Destination Guides
Namibia

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und sollte mindestens 2 freie Seiten enthalten.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die bei der Einreise gebührenfrei eine "Entry Permit" erhalten:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 3 Monaten): Angola, Australien, Botswana, Brasilien, GUS, Island, Japan, Kanada, Kenia, Kuba, Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Malaysia, Mosambik, Neuseeland, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Singapur, Südafrika, Swasiland, Tansania und USA;
(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Hongkong (China) und Macau (China) ausschließlich für touristische Aufenthalte.

 
Visagebühren


Deutschland und Schweiz

Touristenvisum: 45 €; (einmalige Einreise), 65 €; (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;;
Transitvisum: 35 €; (einmalige Durchreise);
Arbeitsvisum: 50 €; (für einen Aufenthalt von kürzer als 3 Monate);
Expressausstellung: 75 €;.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Jedem Antrag für einen Studien-, bzw. Arbeitsaufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung muss eine Gebühr von 30 €; beigefügt werden (Rückerstattung nicht möglich). Die restliche Summe ist bei Genehmigung des Antrags bei der Einreise in Namibia zu entrichten.

Österreich und Schweiz
Touristenvisum: 45 €; (einmalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.

 
Gültigkeitsdauer

Touristenvisum, Geschäftsvisum: 3 Monate. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Street, NA-Windhoek, beantragt werden.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Reisepass, muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. (b) 2 Antragsformulare. (c) 3 Passfotos. (d) Rückflugticket (Kopie). (e) Gebühr (bar oder Euroscheck). (f) Geschäftsvisum: Ggf. Firmenschreiben. Bei postalischer Beantragung muss ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

14 Tage.

 
Visumverlängerung

Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium in Windhoek (Tel: (061) 292 91 11) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Einreise mit Haustieren


Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind bei der Botschaft von Namibia (s. Adressen) erhältlich.
Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Südwestafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Namibia.

 
Landesvorwahl

264.

 
Namibia Tourism

Schillerstraße 42-44, D-60313 Frankfurt/M.
Tel: (069) 133 73 60. Fax: (069) 13 37 36 15.
E-Mail: info@namibia-tourism.com
Internet: www.namibia-tourism.com
Mo-Fr 09.00-12.00 (Publikumsverkehr und tel. Anfragen) und 14.00-16.00 Uhr (Publikumsverkehr und tel. Anfragen).

 
Botschaft der Republik Namibia

Wichmannstraße 5, D-10787 Berlin
Tel: (030) 254 09 50. Fax: (030) 25 40 95 55.
E-Mail: namibiaberlin@aol.com
Internet: www.namibia-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr; Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr
(auch für die Schweiz zuständig)

 
Botschaft der Republik Namibia

Ungargasse 33, 3. Bezirk, A-1030 Wien
Tel: (01) 402 93 71. Fax: (01) 402 93 70.
E-Mail: nam.emb.vienna@eunet.at
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
(auch für die Schweiz zuständig)

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Sanlam Centre, Independence Avenue, NA-Windhoek
Postanschrift: PO Box 231, NA-Windhoek
Tel: (061) 27 31 00, 27 31 33. Fax: (061) 22 29 81.
E-Mail: germany@iway.na
Internet: www.windhuk.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Schäferstraße 1, NA-Klein Windhoek
Postanschrift: PO Box 11848, NA-Klein Windhoek
Tel: (061) 22 21 59. Fax: (061) 23 23 53.
E-Mail: info@austrian-consulate.com
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Pretoria (s. Südafrika).

 
Generalkonsulat der Schweiz

Postanschrift: PO Box 9298, NA-Eros/Windhoek
Tel: (081) 127 93 88 (Mobil). Fax: (061) 22 01 04.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen aus einem der von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete kommen. Es wird keine Impfbescheinigung verlangt, wenn in einem Land der Infektionszone zwischengelandet wurde, und dort der Transitraum nicht verlassen wurde. Personen, die auf Verlangen keine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen können, müssen sich einer 6-tägigen Quarantäne unterziehen oder werden ins Herkunftsland zurückgeschickt.
Bei Kindern unter 9 Monaten und Frauen im ersten Drittel einer Schwangerschaft wird nicht auf einer Impfbescheinigung bestanden.

 
[2]

Malariaschutz ganzjährig erforderlich im Kawango- und Kunene-Tal sowie im Caprivi-Streifen am Sambesi-Fluss (hohes Malaria-Risiko). Von November bis Juni besteht ein mittleres Malariarisiko in den übrigen nördlichen Regionen und in Oshana, Oshikoto, Omusati, Ohangwena, Otjozondjupa und Omaheke. Ein geringeres Risiko herrscht in den übrigen Landesteilen im Norden, Nordwesten und nach Süden. Kein Malaria-Risiko gibt es in den Städten und Süd-Namibia. Die zu 85 % vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) soll chloroquinresistent sein und tritt im Kawango- und Kunene-Tal sowie im Caprivi-Streifen auf. In den übrigen von Malaria betroffenen Gebieten tritt die weniger gefährliche Plasmodium vivax (Malaria tertiana) auf.
Für die Malariaprophylaxe sind generell langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel empfohlen. In den hohen Risiko-Regionen Kawango-, Kunene-Tal, im Caprivi-Streifen ganzjährig und in den übrigen nördlichen Gebieten von November bis Juni sollte man medikamentös einer Malaria-Infektion vorbeugen. Eine Notfallmedikation empfiehlt sich von Juli bis Oktober in den nördlichen Gebieten.

 
[3]

Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen v.a. im Caprivi-Streifen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Pest-Fälle wurden aus der Ohangwena-Region im Norden des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflich in Pestgebieten Tätigen empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Die durch die Tse-Tse-Fliege übertragene Schlafkrankheit tritt sehr selten bei Reisenden auf, sporadisch im Norden (Caprivi-Streifen). Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch unter "Medical Practioners". Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen sowie Verbandstoff, Pflaster und Wunddesinfektion sollten unbedingt mitgenommen werden. Serum gegen Schlangenbisse und Skorpionstiche sollte u. U. mitgeführt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 21. März Unabhängigkeitstag. 14.-17. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 4. Mai Cassinga-Tag. 25. Mai Christi Himmelfahrt. Afrikatag. 26. Aug. Heldengedenktag. 10. Dez. Internationaler Menschenrechtstag. 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 21. März Unabhängigkeitstag. 6.-9. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 4. Mai Cassinga-Tag. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 25. Mai Afrikatag. 26. Aug. Heldengedenktag. 10. Dez. Internationaler Menschenrechtstag. 25./26. Dez. Weihnachten.