Destination Guides
Mauritius

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Reisepässe, die von den Behörden folgender Länder und Gebiete ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt: Bophuthatswana, Ciskei, Transkei und Venda, Taiwan (China) und Türkische Republik Nordzypern. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.).

 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise eine "Entry Permit" erhalten:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Fidschi, Indien, Kamerun, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka);
(c) Übrige Länder: Bahrain, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen): China (VR), Indien, Jordanien und Libanon.

 
Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport

Bei der Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport erhalten
(a) Staatsbürger von Argentinien, Brasilien, Chile und Paraguay erhalten ein Visum für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Staatsbürger von Korea (Süd) für einen Aufenthalt von bis zu 16 Tagen;
(c) Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 2 Wochen (Verlängerung möglich): Albanien, Bulgarien, Fidschi, GUS, Komoren, Madagaskar und Rumänien.

 
Hinweis

Die vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig.

 
Transit

Visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die vor der Abreise ein Transitvisum beantragen müssen: Afghanistan, Algerien, Irak, Iran, Jemen, Kongo (Dem. Rep.), Libyen, Nigeria und Sudan.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Visagebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

 
Gültigkeit

Touristen- und Geschäftsvisum: 14 Tage. Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.

 
Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).

 
Unterlagen

Unterlagen für die Visumbeantragung vor der Reise:
(a) 1 Antragsformular auf Englisch ausgefüllt, datiert und unterschrieben. (b) Gültiger Reisepass (Kopie der relevanten Seiten mit den Angaben zur Person). (c) 2 Passfotos. (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigung für den Hin- und Rückflug oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (f) Hotelbuchungsbestätigung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen:
(a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

3-4 Wochen.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.

 
Aufenthaltsgenehmigungen

werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.

 
Einreise mit Haustieren


Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.
Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Indischer Ozean, östlich von Madagaskar.

 
Offizieller Staatsname

Republik Mauritius

 
Landesvorwahl

230.

 
Mauritius Informationsbüro

Grüneburgweg 64, D-60322 Frankfurt/M.
Postfach 180270, D-60083 Frankfurt/M.
Tel: (0700) 628 74 84 87 (0,12 €;/Min.). Fax: (069) 92 18 74 31.
E-Mail: mauritius@heringschuppener.com
Internet: www.traumurlaub-mauritius.de
Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr (nur Anfragen der Tourismusbranche).

 
Mauritius Informationsbüro

Kirchenweg 5, Postfach 1323, CH-8032 Zürich
Tel: (044) 388 41 18. Fax: (044) 388 41 03.
E-Mail: info@prw.ch
Internet: www.mauritius.net oder www.ot-maurice.com
Mo-Fr 08.15-17.30 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).

 
Mauritius Tourism Promotion Authority

Air Mauritius Building, 11th Floor, 5 President John Kennedy Street, MU-Port Louis
Tel: 210 15 45. Fax: 212 51 42.
E-Mail: mtpa@intnet.mu
Internet: www.mauritius.net

 
Botschaft der Republik Mauritius

Kurfürstenstraße 84, D-10787 Berlin
Tel: (030) 263 93 60. Fax: (030) 26 55 83 23.
E-Mail: berlin@mauritius-embassy.de
Internet: www.mauritius-embassy.de
Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr;
(auch für Österreich zuständig.)
Honorargeneralkonsulat in München. Konsulate in Düsseldorf und in Stuttgart.

 
Honorarkonsulat der Republik Mauritius

Führichgasse 6/16, A-1010 Wien
Tel: (01) 513 22 73. Fax: (01) 513 22 74.
E-Mail: peter.freissler@fpverlag.com
Do 09.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Mauritius

127 Rue de Tocqueville, F-75017 Paris
Tel: (+33) (01) 42 27 30 19. Fax: (+33) (01) 40 53 02 91.
E-Mail: ambassade.maurice@online.fr
Mo-Fr 10.00-12.30 Uhr (Publikumsverkehr), Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen);
(auch für die Schweiz zuständig).

 
Honorargeneralkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

32 BIS, Rue Saint Georges, MU-Port Louis
Tel: 212 41 00, 253 57 01. Fax: 211 41 11.
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo (s. Madagaskar).

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

c/o Rogers & Co. Ltd., Rogers House, 5 President John Kennedy Street, MU-Port Louis
Tel: 20 26 80 01. Fax: 208 50 45.
E-Mail: lysiane.coutanceau@rogers.mu
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Pretoria (s. Südafrika).

 
Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2 Jules Koenig, BP 437, MU-Port Louis
Tel: 208 87 63. Fax: 210 33 47.
E-Mail: swiss.consul@intnent.mu

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von zehn Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Mauritius nicht verlassen.

 
[2]

Es besteht ein sehr geringes Malariarisiko in einzelnen ländlichen Gebieten. Die Insel Rodriguez ist malariafrei. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax (Malaria tertiana) kann während des ganzen Jahres auftreten. Ein Schutz mit langärmeliger Kleidung und Mückenschutz reichen aus, eine medikamentöse Prophylaxe ist nicht erforderlich.

 
[3]

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist gehäuft an den Küsten und auf den Inseln im Indischen Ozean aufgetreten. Mittlerweile hat sich die Situation zwar entspannt, jedoch besteht weiterhin ein Erkrankungsrisiko. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die öffentliche medizinische Versorgung ist gut, kann aber in der Peripherie im Einzelfall gelegentlich technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Es gibt zusätzlich mehrere Privatkliniken. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette).

 
HIV-Test

Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorlegen. Eine Nachtestung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft im Land ist möglich.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1./2. Jan. 2006 Neujahr. Jan./Febr.* Thaipoosam Cavadee. 29. Jan. Chinesisches Neujahr. 1. Febr. Tag der Abschaffung der Sklaverei. 26. Febr. Maha Shivaratri. 12. März Nationalfeiertag. 15. März Ougadi. 1. Mai Tag der Arbeit. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 27. Aug. Ganesh Chaturthi. 2. Nov. Ankunft der vertraglich verpflichteten Arbeiter. 21. Okt. Diwali. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1./2. Jan. 2007 Neujahr. Jan./Febr.* Thaipoosam Cavadee. 1. Febr. Tag der Abschaffung der Sklaverei. 16. Febr. Maha Shivaratri. 18. Febr. Chinesisches Neujahr. 12. März Nationalfeiertag. März/April Ougadi. 1. Mai Tag der Arbeit. 20. Dez. Islamisches Opferfest. 20. Dez. Islamisches Opferfest. 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

(a) Jede Kultur- bzw. Religionsgemeinschaft auf Mauritius feiert ihre eigenen Feste. (b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern. (c) [*] Hinduistische und chinesische Feiertage richten sich nach örtlichen astronomischen Messungen, so dass Abweichungen von den angegebenen Daten möglich sind.