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I. Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben): (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten, Lettland und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen); (b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Bangladesch, Barbados, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, El
Salvador, Grenada, Haiti, Island, Israel, Jamaika, Kolumbien, Lesotho (bis zu 2 Monate), Liberia, Liechtenstein, Malaysia,
Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Rumänien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die
Grenadinen, Singapur, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei und Tunesien (bis zu 1 Monat);
II. Ausgenommen von der Visumpflicht sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen ausschließlich touristischen Aufenthalt von max. 30 Tagen (sofern nicht anders angegeben): (a) EU-Länder: Lettland, Slowenien (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten) und Zypern; (b) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Andorra, Argentinien, Australien (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Bosnien-Herzegowina, Brunei,
Chile, Ecuador, Fidschi, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (China) (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Japan,
Jemen, Kanada (bis zu 6 Monaten), Katar, Kiribati, Kroatien, Kuwait, Macau (VR China), Marschall-Inseln, Mauritius, Mikronesien,
Monaco, Nauru, Neu-Kaledonien, Oman, Palau, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien & Montenegro, Seychellen,
Südafrika, Swasiland, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
III. Staatsangehörige der meisten oben nicht aufgeführten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen
ohne Visum einreisen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- bzw. Weiterreisetickets und reisen am Jeju International
Airport ein. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige der folgenden Länder: Afghanistan, China (VR), Ghana, Kuba, Indien,
Iran, Kambodscha, Laos, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mongolei, Myanmar, Nepal, Nigeria, Inhabern von palästinensischen
Pässen, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka und Vietnam, die in jedem Fall ein Visum benötigen. Näheres von der zuständigen konsularischen
Vertretung (s. Adressen).
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Deutsche, Österreicher und Schweizer sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe
haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss,
Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort
ausgenommen. Die Gebühren hängen von der Nationalität und der Aufenthaltsdauer ab.
Deutschland Touristenvisum: 27 ; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen). Touristenvisum: 45 ; (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich Touristenvisum: 27 ; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen). Touristenvisum: 45 ; (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung
für Österreich haben.
Schweiz Touristenvisum: 45 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache
Einreise). Touristenvisum: 120 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache
Einreise). Touristenvisum: 75 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen,
einfache Einreise). Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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