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Kirgisistan

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja/1/2 Nein
Ja Ja/1/2 Nein
Ja Ja/1/2 Nein
Ja 1/2 Nein

 
Anmerkung

Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s. Adressen).

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz);
(b) Übrige Länder: Bulgarien, GUS (außer Turkmenistan und Usbekistan), vorausgesetzt die Reisenden haben ihren Wohnsitz in ihrem Herkunftsland, Japan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Rumänien, Türkei (bis zu 1 Monat, vorausgesetzt die Reisenden haben ihren Wohnsitz in der Türkei) und Vietnam (bis zu 1 Monat), vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland.

 
Visum bei der Einreise

[2] Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 60 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Australien, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen und USA;
(c) Übrige Länder mit Bestätigung: Alle anderen Nationalitäten, die über eine Bestätigung von einer kirgisischen Behörde verfügen, wenn sie aus einem Land mit einer kirgisischen Vertretung kommen;
(d) Übrige Länder mit Ankündigung: alle anderen Nationalitäten, die von einem Sponsor angekündigt werden, wenn sie aus einem Land ohne kirgisischen Vertretung kommen.
Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.

 
Transit

(a) Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. (b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.

 
Visaarten

Ein- und Ausreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).

 
Visagebühren


Deutschland
Bearbeitungszeit bis 10 Tage:
Ein- und Ausreisevisum: 50 €; (Expressausstellung: 95 €;)(1 Monat gültig); 90 €; (Expressausstellung: 155 €;)(3 Monate gültig);
Transitvisum: 30 €; (einmalige Einreise); 60 €; (mehrmalige Einreise);
Gruppenvisum: 30 €; pro Person (1 Monat gültig, nur mit Einladung);
Mehrfachvisum: 125 €; (bis 3 Monate), 225 €; (bis 6 Monate), 300 €; (bis 1 Jahr).

Österreich
Touristenvisum: 44,5 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig); 85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig).
Transitvisum: 25 $ (einmalige Einreise); 85 $ (mehrmalige Einreise);
Mehrfachvisum: 115 $ (bis 3 Monate), 250 $ (bis 6 Monate), 350 $ (bis 1 Jahr).
Expressausstellung zusätzlich 50 $.

Schweiz
Einreisevisum:
- 3 Tage gültig: 40 CHF (einmalige Einreise), 65 CHF (zweimalige Einreise), 90 CHF (mehrmalige Einreise); Expressausstellung innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 10 CHF.
- 1 Monat gültig: 100 CHF (einmalige Einreise), 125 CHF (zweimalige Einreise), 150 CHF (mehrmalige Einreise); Expressausstellung innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 50 CHF.
- 3 Monate gültig: 130 CHF (einmalige Einreise), 155 CHF (zweimalige Einreise), 180 CHF (mehrmalige Einreise); Expressausstellung innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 50 CHF.
Mehrfachvisum: 250 CHF (bis 6 Monate), 300 CHF (bis 1 Jahr); Expressausstellung innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 50 CHF.

 
Bearbeitungszeit

Visagebühren sind je nach Bearbeitungszeit unterschiedlich.

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, s.o.

 
Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass (Original, keine Kopie). (d) Zahlungsbeleg über die Gebühr (Überweisung).
(e) Quittung über Krankenversicherung.
Privatreisen: (e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).
Geschäftsvisum:
(f) Einführungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.
Gruppenvisum (ab 7 Personen): (a) Offizielle Einladung. (b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters. (c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.
Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Rückumschlag für den Einschreibebrief beigelegt werden.

 
Bearbeitungszeit

3-10 Werktage. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.

 
Registrierungspflicht

Es besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 3 Tagen bei der für den "Wohnort" zuständigen Miliz (diese Registrierung wird teilweise vom Hotel übernommen). Die Registrierungspflicht ist für deutsche Staatsangehörige abgeschafft worden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Zentralasien, nördlich von Tadschikistan.

 
Offizieller Staatsname

Kirgisische Republik.

 
Landesvorwahl

996.

