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Malawi

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab 7 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tage:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland (30 Tage) und andere EU-Länder; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Österreich, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Madagaskar, Nepal, Norwegen, San Marino, Taiwan und USA.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Regelung gilt u.a. nicht für die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen malawischen Vertretungen.

 
Visaarten

Touristenvisum (einmalige, mehrmalige Einreise), Transitvisum.

 
Visagebühren

Deutschland, Österreich
Touristenvisum: 80 €; (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 160 €; (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig); Transitvisum: 60 €;.
Bei postalischer Beantragung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Schweiz
Touristenvisum: 70 €; (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 110 €; (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig); 150 €; (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig); Transitvisum: 50 €;.

 
Gültigkeitsdauer

Transitvisum: 7 Tage. Touristenvisum: 3 Monate (einmalige Einreise) bzw. 6 oder 12 Monate (mehrmalige Einreise) ab Ausstellungsdatum. Die Möglichkeit einer Visumverlängerung besteht, Beantragung beim Immigration Department in Blantyre.

 
Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Antragsformular und 1 Kopie. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr (in bar). (d) Gültiger Reisepass. (e) Schreiben mit Begründung für Aufenthalt und Angabe von Adresse in Malawi. Bei Geschäftsreisen: (f) Schreiben der Firma oder des Geschäftspartners.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich sofort, postalisch ca. 2 Wochen.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Abreise an den Controller of Immigration Services, PO Box 331, MW-Blantyre.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Südostafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Malawi.

 
Landesvorwahl

265.

 
Malawi Tourism Information Service

4 Christian Fields, GB-London SW16 3JZ
Tel: (+44) (0115) 982 1903. Fax: (+44) (0115) 981 9418.
E-Mail: mail@malawitourism.com.
Internet: www.malawitourism.com
(nur Anfragen der Tourismusbranche).
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Ministry of Tourism, Parks and Wildlife

Private Bag 326, MW-Lilongwe 3
Tel./Fax: (01) 77 06 50.
E-Mail: tourism@malawi.net
Internet: www.tourismmalawi.com

 
Botschaft der Republik Malawi

Westfälische Straße 86, D-10709 Berlin
Tel: (030) 84 31 54 0. Fax: (030) 84 31 54 30.
E-Mail: malawiberlin@aol.com
Internet: www.malawi-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-16.30 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsulate in Esslingen, Hamburg und München.

 
Botschaft der Republik Malawi

Rue de la Loi 15, B-1040 Brüssel
Tel: (+32) (02) 231 09 80. Fax: (+32) (02) 231 10 66.
(auch zuständig für die Schweiz)

 
Honorarkonsulat der Republik Malawi

(mit Visumerteilung)
Saarplatz 17, A-1190 Wien
Tel: (01) 369 26 28, 369 26 38. Fax: (01) 369 26 38 22.
Mi, Do 10.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr, Fr 10.00-12.00 Uhr.

 
Konsulat der Republik Malawi

(mit Visumerteilung)
Klausstraße 33, CH-8034 Zürich
Tel: (01) 817 05 82. Fax: (01) 817 05 83.
E-Mail: info@malawi.ch
Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr.
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft der Republik Malawi in Brüssel.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Convention Drive (Capital City), MW-Lilongwe
Postanschrift: PO Box 30046, MW-Lilongwe 3
Tel: 77 25 55. Fax: 77 02 50.
E-Mail: info@lilongwe.diplo.de
Internet: www.lilongwe.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Livingstone House, Livingstone Ave., MW-Limbe (Blantyre)
Postanschrift: PO Box 1811, MW-Limbe (Blantyre)
Tel: (01) 622100, 621601. Fax: (01) 621088.
E-Mail: gail@malawi.net oder chvribbeck@africa-online.net
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Harare (s. Simbabwe).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden (auch von Transitreisenden) verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark gegen Chloroquin und Sulfadoxin/Pyrimethamin resistent sein.

 
[4]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Milch ist nicht immer pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch sind erhältlich und im Zweifelsfall empfehlenswert. Alle Milchprodukte unterliegen strengen Qualitätskontrollen des Malawi Bureau of Standard. Obst sollte man vorsichtshalber schälen.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen und im Malawi-See vor. Generell sollte man vor Ort Rat einholen, bevor man in Binnengewässern badet. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die Pest kommt sporadisch im Nsanje-Distrikt (Southern Region) vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Der Standard der medizinischen Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen. Bei Verkehrsunfällen außerhalb der Städte ist die Notfallversorgung nicht gesichert. Ein Auslands-Krankenversicherungsschutz und eine Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Ärzte: Dr. Friend, British High Commission Clinic, Tel: (01774) 151, Fax: (01770) 669 (außerhalb der Geschäftszeiten unter Tel: (01772) 123, (01960) 237. Dr. Reich (Gynäkologe), Tel: (01756) 084. Dr. Volker Hoeynck (Gynäkologe), Tel: (08831) 662, (08831) 715. Dr. R. Burmeister-Rother (Anästhesistin), Tel: (01758) 040, (08837) 225. Dr. Florian Neuhann, Tel.: (08859) 046. Kliniken: Lilongwe Central Hospital, Tel: (01754) 331 (bei Notfällen Fr. Dr. Burmeister-Rother einschalten). MARS (Medical Air Rescue Service), Tel: (01795) 018, (01794) 967, (08835) 186, (08832) 077, (01794) 036 (im Notfall). Zahnärzte: Dr. J. Agra (7th Day Adventist Health Center), Tel: (01775) 456, (01775) 680. Dr. Mazloum (Family Dental Clinic), Tel: (01772) 228. Flugrettung: MRI Johannesburg, Tel: 101 27 11 440 37 90, Fax: 339 31 53. Deutsche Rettungsflugwacht Stuttgart, Tel: (+49) (0711) 70 10 70.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 15. Jan. John-Chilembwe-Tag. 3. März Märtyrertag. 14.-17. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 14. Juni Tag der Freiheit. 6. Juli Tag der Republik. 9. Okt. Muttertag. 11. Dez. Arbor-Tag. 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 15. Jan. John-Chilembwe-Tag. 3. März Märtyrertag. 6.-9. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Juni Tag der Freiheit. 6. Juli Tag der Republik. 9. Okt. Muttertag. 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, wird der vorherige Tag zum Feiertag; sollte er auf einen Sonntag fallen, wird der folgende Montag zum Feiertag. Die Bekanntgabe von Feiertagen kann manchmal kurzfristig erfolgen.