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Nigeria

 
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Währung

1 Naira = 100 Kobo.Währungskürzel: N, NGN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 N; Münzen im Wert von 1 N sowie von 50, 25, 10 und 1 K.

 
Geldwechsel

Die nigerianische Regierung hat eine sehr hohe Umtauschrate für den Naira festgelegt. Trotzdem sollte Geld nur bei offiziellen Wechselstuben und zu offiziellen Raten umgetauscht werden. Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt ist gefährlich und kann zu Verhaftungen führen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar.

 
Kreditkarten

American Express, MasterCard, Diners Club, Eurocard und Visa werden nur teilweise akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Generell wird die Benutzung von Kreditkarten wegen öfters vorkommender Betrugsfälle nicht empfohlen.

 
Reiseschecks

Werden nicht empfohlen.

 
Wechselkurse

N N N N N
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 161,50 156,25 153,78 157,13 164,18
1 CHF 103,70 101,81 99,12 99,04 104,18
1 US$ 134,95 130,70 130,37 128,15 128,40

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 20 N beschränkt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Strafen für den Geldwechsel am Schwarzmarkt sind hoch.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo 08.00-15.00 Uhr, Di-Fr 08.00-13.30 Uhr.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Folgende Artikel können zollfrei nach Nigeria eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 mittelgroße Zigarren oder 200 g Tabak ausländischer Herkunft;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 N (ausgenommen sind Luxusartikel, Fotoausrüstung, elektronische Geräte und Schmuck).

 
Anmerkung

Falls die angegebene Menge überschritten wird, muss die Gesamtmenge verzollt werden. Antiquitäten dürfen nur vom Direktor für Antiquitäten oder einem lizensierten Händler ver- und angekauft werden. Vor der Ausfuhr von Antiquitäten muss man sich von den o. a. Stellen eine Genehmigung besorgen.

 
Einfuhrverbot

Bier, Champagner oder Sekt, Mineralwasser, antialkoholische Getränke, Obst, Gemüse, Getreide, Eier, Schmuck, Edelmetalle, Stoffe und Moskitonetze.
Anmerkung: Nichtbefolgung führt zu hohen Geldstrafen oder zu einer Gefägnisstrafe von mindestens 6 Monaten.