geflügel
fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern
sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird
als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen
empfohlen.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 13. Jan. Eid al-Kabir (Opferfest). 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 14.-17. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Okt. Nationalfeiertag. 23.-25. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25./26. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 6.-9. April Ostern. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Okt. Nationalfeiertag. 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25./26. Dez. Weihnachten.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Kabir, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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