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eisepaß/Visum
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| Einreisebeschränkungen |
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Israelischen Staatsbürgern wird die Einreise und der Transit verweigert. Personen mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass
wird ebenfalls die Einreise verweigert (Zweitpass erforderlich).
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| Reisepass/Visum |
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| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja/1/2 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein (für Österreicher 3 Monate).
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere,
wenn sich das Kind für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen
wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises
für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen
wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises
für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen
Emiraten.
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| Visum bei der Einreise |
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Alle Reisende der unten aufgeführten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 1 Monat kommen, erhalten bei
der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum direkt am Flughafen vom Flughafenzoll. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass
das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine
private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen.
Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen. (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich übrige EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Siehe unter [2]), (b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, China (VR), Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco,
Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
Staatsangehörige einiger Länder benötigen darüber hinaus einen kuwaitischen Sponsor, um an dieser Regelung teilnehmen zu können.
Dazu gehören u.a. Staatsangehörige der folgenden Länder: [2] Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Nähere Informationen erteilen die zuständigen kuwaitischen Vertretungen.
Ein Visum kostet 5 KD (ca. 15 ;). Bei der Einreise auf dem Landweg muss allerdings vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise
verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Einreise-, Geschäftsvisum und Einreisegenehmigung (NOC).
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| Visagebühren |
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Je nach Nationalität unterschiedlich. Für Deutsche: 50 ; (1 Monat gültig), 100 ; (Mehrfachvisum, 1 Jahr gültig). Für Österreicher:
40 ; (1 Monat gültig).
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| Gültigkeitsdauer |
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3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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Einreisevisum: (a) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare (keine Fotokopien). (c) 2 Passfotos. (d) Einladung
des kuwaitischen Geschäftspartners oder Sponsors. (e) Ggf. Brief des deutschen Arbeitgebers in englischer Sprache. (f) Gebühr
(Überweisungsbestätigung). (g) Gesundheitszeugnis und HIV-Test (bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten). Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über
die Visumgebühren beigefügt (nur gestempelter Überweisungsbelege, keine Schecks oder Bargeld) werden. Touristenvisa sind über die Hotels in Kuwait erhältlich. Die Fotokopien der ersten drei Seiten des Reisepasses werden dafür benötigt, der
Reisepass muss mindestens noch sechs Monate gültig sein. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Geschäftsvisa und Einreisegenehmigungen werden im Allgemeinen nur nach vorheriger Einladung vom Geschäftspartner oder Sponsor erteilt. Wenn vom Partner in Kuwait
beim Innenministerium ein No Objection Certificate (NOC) beantragt wird, ist kein Visum nötig, der Partner muss jedoch den Besucher am Flughafen unter Vorlage des NOC abholen.
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| Bearbeitungszeit |
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Etwa 3 Tage für ein Geschäftsvisum; Eingang der Unterlagen für eine Einreisegenehmigung: bis zu 1 Monat.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anträge an die Botschaft (s. Adressen).
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ontaktadressen
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| Lage |
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Nahost.
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| Offizieller Staatsname |
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Staat Kuwait.
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| Landesvorwahl |
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965.
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| Touristic Enterprises Company of Kuwait |
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PO Box 23310, Safat 13094, KW-Kuwait City Tel: 565 01 11. Fax: 565 05 14. E-Mail: info@tec.com.kw Internet: www.kuwaittourism.com
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| Botschaft des Staates Kuwait |
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Griegstraße 5-7, D-14193 Berlin Tel: (030) 897 30 00. Fax: (030) 89 73 00 10. Konsularabt.: Tel: (030) 89 73 00 57. Fax: (030) 89 73 00 56. E-Mail: info@kuwait-botschaft.de Internet: www.kuwait-botschaft.de Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
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| Botschaft des Staates Kuwait |
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Universitätsstraße 5/II, A-1010 Wien Tel: (01) 405 56 49. Fax: (01) 405 56 46 13, 408 56 00. E-Mail: kuwaitem@eunet.at Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr.
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| Generalkonsulat des Staates Kuwait |
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2 Avenue de l’Ariana, CH-1202 Genève Tel: (022) 918 01 30. Fax: (022) 740 21 55. Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr. Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft von Kuwait in Paris (Tel: (+33) (01) 47 23 54 25).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Abdullah Al-Salem, Area 1, Ave. 14, Branch of Nusf Al-Yousef Street, Villa 13, KW-Kuwait Postanschrift: PO Box 805 Safat, KW-13009 Safat, Kuwait Tel: 252 08 57/27. Fax: 252 07 63. E-Mail: info@kuwait.diplo.de Internet: www.kuwait.diplo.de
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| Botschaft der Republik Österreich |
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Daiyah, Area Nr. 3, Shawki Street, House Nr. 10, KW-Kuwait City Postanschrift: PO Box 15013 Daiyah, KW-35451 Kuwait Tel: 255 25 32, 253 27 61. Fax: 256 30 52. E-Mail: kuwait-ob@bmaa.gv.at Mo-Mi, Sa+So 09.00-12.00 Uhr
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Street 1, Block 2, House No. 122, KW-Qortuba-Kuwait Postanschrift: PO Box 23954 Safat, KW-13100 Kuwait Tel: 534 01 72/-75. Fax: 534 01 76. E-Mail: vertretung@kow.rep.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/kuwait Mo-Mi, Sa+So 09.00-12.00 Uhr
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
Nein |
| Nein |
Nein |
| Ja |
- |
| Nein |
- |
| 1 |
- |
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| [1] |
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Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können u. U. jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Private und staatliche Krankenversorgung ist möglich. Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend.
Sie kann jedoch organisatorisch (z.B. Rettungsketten) oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch auf dem Land
europäisch ausgebildete, und Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz
und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen
und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Gesundheitszeugnis |
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Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") in englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage
über die Botschaft).
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