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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss mindestens noch 6 Monate bei der Einreise gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren mit Lichtbild in den
Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder sollten nach Möglichkeit jedoch mit einem eigenen
Reisepass nach Laos einreisen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Kinder sollten nach Möglichkeit jedoch mit eigenem Reisepass nach Laos einreisen. Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Kinder sollten nach Möglichkeit jedoch mit eigenem Reisepass nach Laos einreisen. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich (außer Staatsbürger von Singapur für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen).
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| Visum bei der Einreise |
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Visa für einen maximalen Aufenthalt von 14 Tagen (vor Ort gegen Gebühr verlängerbar) können bei der Einreise an den internationalen
Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie am Grenzübergang nach Nong Khai (Freundschaftsbrücke) gegen Vorlage von
gültigem Reisepass, 2 Lichtbildern sowie Nachweis über Rück-/Weiterreise und Unterkunft (durch Reiseveranstalter oder Gastgeber)
eingeholt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Achtung: Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines
ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung,
Abschiebung).
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug weiterfliegen, über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht
verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland, Österreich, Schweiz Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisum: 50 ; (Aufenthalt 30 Tage). Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, müssen zusätzlich 8 ; für Porto beifügen.
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| Gültigkeitsdauer |
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Alle Visa gelten 60 Tage ab Ausstellungsdatum. Touristenvisum: bis zu 15 Tage Aufenthalt ab Einreisedatum (Verlängerungsmöglichkeit um weitere 15 Tage in Vientiane). Besuchs- /Geschäftsvisum: bis zu 30 Tage ab Einreisedatum. Transitvisum: bis zu 7 Tage Aufenthalt.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Reisepass mit 1 leeren Seite. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) Gebühr (in bar oder Verrechnungsscheck). (e)
Bestimmte Staatsangehörige benötigen eine Genehmigung des Außenministeriums in Vientiane (wird gewöhnlich vom Reisebüro beantragt,
ansonsten auch von der Botschaft). (f) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma sowie beglaubigte Einladung eines laotischen Unternehmens. Ist kein Geschäftspartner vorhanden,
kann man sich direkt an die Botschaft (s. Adressen) wenden. (g) Transitvisum: Für Transitvisa müssen die nötigen Reisedokumente bzw. ein Flugticket für das Drittland vorgelegt werden. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über
die Gebühr beigelegt werden.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Bearbeitungszeit |
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Visa sind frühestens 40 Tage, spätestens 2 Wochen vor Abreise zu beantragen. Nach Erhalt der Bestätigung aus Laos erfolgt
die Ausstellung in der Regel innerhalb von 4-5 Tagen.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Südostasien.
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| Offizieller Staatsname |
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Demokratische Volksrepublik Laos.
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| Landesvorwahl |
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856.
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| NeuTours Reiseservice |
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Siemensstraße 53, D-12247 Berlin Tel: (030) 795 84 97. Fax: (030) 795 40 41. E-Mail: info@neutours.de Internet: www.neutours.de (im Aufbau) Mo-Fr 09.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Sa 09.00-21.00 Uhr nach Vereinbarung)
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| Indochina Services |
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Enzianstraße 4A, D-82319 Starnberg Tel: (08151) 77 02 22. Fax: (08151) 77 02 29. E-Mail: touristoffice@is-intl.com Internet: www.indochina-services.com Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. (auch für Österreich und die Schweiz zuständig)
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| Harry Kolb |
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Pilgerweg 4, CH-8802 Kilchberg/Zürich Tel: (044) 715 36 36. Fax: (044) 715 31 37. E-Mail: info@harrykolb.ch Internet: www.harrykolb.ch Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
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| Laos National Tourism Authority |
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PO Box 3556, Avenue Lanxang, LA-Vientiane Tel: (21) 22 29 71. Fax: (21) 21 27 69. Internet: www.visit-laos.com
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| Mekong Travel and Tourism |
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1600 New Phetchaburi Road, Makkasan, Rajathewi, Bangkok 10400 Tel: +66-2-652-8281. Fax: +66-2-652-82 82 E-Mail: info@visit-mekong.com Internet: www.visit-mekong.com
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| Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos |
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Bismarckallee 2a, D-14193 Berlin Tel: (030) 89 06 06 47. Fax: (030) 89 06 06 48. Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr. (auch für die Schweiz und Österreich zuständig).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Rue Sokpalouang 26 (Sisattanek), LA-Vientiane Postanschrift: BP 314, LA-Vientiane Tel: (21) 31 21 10/11. Fax: (21) 35 11 52. E-Mail: info@vien.diplo.de
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Österreich und die Schweiz unterhalten keine Vertretungen in Laos. Zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Bangkok (s.
Thailand).
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete
einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende,
die in Laos den Flughafen nicht verlassen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung
umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
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| [3] |
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Malariarisiko ganzjährig in allen Landesteilen, außer in Vientiane. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
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| [4] |
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Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis,
Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht
oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden.
Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden, ebenso Schweinefleisch, rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und
Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Das durch Stechmücken übertragene
Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen
oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Mai bis Oktober vor allem in ländlichen Gebieten.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die Medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke
sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Vogelgrippe |
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Die Vogelgrippe wurde in Laos bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden
und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können
Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung
der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 6. Jan. Pathet Lao-Tag. 20. Jan. Tag der Streitkräfte. 29. Jan. Chinesisches Neujahr. 8. März Internationaler Frauentag. 22. März Tag der Volkspartei. 13.-15. April* Pi Mai (Laotisches Neujahr, Wasser-Fest). 1. Mai Tag der Arbeit. 13. Mai Geburtstag Buddhas. Juni/Juli Khao Pansa (Beginn der buddhistischen Fastenzeit). 1. Juni Internationaler Kindertag. 13. Aug. Lao Issara (Tag des freien Laos). Sept. Bouk ok Pansa (Ende der buddistischen Fastenzeit). 12. Okt. Befreiungstag. 2. Dez. Nationalfeiertag.
1. Jan. 2007 Neujahr. 6. Jan. Pathet Lao-Tag. 20. Jan. Tag der Streitkräfte. 18. Febr. Chinesisches Neujahr. 8. März Internationaler Frauentag. 22. März Tag der Volkspartei. 13.-15. April* Pi Mai (Laotisches Neujahr, Wasser-Fest). 1. Mai Tag der Arbeit. Mai Geburtstag Buddhas. 1. Juni Internationaler Kindertag. Juni/Juli Khao Pansa (Beginn der buddhistischen Fastenzeit). 13. Aug. Lao Issara (Tag des freien Laos). Sept. Bouk ok Pansa (Ende der buddistischen Fastenzeit). 12. Okt. Befreiungstag. 2. Dez. Nationalfeiertag.
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| Anmerkung |
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[*] Abweichungen sind möglich.
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