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Libanon

 
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Währung

1 Libanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: L£, LBP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5000, 1000, 500, 250 und 100 L£. Münzen sind im Wert von 500, 250 und 100 L£ im Umlauf.

 
Geldwechsel

In Beirut gibt es zahlreiche große Banken, in denen internationale Währungen gewechselt werden können. Geldwechsel ist auch in vielen Hotels möglich. US-Dollar-Banknoten werden beinahe überall in Beirut in Hotels, Restaurants, Taxen und auch in kleineren Geschäften akzeptiert.

 
Kreditkarten

American Express, MasterCard, Diners Club, Eurocard und Visa werden im ganzen Land in Hotels, einigen Restaurants, Geschäften, Mietwagenfirmen sowie von Fluggesellschaften angenommen. Geldautomaten gibt es in den größeren Städten. An einigen Geldautomaten kann mit Kreditkarte oder auch mit der EC-Karte Bargeld abgehoben werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
ec-/Maestro-Karte

Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 
Reiseschecks

Euro- oder US-Dollar-Reiseschecks werden in begrenztem Umfang angenommen.

 
Wechselkurse

Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 1802,90 1797,36 1774,04 1818,86 1920,85
1 CHF 1158,34 1175,69 1153,21 1151,41 1223,68
1 US$ 1506,50 1503,50 1504,00 1503,00 1502,25

 
Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-12.30 Uhr. Einige Banken haben bis 17.00 Uhr geöffnet.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Folgende Artikel können zollfrei in den Libanon eingeführt werden (Personen ab 19 J.):

800 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 1 kg Tabak;
2 l Champagner oder Whisky oder Cognac oder 4 l andere alkoholische Getränke ;
100g Parfüm und 1 l Eau de Cologne;.
Persönliche, nicht für kommerziellen Gebrauch bestimmte Gegenstände im Wert von bis zu 2.000.000 L£.

 
Ein- und Ausfuhrverbot

Waffen und Munition bedürfen einer gültigen Ein- oder Ausfuhrgenehmigung. Die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Exportgenehmigung ist verboten.