Destination Guides
Libanon

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

(a) Personen mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass, oder Reisepässen, die von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert.
(b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise und der Transit verweigert, wenn sie einen Reisepass haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.

 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, sollte nach der Ausreise noch mindestens 1, besser 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Syrien mit gültigem Personalausweis, die direkt aus Syrien einreisen.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Jordanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visum bei der Einreise

Staatsangehörige folgender Länder können das Visum bei der Einreise am Beirut International Flughafen und allen Grenzübergängen erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise müssen Staatsbürger der Tschechischen Republik beantragen. Staatsbürger von Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn können ein Mehrfachvisum bei der Einreise beantragen, wenn sie ein bestätigtes Rückreiseticket sowie eine Adresse in Libanon vorlegen können);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua&Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, USA und Venezuela.
Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.

 
Visaarten

Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa) und Geschäftsvisum.

 
Visagebühren


Deutschland, Österreich und Schweiz
Gebühren jeweils bei der Einreise
Visum: 50.000 LL (ca. 34 US$) (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
Visum: 100.000 LL (ca. 67 US$) (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).

 
Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate. Transitvisum: 48 Std.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Reisepass (möglichst noch 6 Monate gültig). (b) 1 Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). Touristenvisum: (e) Adresse des Gastgebers oder Hotels in Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise). Geschäftsvisum: (f) Einladung der libanesischen Firma per Telex zur ausstellenden Botschaft und Schreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: 2-4 Tage.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Naher Osten.

 
Offizieller Staatsname

Libanesische Republik

 
Landesvorwahl

961.

 
Ministry of Tourism

550 Rue de la Banque Centrale, Hamra, LB-Beirut
Postanschrift: PO Box 11-5344, LB-Beirut
Tel: (01) 340 94 04. Fax: (01) 34 09 45.
E-Mail: mot@lebanon-tourism.gov.lb
Internet: www.lebanon-tourism.gov.lb oder www.destinationlebanon.com

 
Botschaft der Libanesischen Republik

Berliner Straße 127, D-13187 Berlin
Tel: (030) 474 98 60. Fax: (030) 47 48 78 58.
E-Mail: lubnan@t-online.de
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Honorarkonsulat in Frankfurt/M. (Tel: (069) 739 22 44).

 
Botschaft der Libanesischen Republik

Oppolzergasse 6/3, A-1010 Wien
Tel: (01) 533 88 21/22. Fax: (01) 533 49 84.
E-Mail: embassy.lebanon@inode.at
Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.

 
Botschaft der Libanesischen Republik

Thunstraße 10, CH-3074 Muri/Bern
Tel: (031) 950 65 65. Fax: (031) 950 65 66.
E-Mail: ambalibch@hotmail.com
Mo-Fr 08.30-14.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Maghzal Building, Rabieh, LB-Beirut
Postanschrift: B.P. 11-2820 Riad El Solöh, LB-Beirut 11 07 21 10
Tel: (04) 91 44 44. Fax: (04) 91 44 50.
E-Mail: info@beirut.diplo.de
Internet: www.beirut.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Avenue Charles Malek, Tabaris 812 Building, Tabaris-Achrafieh, PO Box 11/3924, LB-Beirut
Tel: (01) 21 73 60, 21 74 12 /48. Fax: (01) 21 77 72.
E-Mail: beirut-ob@bmaa.gv.at
Honorarkonsulat in Saida.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Imm. Bourj Al-Ghazal, Avenue Fouad Chéhab, LB-Achrafié/Beirut
Postanschrift: Riad Al Solh, PO Box 11-172, LB-1107 2020 Beirut
Tel: (01) 32 41 29. Fax: (01) 32 41 67.
E-Mail: vertretung@bey.rep.admin.ch
Mo-Fr 08.30-11.00 Uhr.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
Ja -
Nein -
2 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Libanon den Flughafen nicht verlassen.

 
[2]

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, das überall erhältlich ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die deutsche Botschaft in Beirut (s. Adressen) erfragt werden. Privatkrankenhäuser sind gut ausgestattet. Eine Bescheinigung darüber, ob der Patient für die Behandlungskosten aufkommmen kann, ist vor der Behandlung erforderlich. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet. Der Standard in staatlichen Krankenhäusern ist erheblich niedriger. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
HIV-Test

Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen sich im Land einem HIV-Test unterziehen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 6. Jan. Armenisch-orthodoxe Weihnachten. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Islamisches Neujahr. 9. Febr. Opferfest von St. Maron./Ashoura. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 14. April Karfreitag. (auch orthodoxer Karfreitag). 17. April Ostersonntag (auch orthodoxer Karsonntag). 1. Mai Tag der Arbeit. 6. Mai Tag der Märtyrer. 25. Mai Befreiung des Südens. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt.1. Nov. Allerheiligen. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 22. Nov. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. Jan. Armenisch-orthodoxe Weihnachten. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 9. Febr. fest von St. Maroun. 19. Febr. Ashoura. 31. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag, (auch orthodoxer Karfreitag). 9. April Ostersonntag, (auch orthodoxer Karsonntag). 1. Mai Tag der Arbeit. 6. Mai Tag der Märtyrer. 25. Mai Befreiung des Südens. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 22. Nov. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.