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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können
mit einem gültigen Personalausweis einreisen: Algerien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea, Kamerun, Marokko, Mauretanien,
Niger, Senegal, Togo, Tschad und Tunesien.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr (kein Lichtbild erforderlich) in
den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein
eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen. Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein
eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesen eine schriftliche Zustimmung.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben; (b) Übrige Länder: Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Sierra Leone.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum
nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen- und Geschäftsvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland und Österreich Touristenvisum: 34 ; (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat). Geschäftsvisum: 34 ;.
Schweiz Touristenvisum: 100 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat). Geschäftsvisum: 100 CHF.
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| Gültigkeitsdauer |
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1 Monat. Die Aufenthaltsdauer kann im Land verlängert werden (Einwanderungsbehörden in Bamako oder jede Polizeidienststelle).
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) 2 Antragsformulare (Deutschland, Österreich), 1 Antragsformular (Schweiz). (b) 2 Passfotos (Deutschland, Österreich),
1 Passfoto (Schweiz). (c) Gebühr (in bar oder Überweisung, keine Schecks). (d) Reisepass (Original), der noch mindestens 6
Monate gültig ist, zur Beantragung in Deutschland und Österreich. Zur Beantragung in der Schweiz muss der Reisepass noch gültig
sein. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren
beigelegt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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Ca. 2 Tage, bei postalischer Antragsstellung 1 Woche. Die Unterlagen sollten möglichst 3 Wochen vor Reiseantritt eingereicht
werden.
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| Impfungen |
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Staatsangehörige aller Länder müssen bei der Einreise eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Einreise
verweigert werden. Nähere Informationen im Kapitel Gesundheit.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die Botschaft.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Westafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Mali.
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| Landesvorwahl |
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223.
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| Ministry of Handicrafts and Tourism |
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BP 4075, ML-Bamako Tel: 223 64 50, 223 63 43/44. Fax: 223 82 01. E-Mail: malitourisme@afribone.net.ml Internet: www.malitourisme.com
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| Office Malien du Tourisme et de l'Hôtellerie |
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Rue Mohamed V., ML-Bamako Postanschrift: BP 191, ML-Bamako Tel: 222 56 73. Fax: 222 55 41. E-Mail: info@malitourisme.com Internet: www.malitourisme.com oder www.le-mali.com
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| Botschaft der Republik Mali |
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Kurfürstendamm 79, D-10709 Berlin Tel: (030) 319 98 83. Fax: (030) 31 99 88 48 Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr; (auch für Österreich zuständig). Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung in Hamburg (Tel: (040) 227 80 39). Honorarkonsulate in Erfurt, Frankfurt/M. und Kamp-Lintfort.
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| Botschaft der Republik Mali |
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Route de Pré-Bois 20, CH-1215 Genève 15 Aeroport Tel: (022) 710 09 60. Fax: (022) 710 09 69. Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsulat mit Visumerteilung in Basel (Tel: (061) 295 38 00. Internet: www.maliconsulat.ch).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Badalabougou Est, rue 14, porte 334, ML-Bamako Postanschrift: BP 100, ML-Bamako Tel: 222 32 99, 222 37 15. Fax: 222 96 50. E-Mail: allemagne.presse@afribone.net.ml
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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Korofina Sud, 96 x 830, ML-Bamako Postanschrift: BP 1652, ML-Bamako Tel: 224 15 67. Fax: 224 15 67. E-Mail: paklein.austro@afribone.net.ml Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Dakar (s. Senegal).
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| Kooperationsbüro DEZA der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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B.P. 2386, ML-Bamako Tel: 21 32 05. Fax: 21 81 79. E-Mail: bamako@sdc.net Die Schweiz unterhält keine Vertretung in Mali. Zuständig ist die Botschaft in Dakar (s. Senegal).
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Ja/1 |
Ja/1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Mali den Flughafen
nicht verlassen und mit dem selben Flugzeug weiterfliegen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Landesweit besteht in verschiedenen Regionen ein
erhöhtes Cholerarisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Erkrankungen werden v.a. aus den Provinzen
Koulikoro, Segou, Mopti, Timbouctou, Sikasso, und Bamako gemeldet. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt
es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
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| [3] |
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Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
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| [4] |
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Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis,
Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht
oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur
mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht
und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte
gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen allen Teichen und Flüssen des Landes vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist in Mali ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen bergen ein erhebliches lebensgefährliches Risiko.
Die durch Mücken übertragbare Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist unzulänglich und teilweise nicht für Notfälle ausgerichtet. Medikamente sind schwer erhältlich
und für Behandlungen wird sofortige Barzahlung erwartet. Eine Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Der Abschluss einer
Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 20. Jan. Tag der Streitkräfte. 26. März Tag der Demokratie. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrikatag (Jahrestag der Gründung der OAU). 22.-24. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Tag der Streitkräfte. 26. März Tag der Demokratie. 28. März Ostermontag. 31. März Mawloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrikatag (Jahrestag der Gründung der OAU). 22. Sept. Ausrufung der Republik. 25. Dez. Weihnachten.
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten.
Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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