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Komoren

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass:Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen unter 21 Jahren, die über keinen eigenen Reisepass verfügen und die im Reisepass eines Landsmannes eingetragen sind, benötigen eine beglaubigte, schriftliche Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

 
Visum

Allgemein erforderlich, wird bei der Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen von der Einwanderungsbehörde ausgestellt. Ein Rückflugticket und ein Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten müssen vorgelegt werden. Im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme ist die vorherige Ausstellung eines Visums notwendig.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.

 
Visagebühren

Transit: Kostenlos für Aufenthalte bis zu 24 Stunden.
Touristenvisum: 12,20 €; für Aufenthalte von 24 Stunden bis 5 Tagen. 24 €; für Aufenthalte von 6 bis 15 Tagen.
Besuchsvisum (Kurzzeit, einmalige Einreise): 71 €; für Aufenthalte von 16 bis 45 Tagen.
Besuchsvisum für ein Jahr: 122 €;
Visum für mehrmalige Einreise (Aufenthalt bis 3 Monate): 81,30 €;
Die Visapreise in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.

 
Visumverlängerung

Eine Visumsverlängerung ist möglich, wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird ein Strafgeld je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.

 
Antragstellung

Visa werden bei der Einreise von der Einwanderungsbehörde oder von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Bei Aufenthalten von mehr als 14 Tagen sollte die Botschaft kontaktiert werden (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Antragsformular (am Flughafen erhältlich). (b) Gültiger Reisepass. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (in bar), zahlbar in Komoren-Francs, Euro oder US-Dollar. (e) Rückreisetickets. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (g) Ggf. Nachweis einer Hotelbuchung.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Indischer Ozean, zwischen der ostafrikanischen Küste und Madagaskar.

 
Offizieller Staatsname

Islamische Bundesrepublik Komoren.

 
Landesvorwahl

269.

 
Comores-online.com

Internet: www.comores-online.com

 
Direction Générale du Tourisme et de l’Hôtellerie

BP 97, KM-Moroni
Tel: 74 42 42/65. Fax: 74 42 41.

 
Botschaft der Islamischen Bundesrepublik der Komoren

Avenue Paul Hymans/Paul Hyansstraat 128, B-1200 Bruxelles
Tel./Fax: (+32) (02) 779 58 38.
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 

Die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen auf den Komoren. Die Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch die Botschaft in Antananarivo (s. Madagaskar). Die Interessen Österreichs werden von der Botschaft in Nairobi (s. Kenia) vertreten, die der Schweiz von der Botschaft in Dar es Salaam (s. Tansania).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
1 Nein
Ja -
2 -
3 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist äußerst gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[2]

Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.

 
[3]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids kann eine Gefahr sein für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann örtlich technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Chikungunya-Fieber

Nach einer epidemieartigen Häufung von Chikungunya-Fieber ist die Zahl der Neuerkrankungen inzwischen stark gesunken. Ein Erkrankungsrisiko besteht jedoch weiterhin. Chikungunya (auf Suaheli "Gebeugter Mann") ist eine Viruserkrankung, die durch tag- und nachtaktive Stechmücken übertragen wird. Zum Erscheinungsbild der Krankheit zählen Fieber, Ausschläge und massive Muskel- und Gelenkschmerzen. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 4 Tage. Todesfälle sind selten und treten meist in Zusammenhang mit anderen Erkrankungen auf. In der Regel klingen die Beschwerden nach einigen Tagen ab. In besonders schweren Fällen können die Gelenkbeschwerden über Monate oder sogar Jahre anhalten. Urlauber, die in die betroffenen Regionen reisen, sollten auf einen ausreichenden Mückenschutz achten. Einen Impfschutz gibt es nicht.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

13. Jan. 2006 Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 9. Febr. Ashoura. 18. März Todestag des Präsidenten Said Mohamed Cheikh. 25. Mai Jahrestag der Organisation of African Unity (OAU). 29. Mai Todestag des Präsidenten Ali Soilih. 6. Juli Unabhängigkeitstag. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 24. Nov. Todestag des Präsidenten Ahmed Abdallah. 25. Dez. Weihnachten.

20. Jan. 2007 Muharram (Islamisches Neujahr). 30. Jan. Ashoura. 18. März Todestag des Präsidenten Said Mohamed Cheikh. 25. Mai Jahrestag der Organisation of African Unity (OAU). 29. Mai Todestag des Präsidenten Ali Soilih. 6. Juli Unabhängigkeitstag. 12. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 24. Nov. Todestag des Präsidenten Ahmed Abdallah. 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.