Destination Guides
Marokko

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden, z.B. "Hippies".

 
Reisepass/Visum

1 Nein Ja
1 Nein Ja
1 Nein Ja
1 2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die ausschließlich im Rahmen einer Gruppenpauschalreise auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) [1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Nur mit Reisepass einreisen können Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Bulgarien, Island, Norwegen und Serbien & Montenegro.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis (für Kinder ab 3 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder ab 17 Jahren, die alleine reisen, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Staatsangehörige von Ungarn dürfen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen);
(b) Übrige Länder: Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Bulgarien, Chile, Côte d’Ivoire, Guinea, Hongkong (VR China) (bis zu 30 Tage), Island, Indonesien, Japan, Kanada, Katar, Kongo (Rep.), Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Mali, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niger, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Tunesien, Türkei, USA, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.

 
Transit

Transitreisende, die am gleichen Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

 
Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeit

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) 1 Antrag. (b) 4 Passfotos. (c) Fotokopie des Reisepasses (muss am Einreisetag noch mind. 6 Monate gültig sein). (d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Ticket für Rück- oder Weiterreise. (f) Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses, einer Einschreibung als Student oder ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug). (g) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizufügen.

 
Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3-4 Wochen zu rechnen ist. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Einreise mit dem Auto

Bei Einreise mit Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

 
Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.

 
Einreise mit Haustieren


Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt.
Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Nordafrika.

 
Offizieller Staatsname

Königreich Marokko.

 
Landesvorwahl

212.

 
Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt

Graf-Adolf-Straße 59, D-40210 Düsseldorf
Tel: (0211) 37 05 51/52. Fax: (0211) 37 40 48.
E-Mail: marokkofva@aol.com
Internet: www.tourismus-in-marokko.de
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.

 
Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt

Kärntner Ring 17/2/23, A-1010 Wien
Tel: (01) 512 53 26. Fax: (01) 512 39 73.
E-Mail: marokkotourismus@aon.at
Internet: www.tourismus-in-marokko.de
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt

Schifflände 5, CH-8001 Zürich
Tel: (044) 252 73 16 oder 252 77 52. Fax: (044) 251 10 44.
E-Mail: info@marokko.ch
Internet: www.tourisme-marocain.com
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.

 
Office National Marocain de Tourisme (ONMT)

BP 19, Angle Rue Oued El Makhazin et Rue Zellaka, Agdal, MA-Rabat.
Tel: (037) 67 39 18. Fax: (037) 67 40 15.
E-Mail: bo@onmt.org.ma
Internet: www.visitmorocco.com

 
Botschaft des Königreiches Marokko

Niederwallstraße 39, D-10117 Berlin
Tel: (030) 206 12 40. Fax: (030) 20 61 24 20. Konsularabt.: Tel: (030) 20 61 24 46.
E-Mail: marokko-botschaft@t-online.de
Internet: www.marokko.com/botschaft
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-14.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr.
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr (während des Ramadan).
Generalkonsulate in Düsseldorf und Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Bremen, Kassel und München.

 
Botschaft des Königreiches Marokko

Opernring 3-5, A-1010 Wien
Tel: (01) 586 66 51. Fax: (01) 586 76 67. Konsularabt.: Tel: (01) 586 66 50.
E-Mail: emb-pmissionvienna@morocco.at
Mo-Do 09.00-16.30 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr und 15.00-16.00 Uhr, Fr 09.30-12.00 Uhr und 13.30-14.30 Uhr.
Honorarkonsulat ohne Visumerteilung in Salzburg.

 
Botschaft des Königreiches Marokko

Helvetiastraße 42, CH-3005 Bern
Tel: (031) 351 03 62. Fax: (031) 351 03 64.
E-Mail: sifamaberne2@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr.
Konsulate ohne Visumerteilung in Lausanne und Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

7 Zankat Madnine, MA-Rabat
Postanschrift: BP 235, MA-10000 Rabat
Tel: (037) 70 96 62, 20 56 25. Fax: (037) 70 68 51.
E-Mail: amballma@mtds.com
Internet: www.rabat.diplo.de
Honorarkonsulat in Agadir.

 
Botschaft der Republik Österreich

2 Zankat Tiddas, BP 135, MA-10000 Rabat
Postanschrift: BP 135, MA-Rabat
Tel: (037) 76 40 03, 76 16 98. Fax: (037) 76 54 25.
E-Mail: rabat-ob@bmaa.gv.at
Honorargeneralkonsulat in Casablanca.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Square de Berkane, MA-10001 Rabat
Postanschrift: BP 169, MA-10000 Rabat
Tel: (037) 26 80 30/31/32. Fax: (037) 26 80 40.
E-Mail: vertretung@rab.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/rabat

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
Nein Nein
Ja -
1 -
2 -

 
[1]

Das Malariarisiko ist gering. Malaria tritt nur in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax in einigen ländlichen Gebieten der Provinz Chefchaouen zwischen Mai und Oktober auf. Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind allenfalls bei speziellen Reiserouten sinnvoll.

 
[2]

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In Großstädten ist Leitungswasser normalerweise gechlort und relativ ungefährlich, kann jedoch u. U. leichte Magenbeschwerden hervorrufen. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher in Flaschen abgefülltes Wasser empfohlen. Außerhalb der Großstädte ist Trinkwasser nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in den ländlichen Gebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein sehr hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Anläßlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.

HIV/Aids ist weitverbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist besonders auf dem Land z.T. technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen besonders auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In allen Großstädten gibt es gute medizinische Einrichtungen, einschl. Notdienst-Apotheken (manchmal im Rathaus), die außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos ärztliche Behandlung. Grundsätzlich ist keine Kostenrückerstattung für Sachleistungen (Medikamente, ärztliche Behandlung) möglich. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Aïd al-Adha (Opferfest). 11. Jan. Unabhängigkeitsmanifest. 31. Jan. Fatih Mouharram (Islamisches Neujahr). 11. April Aïd al-Mawlid (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 30. Juli Feier der Thronbesteigung Mohammed VI. 14. Aug. Oued-Ed-Dahab-Tag (Huldigung des Wadi Ed Dahab). 20. Aug. Tag der Revolution des Königs und des Volks). 21. Aug. Geburtstag von König Mohammed VI. 6. Nov. Marche Verte (Jahrestag des grünen Marsches). 22.-24. Okt. Aïd al-Fitr (Ende des Ramadan). 18. Nov. Fête de l’Indépendence (Unabhängigkeitstag).

1. Jan. 2007 Neujahr. 11. Jan. Unabhängigkeitsmanifest. 20. Jan. Fatih Mouharram (Islamisches Neujahr). 31. März Aïd al-Mawlid (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 21. Juli Feier der Thronbesteigung Mohammed VI. 14. Aug. Integration der Westsahara-Region. 20. Aug. Tag der Revolution des Königs und des Volks). 21. Aug. Geburtstag von König Mohammed VI. 13. Okt. Aïd al-Fitr (Ende des Ramadan). 6. Nov. Marche Verte (Jahrestag des grünen Marsches). 18. Nov. Fête de l’Indépendence (Unabhängigkeitstag).

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.