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Korea (Süd)

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bis zur Ausreise gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

I. Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten, Lettland und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Bangladesch, Barbados, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Haiti, Island, Israel, Jamaika, Kolumbien, Lesotho (bis zu 2 Monate), Liberia, Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Rumänien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei und Tunesien (bis zu 1 Monat);

II. Ausgenommen von der Visumpflicht sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen ausschließlich touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder: Lettland, Slowenien (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten) und Zypern;
(b) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Australien (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Bosnien-Herzegowina, Brunei, Chile, Ecuador, Fidschi, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (China) (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Japan, Jemen, Kanada (bis zu 6 Monaten), Katar, Kiribati, Kroatien, Kuwait, Macau (VR China), Marschall-Inseln, Mauritius, Mikronesien, Monaco, Nauru, Neu-Kaledonien, Oman, Palau, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien & Montenegro, Seychellen, Südafrika, Swasiland, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.

III. Staatsangehörige der meisten oben nicht aufgeführten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- bzw. Weiterreisetickets und reisen am Jeju International Airport ein. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige der folgenden Länder: Afghanistan, China (VR), Ghana, Kuba, Indien, Iran, Kambodscha, Laos, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mongolei, Myanmar, Nepal, Nigeria, Inhabern von palästinensischen Pässen, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka und Vietnam, die in jedem Fall ein Visum benötigen. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

 
Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Schweizer sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen. Die Gebühren hängen von der Nationalität und der Aufenthaltsdauer ab.

Deutschland
Touristenvisum: 27 €; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 45 €; (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.

Österreich

Touristenvisum: 27 €; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 45 €; (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.

Schweiz
Touristenvisum: 45 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Touristenvisum: 120 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache Einreise).
Touristenvisum: 75 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.

Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.

 
Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Unterlagen

Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto (Farbbild). (d) Gebühr (bar, Scheck oder Postanweisung). (e) Frankierter Rückumschlag. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Dokumente wie Arbeitsbescheinigung oder offizielles Entsendungsschreiben der eigenen Firma bzw. Einladungen von einem koreanischen Auftraggeber.
Visum für Erwerbstätigkeit: (a)-(g), (h) Arbeitsvertrag. (i) Arbeitsempfehlung des zuständigen Ministers oder Dokumente wie Aufführungserlaubnis bzw. offizielle Einverständniserklärung, die die Notwendigkeit der Einstellung des Betroffenen bestätigen

 
Bearbeitungszeit

7 Tage (Touristenvisum). Postalische Bearbeitung dauert ca. 1 Woche länger.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das Immigration Office in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Einreise mit Haustieren


Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird. Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.
Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Ostasien.

 
Offizieller Staatsname

Republik Korea.

 
Landesvorwahl

82.

 
Koreanische Zentrale für Tourismus

Baseler Straße 35-37, D-60329 Frankfurt/M.
Tel: (069) 23 32 26. Fax: (069) 25 35 19.
E-Mail: kntoff@euko.de
Internet: www.tour2korea.com oder http://german.tour2korea.com
Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig)

 
Korea National Tourism Organisation KNTO

40, Cheonggyecheonno, Jung-Gu, KR-Seoul 100-180
Tel: (02) 729 96 00. Fax: (02) 757 59 97.
E-Mail: editor@mail.knto.or.kr
Internet: www.tour2korea.com

 
Korea.net

Internet: www.korea.net

 
Botschaft der Republik Korea

Schöneberger Ufer 89-91, D-10785 Berlin
Tel: (030) 26 06 50. Fax: (030) 260 65 51.
Internet: www.mofat.go.kr
Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-17.00 Uhr.

 
Konsularabteilung der Botschaft

Kurfürstenstraße 72-74, D-10787 Berlin
Tel: (030) 26 06 54 33. Fax: (030) 260 65 57.
E-Mail: cons-ge@mofat.go.kr
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und Mo, Di, Do, Fr 14.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Korea – Außenstelle Bonn

Mittelstraße 43, D-53175 Bonn
Tel: (0228) 94 37 90. Fax: (0228) 372 78 94 (Zentrale) und (0228) 372 84 36 (Konsularabteilung).
Internet: www.mofat.go.kr oder www.koreabn.de
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr (Mi nur vormittags).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 956 75 20).