 
Olympia-Reisen

Siegburger Straße 49, D-53229 Bonn
Tel: (0228) 40 00 30. Fax: (0228) 46 69 32.
E-Mail: info@olympia-reisen.com
Internet: www.olympia-reisen.com
Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr.Zweigstellen in Berlin (Tel: (030) 226 70 40) und Wien (Tel: (+43) (01) 596 46 45).

 
State Committee for Tourism, Sport and Youth Policy

Ul. Togolok Moldo 17, KG-720033 Bishkek, Kyrgyzstan
Tel: (0312) 22 06 57. Fax: (0312) 21 28 45.
E-Mail: gatiskr@bishkek.gov.kg

 
Botschaft der Republik Kirgisistan

Otto-Suhr-Allee 146, D-10585 Berlin
Tel: (030) 34 78 13 38. Fax: (030) 34 78 13 62. Konsularabt.: Tel: (030) 34 78 13 37.
E-Mail: info@botschaft-kirgisien.de
Internet: www.botschaft-kirgisien.de
Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr.
Konsulat in Frankfurt (Tel: (069) 95 40 39 26). Honorarkonsulat in Hamburg.

 
Botschaft der Republik Kirgisistan

Invalidenstraße 3/8, A-1030 Wien
Tel: (01) 535 03 79. Fax: (01) 535 03 79 13.
E-Mail: kyrbot@mail.Austria.EU.net
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Kirgisistan

26 Rue Maunoir, CH-1207 Genève
Tel: (022) 707 92 20. Fax: (022) 707 92 21.
E-Mail: kyrgyzmission@bluewin.ch
Internet: www.kyrgyzmission.org
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-17.30 Uhr. Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Zug und Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Uliza Razzakowa 28, KG-Bishkek
Tel: (0312) 66 66 24, 66 19 75. Fax: (0312) 66 02 07, 66 66 30.
E-Mail: gerembi@elcat.kg
Internet: www.deutschebotschaft.bishkek.kg

 
Konsularagentur der Schweizerischen Botschaft

144 Panfilov Street, KG-Bishkek 720040
Tel: (0312) 66 64 80. Fax: (0312) 66 64 89.
E-Mail: secretary@swisscoop.kg
Internet: www.swisskoop.org
Die Konsularagentur liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in Taschkent (s. Usbekistan).

 

Österreich unterhält keine eigene Vertretung in Kirgisistan, zuständig ist das österreichische Generalkonsulat in Moskau (s. Russische Föderation) bzw. das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien (Tel: (+43/5) 011 50 35 01. E-Mail: zentralasien-suedkaukasien@bmaa.gv.at).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
Nein Nein
Ja -
1 -
2 -

 
[1]

Ein geringes Malariarisiko besteht vor allem zwischen Juni und Oktober in den südlichen und westlichen Teilen des Landes, v.a. in Batken, Osh, Jalal-Abad und Zhele-Abadskaya an der Grenze von Tadschikistan und Usbekistan. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax herrscht vor. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica) wurde an der Grenze zu Usbekistan festgestellt.

 
[2]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser ist im Allgemeinen keimfrei, weist jedoch einen hohen Gehalt an Schwermetallen auf. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Zeckenbiss übertragene Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen RSSE empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Tollwut kommt vor. Hohes Risiko landesweit, vor allem durch streunende Hunde. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Für medizinische Behandlungen müssen Reisende selbst aufkommen, ausgenommen sind Notfälle. Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend gut bestücken. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 7. Jan. Russisch-orthodoxe Weihnachten. 10. Jan. Kurban Ait (Opferfest). 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Noruz Meyramy (Kirgisisches Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Tag der Verfassung. 9. Mai Tag des Sieges. 31. Aug. Unabhängigkeitstag. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

1. Jan. 2007 Neujahr. 7. Jan. Russisch-orthodoxe Weihnachten. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Noruz Meyramy (Kirgisisches Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Tag der Verfassung. 9. Mai Tag des Sieges. 31. Aug. Unabhängigkeitstag. 14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Kurban Ait, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.