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Mauretanien

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 3 Monate (für Visa bis zu einer Dauer von 1 Monat) bzw. 6 Monate (für Visa bis zu einer Dauer von 3 Monaten) gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Folgende ECOWAS-Mitgliedsländer: Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea, Mali, Niger, Senegal und Sierra Leone;
(b) Übrige Länder: Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Madagaskar, Tschad und Zentralafrikanische Republik.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige ECOWAS-Mitgliedsländer: Benin, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Togo;
(c) Übrige Länder: Algerien und Tunesien.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Visagebühren

Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 21 €; (Aufenthalt bis zu 3 Monaten)

Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 CHF (Ausstellung innerhalb von 5 Tagen).
Bei Expressausstellung innerhalb von 3 Tagen beträgt die Visumgebühr 70 CHF.

 
Gültigkeitsdauer

3 Monate.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) 1 Antragsformular mit einem Schreiben mit den Daten, dem Grund der Reise sowie der Reiseroute (in französischer oder deutscher Sprache). (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass. (d) Gebühr. (e) Firmenschreiben für Geschäftsreisende.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Islamische Republik Mauretanien.

 
Landesvorwahl

222.

 
Ministère du Commerce, de l’Artisanat et du Tourisme

BP 182, Ksar, Avenue Bourjuiba, MR-Nouakchott
Tel: 525 30 86. Fax: 525 35 72.

 
Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien

Kommandantenstraße 80, D-10117 Berlin
Tel: (030) 206 58 83. Fax: (030) 20 67 47 50.
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 10.00-13.00 Uhr, Fr 10.00-12.00 Uhr
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsulat in Düsseldorf.

 
Honorarkonsulat der Islamischen Republik Mauretanien

Opernring 21/9, A-1010 Wien
Tel: (01) 587 58 71. Fax: (01) 587 58 73.
Di und Do 11.00-13.00 Uhr.

 
Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien

Rue de Montevideo 5, F-75116 Paris
Tel: +33 (01) 45 04 88 54. Fax: +33-(01) 40 72 82 96.
E-Mail: ambassade.mauritanie@wanadoo.fr
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
(auch für die Schweiz zuständig)

 
Konsulat der Islamischen Republik Mauretanien

Bahnhofstraße 52, CH-8001 Zürich
Postanschrift: Postfach 6133, CH-8023 Zürich
Tel: (01) 214 62 92. Fax: (01) 214 65 19.
Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr (tel. Anmeldung erforderlich).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

BP 372, MR-Nouakchott
Tel: 525 17 29, 525 10 32. Fax: 25 17 22.
E-Mail: amb-allemagne@toptechnology.mr

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Ilot C Extension, Lot No. 41, MR-Nouakchott
Postanschrift: BP 154 MR-Nouakchott
Tel: 524 28 66. Fax: 524 28 22.
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in Algier (s. Algerien).

 

Österreich unterhält keine Vertretung in Mauretanien, zuständig ist die Botschaft in Rabat (s. Marokko), in Notfällen auch die deutsche Botschaft in Nouakchott (s. o.).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird auch von allen anderen Reisenden verlangt, die sich länger als 2 Wochen in Mauretanien aufhalten wollen. Ausgenommen sind Transitreisende, die in Mauretanien den Flughafen nicht verlassen.
Impfschutz gegen Gelbfieber wird allen Reisenden empfohlen, die sich außerhalb der größeren Städte in Mauretanien aufhalten wollen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariaschutz gegen die gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, ausgenommen sind die nördlichen Regionen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour. In Adrar und Inchiri besteht ein Malariarisiko nur während der Regenzeit (Juli - Oktober).

 
[4]

Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Einheimische Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die Zahl der HIV/Aids-Infizierten liegt erheblich unter dem anderer afrikanischer Länder, es besteht jedoch eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen.

Die durch Mückenstich übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt vor.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Adressen von Ärzten und Kliniken (Vorwahl 00222) (ohne Gewähr):
Frau Dr. Cherif-Bretz in Nouakchott, Tel. 525 15 71, Praxis unweit des Restaurants Karaoke. Französische Ärztin mit deutschen Sprachkenntnissen.
Klinik Shiva, Nouakchott, in der Nähe des Restaurants Pizzalina. Tel. 525 80 80, 525 13 25, im Notfall: 641 15 64.
Hôpital Cheikh Sayed, Tel. 529 84 44, ca. 4 km vom Flughafen entfernt auf der Strasse Richtung Boutilimit, nach dem "Carrefour Madrid" die 2. geteerte Kreuzung nach links, nach 400 m links, im Notfall: 630 00 56, 630 51 10.
Nouadhibou Klinik Rachad, Tel. 574 61 15, im Notfall: Tel. 574 50 19.
Klinik Ettaiba, Tel. 574 59 68.
Dr. Virginia Gonzalez, spanische Ärztin, Tel. 574 51 83.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 31. Jan. Islamisches Neujahr. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrikatag (Jahrestag der Gründung der OAU). 10. Juli Tag der Armee. 22.-24. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 28. Nov. Unabhängigkeitstag.

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrikatag (Jahrestag der Gründung der OAU). 28. Nov. Unabhängigkeitstag. 20. Dez. Berg Arafat-Tag.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.