Destination Guides
Libyen

 
eisepaß/Visum
 
Einreise- und Durchreisebeschränkungen

(a) Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert. (b) Frauen und Kinder von Staatsangehörigen der Arabischen Liga, die alleine reisen, wird die Einreise verweigert, ausgenommen, sie werden am Flughafen von ihrem Ehemann/Vater abgeholt oder sie verfügen über ein No Objection Certificate (NOC), das von der Libyschen Einwanderungsbehörde ausgestellt ist, und werden zusätzlich am Flughafen von den Verwandten abgeholt, die das NOC beantragt haben. (c) Staatsangehörigen der Arabischen Liga, wenn sie unter 18 Jahre alt sind und alleine reisen. (d) Staatsangehörigen von Bangladesch, Ghana, Indien, Irak, Libanon, Nigeria, Pakistan und Palästina (außer sie haben einen libyschen Ehepartner).

 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. (Anmerkung: Die Passdaten sollten ins Arabische übersetzt sein.)

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der unten aufgeführten Länder: Ägypten, Algerien, Jordanien (Sonderbestimmung für Reisepass), Marokko, Mauretanien, Sudan, Syrien, Tunesien und USA (mit Einreiseerlaubnis der Einwanderungsbehörde).

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Deutschland. Transitvisa werden jedoch für Deutsche derzeit nicht erteilt.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Visagebühren

Unterschiedlich. Auskünfte von den Konsulaten.

 
Gültigkeitsdauer

30 Tage.

 
Antragstellung

Visaanträge müssen beim Volksbüro eingereicht werden (s. Adressen), unter Umständen persönlich. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Bonn ausgestellt wurde.

 
Unterlagen

(a) 2 Passfotos. (b) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Die persönlichen Daten sollte in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle in arabischer Schrift eingetragen sein; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. (c) 2 Antragsformulare. (d) 2 Bescheinigungen des Reisebüros über bezahlten Hin- und Rückflug. (e) Gebühren. (f) Einzelreisende müssen eine Buchungsbestätigung eines amtlich zugelassenen libyschen Reisebüros vorlegen. Geschäfts- und Besuchervisum: (g) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis). Geschäftsvisum: (h) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt, oder Bestätigung der Kostenübernahme ihres Unternehmens. (i) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben).

 
Meldepflicht

Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen.

 
Ausreichende Geldmittel

Touristen und Geschäftsreisende müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen (mindestens 500 LYD).

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Nordafrika.

 
Offizieller Staatsname

Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija.

 
Landesvorwahl

218.

 
Hauser Exkursionen

Spiegelstraße 9, D-81241 München
Tel: (089) 23 50 06 0. Fax: (089) 23 50 06 99
E-Mail: hauser@hauser-exkursionen.de
Internet: www.hauser-exkursionen.de

 
Libyen-News

Internet: www.libyen-news.de

 
Globtours

Flinsweg 3, D-91596 Burk
Tel: (09822) 8 32 40. Fax: (09822) 8 32 41.
E-Mail: Globtours@globtours.de
Internet: www.globtours.de
Mo-Do 08.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.

 
Euromedia Berlin

c/o Wolfgang Gens (für allgemeine Informationen)
Amorbacher Weg 11, D-13587 Berlin
Tel: (030) 35 50 50 57. Fax: (030) 35 50 50 58.
E-Mail: whgens@euromedia-berlin.de

 
Volksbüro (Botschaft) der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija

Schützenstraße 15-17, D-Berlin 10117
Tel: (030) 200 59 60. Fax: (030) 20 05 96 99.
Mo und Do 10.00-12.00 Uhr.
Generalkonsulat (mit Visumerteilung) in Bonn (Tel: (0228) 82 00 90).

 
Volksbüro (Botschaft) der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija

Blaasstraße 33, A-1190 Wien
Tel: (01) 367 76 39. Fax: (01) 367 76 01.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

 
Volksbüro (Botschaft) der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija

Tavelweg 2, CH-3006 Bern
Tel: (031) 351 30 76/-79. Fax: (031) 351 13 25.
Mo-Fr 09.00-14.30 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Sharia Hassan el Mashai, LY-Tripolis
Postanschrift: PO Box 302, LY-Tripolis
Tel: (021) 444 85 52, 333 05 54. Fax: (021) 444 89 68.
E-Mail: info@tripolis.diplo.de
Internet: www.tripolis.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Shara Khalid Ben Walid/Shara Arismondi, Dahra Area, Garden City, LY-Tripolis
Postanschrift: PO Box 3207, LY-Tripolis
Tel: (021) 444 33 79/93. Fax: (021) 444 08 38.
E-Mail: tripolis-ob@bmaa.gv.at
Mo-Do u.So 09.00-11.00 Uhr

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bederei Area/off Ben Ashour Street, LY-Tripolis
Postanschrift: PO Box 439, LY-Tripolis
Tel: (021) 361 41 18 16/-19. Fax: (021) 361 42 38.
E-Mail: vertretung@tri.rep.admin.ch

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Libyen den Flughafen nicht verlassen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztliche Hilfe einzuholen.

 
[3]

Ein sehr begrenztes Malariarisiko besteht von Februar bis einschließlich August in zwei kleinen Gebieten im Südwesten des Landes. Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind deshalb kaum sinnvoll.

 
[4]

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Wasser sollte außerhalb der Städte mit Vorsicht genossen und vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entsprechend sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Der Genuss von Milchprodukten aus ungekochter Milch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") in deutscher Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

10. Jan. 2006 Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Islamisches Neujahr. 3. März Verkündung der Staatsgewalt. 9. März Ashoura. 28. März Tag der Britischen Evakuierung. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 11. Juni Tag der Evakuierung. 23. Juli Revolutionstag. 1. Sept. Nationalfeiertag. 7. Okt Tag der Italienischen Evakuierung. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

20. Jan. 2007 Islamisches Neujahr. 29. Jan. Ashoura. 3. März Verkündung der Staatsgewalt. 28. März Tag der Britischen Evakuierung. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 11. Juni Tag der Evakuierung. 23. Juli Revolutionstag. 1. Sept. Nationalfeiertag. 7. Okt Tag der Italienischen Evakuierung. 12.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 24. Dez. Unabhängigkeitstag.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.