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eisepaß/Visum
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| Einreisebeschränkungen |
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Reisepässe, die von den Behörden folgender Länder und Gebiete ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt: Bophuthatswana,
Ciskei, Transkei und Venda, Taiwan (China) und Türkische Republik Nordzypern. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim
Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.).
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| Reisepass/Visum |
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| Ja |
Nein |
Ja |
| Ja |
Nein |
Ja |
| Ja |
Nein |
Ja |
| Ja |
Nein |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Dokumente bei der Einreise |
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Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer
Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz
sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt
von bis zu 90 Tagen bei der Einreise eine "Entry Permit" erhalten: (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Fidschi, Indien, Kamerun, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka); (c) Übrige Länder: Bahrain, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien,
Tunesien, Türkei, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate. (d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen): China (VR), Indien, Jordanien und Libanon.
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| Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport |
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Bei der Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport erhalten (a) Staatsbürger von Argentinien, Brasilien, Chile und Paraguay erhalten ein Visum für einen touristischen oder geschäftlichen
Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; (b) Staatsbürger von Korea (Süd) für einen Aufenthalt von bis zu 16 Tagen; (c) Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 2 Wochen (Verlängerung möglich): Albanien, Bulgarien, Fidschi,
GUS, Komoren, Madagaskar und Rumänien.
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| Hinweis |
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Die vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig.
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| Transit |
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Visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz
gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige
der folgenden Länder, die vor der Abreise ein Transitvisum beantragen müssen: Afghanistan, Algerien, Irak, Iran, Jemen, Kongo
(Dem. Rep.), Libyen, Nigeria und Sudan.
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| Visaarten |
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Touristen- und Geschäftsvisum.
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| Visagebühren |
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Es werden keine Gebühren erhoben.
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| Gültigkeit |
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Touristen- und Geschäftsvisum: 14 Tage. Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.
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| Antragstellung |
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Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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Unterlagen für die Visumbeantragung vor der Reise: (a) 1 Antragsformular auf Englisch ausgefüllt, datiert und unterschrieben. (b) Gültiger Reisepass (Kopie der relevanten Seiten
mit den Angaben zur Person). (c) 2 Passfotos. (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigung für den
Hin- und Rückflug oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (f) Hotelbuchungsbestätigung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung
oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen: (a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung
oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland,
Österreich oder die Schweiz.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Bearbeitungszeit |
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3-4 Wochen.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.
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| Aufenthaltsgenehmigungen |
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werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung
ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer
von 6 Monaten verlängert werden.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und
für Vögel 3 Wochen. Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten
sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Indischer Ozean, östlich von Madagaskar.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Mauritius
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| Landesvorwahl |
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230.
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| Mauritius Informationsbüro |
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Grüneburgweg 64, D-60322 Frankfurt/M. Postfach 180270, D-60083 Frankfurt/M. Tel: (0700) 628 74 84 87 (0,12 ;/Min.). Fax: (069) 92 18 74 31. E-Mail: mauritius@heringschuppener.com Internet: www.traumurlaub-mauritius.de Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr (nur Anfragen der Tourismusbranche).
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| Mauritius Informationsbüro |
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Kirchenweg 5, Postfach 1323, CH-8032 Zürich Tel: (044) 388 41 18. Fax: (044) 388 41 03. E-Mail: info@prw.ch Internet: www.mauritius.net oder www.ot-maurice.com Mo-Fr 08.15-17.30 Uhr; (auch für Österreich zuständig).
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| Mauritius Tourism Promotion Authority |
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Air Mauritius Building, 11th Floor, 5 President John Kennedy Street, MU-Port Louis Tel: 210 15 45. Fax: 212 51 42. E-Mail: mtpa@intnet.mu Internet: www.mauritius.net
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| Botschaft der Republik Mauritius |
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Kurfürstenstraße 84, D-10787 Berlin Tel: (030) 263 93 60. Fax: (030) 26 55 83 23. E-Mail: berlin@mauritius-embassy.de Internet: www.mauritius-embassy.de Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr; (auch für Österreich zuständig.) Honorargeneralkonsulat in München. Konsulate in Düsseldorf und in Stuttgart.
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| Honorarkonsulat der Republik Mauritius |
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Führichgasse 6/16, A-1010 Wien Tel: (01) 513 22 73. Fax: (01) 513 22 74. E-Mail: peter.freissler@fpverlag.com Do 09.00-12.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Mauritius |
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127 Rue de Tocqueville, F-75017 Paris Tel: (+33) (01) 42 27 30 19. Fax: (+33) (01) 40 53 02 91. E-Mail: ambassade.maurice@online.fr Mo-Fr 10.00-12.30 Uhr (Publikumsverkehr), Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen); (auch für die Schweiz zuständig).
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| Honorargeneralkonsulat der Bundesrepublik Deutschland |
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32 BIS, Rue Saint Georges, MU-Port Louis Tel: 212 41 00, 253 57 01. Fax: 211 41 11. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo (s. Madagaskar).
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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c/o Rogers & Co. Ltd., Rogers House, 5 President John Kennedy Street, MU-Port Louis Tel: 20 26 80 01. Fax: 208 50 45. E-Mail: lysiane.coutanceau@rogers.mu Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Pretoria (s. Südafrika).
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| Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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2 Jules Koenig, BP 437, MU-Port Louis Tel: 208 87 63. Fax: 210 33 47. E-Mail: swiss.consul@intnent.mu
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
- |
| 2 |
- |
| 3 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von zehn Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet
einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen
haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Mauritius nicht verlassen.
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| [2] |
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Es besteht ein sehr geringes Malariarisiko in einzelnen ländlichen Gebieten. Die Insel Rodriguez ist malariafrei. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax (Malaria tertiana) kann während des ganzen Jahres auftreten. Ein Schutz mit langärmeliger Kleidung und Mückenschutz reichen
aus, eine medikamentöse Prophylaxe ist nicht erforderlich.
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| [3] |
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Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte
ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht
und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Obst sollte
geschält und Gemüse gekocht werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist gehäuft an den Küsten und auf den Inseln im Indischen Ozean aufgetreten. Mittlerweile hat sich die Situation zwar
entspannt, jedoch besteht weiterhin ein Erkrankungsrisiko. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende
Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die öffentliche medizinische Versorgung ist gut, kann aber in der Peripherie im Einzelfall gelegentlich technisch, apparativ
und/oder hygienisch problematisch sein. Es gibt zusätzlich mehrere Privatkliniken. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz
und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs
den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette).
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| HIV-Test |
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Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorlegen. Eine Nachtestung
innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft im Land ist möglich.
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