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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja/1/2 |
Nein |
| Ja |
Ja/1/2 |
Nein |
| Ja |
Ja/1/2 |
Nein |
| Ja |
1/2 |
Nein |
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| Anmerkung |
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Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s.
Adressen).
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteils ist nicht ausreichend. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht
anders angegeben): (a) EU-Länder und die Schweiz: Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren
ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz); (b) Übrige Länder: Bulgarien, GUS (außer Turkmenistan und Usbekistan), vorausgesetzt die Reisenden haben ihren Wohnsitz in ihrem Herkunftsland,
Japan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Rumänien, Türkei (bis zu 1 Monat, vorausgesetzt die Reisenden haben ihren Wohnsitz in
der Türkei) und Vietnam (bis zu 1 Monat), vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in
ihrem Herkunftsland.
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| Visum bei der Einreise |
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[2] Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 60 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$)
beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik,
Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn); (b) Übrige Länder: Australien, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen und USA; (c) Übrige Länder mit Bestätigung: Alle anderen Nationalitäten, die über eine Bestätigung von einer kirgisischen Behörde verfügen, wenn sie aus einem Land mit
einer kirgisischen Vertretung kommen; (d) Übrige Länder mit Ankündigung: alle anderen Nationalitäten, die von einem Sponsor angekündigt werden, wenn sie aus einem Land ohne kirgisischen Vertretung
kommen. Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich
oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind
und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
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| Transit |
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(a) Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die
Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. (b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes
erteilt.
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| Visaarten |
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Ein- und Ausreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen,
zwei- und mehrmalige Einreise).
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| Visagebühren |
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Deutschland Bearbeitungszeit bis 10 Tage: Ein- und Ausreisevisum: 50 ; (Expressausstellung: 95 ;)(1 Monat gültig); 90 ; (Expressausstellung: 155 ;)(3 Monate gültig); Transitvisum: 30 ; (einmalige Einreise); 60 ; (mehrmalige Einreise); Gruppenvisum: 30 ; pro Person (1 Monat gültig, nur mit Einladung); Mehrfachvisum: 125 ; (bis 3 Monate), 225 ; (bis 6 Monate), 300 ; (bis 1 Jahr).
Österreich Touristenvisum: 44,5 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig); 85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig). Transitvisum: 25 $ (einmalige Einreise); 85 $ (mehrmalige Einreise); Mehrfachvisum: 115 $ (bis 3 Monate), 250 $ (bis 6 Monate), 350 $ (bis 1 Jahr). Expressausstellung zusätzlich 50 $.
Schweiz Einreisevisum: - 3 Tage gültig: 40 CHF (einmalige Einreise), 65 CHF (zweimalige Einreise), 90 CHF (mehrmalige Einreise); Expressausstellung
innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 10 CHF. - 1 Monat gültig: 100 CHF (einmalige Einreise), 125 CHF (zweimalige Einreise), 150 CHF (mehrmalige Einreise); Expressausstellung
innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 50 CHF. - 3 Monate gültig: 130 CHF (einmalige Einreise), 155 CHF (zweimalige Einreise), 180 CHF (mehrmalige Einreise); Expressausstellung
innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 50 CHF. Mehrfachvisum: 250 CHF (bis 6 Monate), 300 CHF (bis 1 Jahr); Expressausstellung innerhalb von 24 Std. jeweils zusätzlich 50 CHF.
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| Bearbeitungszeit |
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Visagebühren sind je nach Bearbeitungszeit unterschiedlich.
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| Gültigkeitsdauer |
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Unterschiedlich, s.o.
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| Antragstellung |
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Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass (Original, keine Kopie). (d) Zahlungsbeleg über die Gebühr (Überweisung). (e) Quittung über Krankenversicherung. Privatreisen: (e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat). Geschäftsvisum: (f) Einführungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens
kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden,
Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden. Gruppenvisum (ab 7 Personen): (a) Offizielle Einladung. (b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge),
Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original
des Gruppenleiters. (c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel. Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Rückumschlag für den
Einschreibebrief beigelegt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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3-10 Werktage. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.
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| Registrierungspflicht |
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Es besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 3 Tagen bei der für den "Wohnort" zuständigen Miliz (diese Registrierung
wird teilweise vom Hotel übernommen). Die Registrierungspflicht ist für deutsche Staatsangehörige abgeschafft worden.
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
Nein |
| Nein |
Nein |
| Ja |
- |
| 1 |
- |
| 2 |
- |
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| [1] |
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Ein geringes Malariarisiko besteht vor allem zwischen Juni und Oktober in den südlichen und westlichen Teilen des Landes, v.a. in Batken, Osh,
Jalal-Abad und Zhele-Abadskaya an der Grenze von Tadschikistan und Usbekistan. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax herrscht vor. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica) wurde an der Grenze zu Usbekistan festgestellt.
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| [2] |
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Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis,
Wurmerkrankungen). Wasser ist im Allgemeinen keimfrei, weist jedoch einen hohen Gehalt an Schwermetallen auf. Milch ist pasteurisiert,
und Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen.
Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält
werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Zeckenbiss übertragene Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten
mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen RSSE empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall
den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt vor. Hohes Risiko landesweit, vor allem durch streunende Hunde. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Für medizinische Behandlungen müssen Reisende selbst aufkommen, ausgenommen sind Notfälle. Die medizinische Versorgung ist
unzureichend. Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend gut bestücken. Der Abschluss einer
Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
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