 
Botschaft der Republik Korea

Gregor-Mendel-Straße 25, A-1180 Wien
Tel: (01) 478 19 91. Konsularabt.: Tel: (01) 478 19 91 65. Fax: (01) 478 10 04.
E-Mail: mail@koreaemb.at
Internet: www.mofat.go.kr
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr.
Honorarkonsulate in Graz, Klagenfurt und Tenneck.

 
Botschaft der Republik Korea

Kalcheggweg 38, Postfach 28, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 356 24 44. Fax: (031) 356 24 50.
E-Mail: swiss@mofat.go.kr
Internet: www.mofat.go.kr
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Yongsan-Gu, Tongbingo-Dong 308-5, KR-Seoul 140-816
Postanschrift: CPO Box 1289, KR-Seoul 100-612
Tel: (02) 748 41 14. Fax: (02) 748 41 61.
E-Mail: dboSeoul@kornet.net
Internet: www.gembassy.or.kr
Honorarkonsul in Pusan.

 
Botschaft der Republik Österreich

1913 Kyobo Bldg., 19th floor, 1, Jongno 1-ga, Jongno-gu, KR-Seoul 110-714
Postanschrift: CPO Box 10099, KR-Seoul 100-6996
Tel: (02) 732 90 71/72. Fax: (02) 732 94 86.
E-Mail: seoul-ob@bmaa.gv.at
Honorarkonsulat in Pusan.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

32-10 Songwol-dong, Jongno-gu, KR-Seoul 110-101
Postanschrift: CPO Box 2900, KR-Seoul 100-629
Tel: (02) 739 95 11/-14. Fax: (02) 737 93 92.
E-Mail: vertretung@seo.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/seoul
Konsularagentur in Pusan.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
1 1
Ja -
2 -
3 -

 
[1]

Reisende aus Cholera-Infektionsgebieten müssen sich einer Quarantäne unterziehen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[2]

Geringes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana) überwiegend von Juni bis September im Tieflandgürtel entlang der Grenze zwischen Nord- und Süd-Korea in den Provinzen Kyonggi Do und Kangwon Do (für Reisende normalerweise nicht zugänglich). Wirksamer Insektenschutz ist ausreichend, eine medikamentöse Prophylaxe nicht erforderlich.

 
[3]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekocht, nicht lau aufgewärmt) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Darminfektionen und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen wird daher in Flaschen abgefülltes Wasser empfohlen. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser vermischen. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und möglichst heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Oktober in ländlichen Gebieten. Während dieser Zeit sollten Reisende mit längeren Aufenthalten (ab 4 Wochen) eine Impfung erhalten bzw. sich mit hautbedeckender Kleidung und Insektenschutzmitteln schützen.

Tollwut kommt v.a. in der Provinz Kyonggi, in Paju City und in Youngju county vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

In den großen Städten ist die medizinische Versorgung mit Europa zu vergleichen. In allen Touristengebieten ist die ärztliche Versorgung gewährleistet; Hotels können einen einheimischen Arzt empfehlen. Die großen Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
HIV-Test

Südkorea verlangt von Ausländern, die in der Freizeit- und Unterhaltungsbranche arbeiten und länger als 90 Tage im Land bleiben, bei Einreise einen negativen HIV-Test, der nicht älter als 1 Monat sein darf. Andernfalls muss der Test innerhalb von 3 Tagen im Land nachgeholt werden.

 
Vogelgrippe

In Korea (Süd) wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 8. - 10. Febr. Sollal (Neujahr des Mondkalenders). 1. März Tag der Unabhängigkeitsbewegung. 5. Mai Tag der Kinder. 26. Mai Buddhas Geburtstag. 6. Juni Gefallenengedenktag. 17. Juli Tag der Verfassung. 15. Aug. Tag der Befreiung. 26.-28. Sept. Erntedankfest (Chusok). 3. Okt. Staatsgründungstag. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 18.-20. Jan. Sollal (Neujahr des Mondkalenders). 1. März Tag der Unabhängigkeitsbewegung. 5. Mai Tag der Kinder. 2. Mai Buddhas Geburtstag. 6. Juni Gefallenengedenktag. 17. Juli Tag der Verfassung. 15. Aug. Tag der Befreiung. 3. Okt. Staatsgründungstag. 25. Dez. Weihnachten.