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Marokko

 
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Währung

1 Marokkanischer Dirham (Dh) = 100 Centimes. Währungskürzel: Dh, MAD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Dh im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5 und 1 Dh sowie 50, 20, 10 und 5 Centimes.

 
Geldwechsel

Morokkanische Dirham können nur in Marokko erworben werden. Der Geldwechsel sollte ausschließlich in offiziellen Wechselstuben erfolgen, die an ihrem goldenen Logo zu erkennen sind, und bei Hotelrezeptionen. Der Umtausch ist gebührenfrei und man erhält eine Quittung, die bis zur Ausreise aus Marokko aufbewahrt werden muss, um ggf. den Rücktausch nicht benötigter Dirham zu gewährleisten.

 
Kreditkarten

Die größeren internationalen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und in Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
ec-/Maestro-Karte

Bargeld kann in größeren Städten auch mit Kreditkarte oder ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer von Geldautomaten abgehoben werden. Jedoch haben sich Falschbuchungen an Geldautomaten in Marokko mit deutschen ec-/Maestro-Karten und Kreditkarten in letzter Zeit gehäuft. ec-/Maestro-Karten werden auch in einigen Geschäften akzeptiert.

 
Reiseschecks

Werden von Banken und in größeren Hotels angenommen, sollten in Euro ausgestellt sein.

 
Wechselkurse

Dh Dh Dh Dh Dh
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 10,94 10,93 10,93 10,98 11,09
1 CHF 7,05 7,08 7,02 6,94 7,08
1 US$ 9,14 9,14 9,27 9,07 8,68

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Vor der Ausreise muss die Landeswährung wieder zurückgetauscht werden. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, keine Deklarationspflicht. Bei der Ausfuhr von Fremdwährungen muss ab einem Betrag im Gegenwert von 50.000 Dh nachgewiesen werden können, dass das Geld bei der Einreise eingeführt wurde.

 
Öffnungszeiten der Banken

Winter: Mo-Fr 08.30-11.30 und 14.30-17.00 Uhr. Sommer: Mo-Fr 08.15-15.30 Uhr. Ramadan: 09.30-14.00 Uhr.

 
 
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Duty Free

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Marokko eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
5 g Parfüm.

 
Anmerkung

Für die Einfuhr von Jagdgewehren und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt.