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Nepal

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Nein
Ja Ja Nein
Ja Ja Nein
Ja Ja Nein

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens, sofern sie direkt aus Indien mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis beider Elternteile.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens.

 
Transit

Transitreisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.

 
Visagebühren


Deutschland und Österreich
Touristenvisum:
40 €; (einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage),
90 €; (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage).
Bei den Honorarkonsulaten in Deutschland kosten die Visa jeweils 5 €; mehr als bei der Botschaft.
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos.

Schweiz
Touristenvisum:
50 CHF (einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage),
130 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage).

Gebühren direkt bei der Einreise:
Touristenvisum:
30 US$ (einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage),
80 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 150 Tage),
Transitvisum:
5 US$

 
Visum bei der Einreise

Visagebühren bei der Einreise am Flughafen Kathmandu (Tribhuvan Airport) sind in US$ zu entrichten.
Aufenthalt von bis zu 3 Tagen: kostenlos; Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: 30 US$; Aufenthalt von bis zu 150 Tagen: 80 US$. Kinder unter 10 Jahren erhalten Visa kostenlos. 2 Passbilder werden bei der Erstellung des Visums bei der Einreise pro Reisenden verlangt.

 
Gültigkeitsdauer

Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Adressen). Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich auf jeden Fall bei den zuständigen Vertretungen nach dem neusten Stand erkundigen.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (b) Reisepass, der bei der Ausstellung des Visums mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (in Deutschland: Mit Banküberweisung, keine Schecks; in Österreich: In Bar). (e) Bestätigung des bezahlten Rückflugtickets. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Reisende unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis beider Elternteile.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und ein Verrechnungsscheck (innerhalb Deutschlands, vom Ausland aus nur mit Postanweisung) über die Gebühren beigelegt sein.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich sofort; postalisch: 2-3 Wochen.

 
Einreise mit Haustieren


Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Indischer Subkontinent.

 
Offizieller Staatsname

Königreich Nepal.

 
Landesvorwahl

977.

 
Nepal Tourism Board

Bhrikuti Mandap, NP-Kathmandu
Postanschrift: PO Box 11018, NP-Kathmandu
Tel: (01) 425 69 09, 425 62 29. Fax: (01) 425 69 10.
E-Mail: info@ntb.org.np
Internet: www.welcomenepal.com

 
Botschaft des Königreichs Nepal

Guerickestraße 27, 2. Etage, D-10587 Berlin
Tel: (030) 34 35 99 20 22. Fax: (030) 34 35 99 06.
E-Mail: rneberlin@t-online.de
Internet: www.nepalembassy-germany.com oder www.nepalembassy-germany.de
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.30 Uhr.
(auch für Österreich zuständig)
Honorargeneralkonsulat in Stuttgart (Tel: (0711) 181 26 84). Honorarkonsulate in Frankfurt/Main, Hamburg, Köln (Internet: www.konsulatnepal.de) und München.

 
Honorargeneralkonsulat des Königreichs Nepal

Akaziengasse 30, A-1230 Wien
Tel: (01) 28 80 01 00. Fax: (01) 28 80 01 11.
E-Mail: consulat@nepal.at
Internet: www.nepal.at
Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00 Uhr, Mi 14.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft des Königreichs Nepal

Rue de la Servette 81, CH-1202 Genève
Tel: (022) 733 26 00. Fax: (022) 733 27 22.
Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

PO Box 226, NP-Kathmandu
Tel: (01) 441 27 86, 441 65 27. Fax: (01) 441 68 99.
E-Mail: info@kathmandu.diplo.de
Internet: www.kathmandu.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

(vorübergehend geschlossen)
191 Manakamana Marg, Naxal, Ward No. 1 GHA 2-200, NP-Kathmandu
Postanschrift: PO Box 146, NP-Kathmandu
Tel/Fax: (01) 443 48 91.
E-Mail: autcon@mail.com.np
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in New Delhi (s. Indien).

 
Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Jawalakhel, Ekanta Kuna, SDC-Compound, NP-Lalitpur/Kathmandu
Postanschrift: PO Box 4486, NP-Patan-Kathmandu
Tel: (01) 554 92 25. Fax: (01) 554 92 24.
E-Mail: scaktm@wlink.com.np
Das Generalkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in New Delhi (s. Indien).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Nepal.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariarisiko, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht ganzjährig in den ländlichen Gegenden der Terai-Bezirke sowie in den Terai-Tälern in Udaypur, Sindhupalchowk, Makwanpur, Chitwan, und Dang. Chloroquinresistenz der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum wurde gemeldet. Kein Risiko besteht in Kathmandu und Nord-Nepal.

 
[4]

Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch immer mit keimfreiem Wasser verwenden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und B kommen vor. Impfschutz gegen Hepatitis A wird auch Kurzreisenden, gegen Hepatitis B bei längerem Aufenthalt sowie bei Kindern und Jugendlichen empfohlen.

Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Dezember vor allem in Reisanbaugebieten im Süden (Terai).

Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Risikogruppen sollten sich impfen lassen und man sollte große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt landesweit vor. Allgemein besteht ein erhöhtes Tollwut-Risiko, durch die Zunahme von streunenden Hunden insbesondere im Dang-Distrikt, West-Nepal. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten fragen. Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
HIV-Test

Ein HIV-Test ist derzeit für die Einreise nicht erforderlich. Personen, die an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit (wie z.B. HIV/AIDS) leiden, kann die Aufenthaltsgenehmigung verweigert bzw. entzogen werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

Jan./Febr. 2006 Vasant Panchami. 11. Jan. Tag der Einheit. 29. Jan. Tag der Märtyrer. Febr./März Shivaratri (Feier des Gottes Shiva). 19. Febr. Rashtriya Prajatantra Divas (Tag der Demokratie). März Ghode Jatra (Fest der Pferde); Chaite Dashain-Tag. März/April Ram Nawami (Geburtstag des Gottes Ram). 8. März Tag der Frau. 15. März Holi. 14. April Navabarsha (Neujahrstag). 13. Mai Buddha Jayanti (Buddhas Geburtstag). Aug. Rakshya Bandhan (Janai Purnima). Aug./Sept. Gai Jatra (Festzug der Kühe); Krishna Asthami (Geburtstag des Gottes Krishna). Sept. Teej (Fest der Frauen). Okt. Dasain (Durga Puja-Fest). Okt./Nov. Indra Jatra (Fest des Regengottes). 21. Okt. Deepawali (Lichterfest). 9. Nov. Tag der Verfassung. 29. Dez. König Birendras Geburtstag.

11. Jan. 2007 Tag der Einheit. 29. Jan. Tag der Märtyrer. 13. Febr. Vasant Panchami. 19. Febr. Rashtriya Prajatantra Divas (Tag der Demokratie). 4. März Holi. 8. März Tag der Frau/ Shivaratri (Feier des Gottes Shiva). 9. März Ghode Jatra (Fest der Pferde). 18. März Chaite Dashain-Tag. 19. März Ram Nawami (Geburtstag des Gottes Ram). 5. April Dr. Babu Jagjivan Rams Geburtstag. 14. April Navabarsha (Neujahrstag). 2. Mai Buddha Purnima. 24. Mai Buddhas Geburtstag. 21. Aug. Dussehra. 9. Nov. Tag der Verfassung. 25. Dez. Weihnachtsfeiertag.

 
Anmerkung

[*] Alle nepalesischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr, weshalb hier nur der Monat angegeben ist.