Destination Guides
Katar

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Staatsbürgern von Israel und Jemen wird die Einreise und der Transit verweigert.

 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja/1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

 
Visum bei der Einreise

Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 21 Tagen (Geschäftsvisum: 7 Tage). Es muss 24. Std. vor der Einreise beatragt werden (Geschäftsvisum: 48 Std.) Eine Verlängerung für 2 Wochen ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 21 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum muss für einen nicht-touristischen Aufenthalt von länger als 14 Tagen vor der Reise beantragt werden von Staatsangehörigen von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
(c) [2] Touristische Aufenthalte: alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24 Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. der Irak, Somalia und Palästina.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

 
Visagebühren


Deutschland, Österreich und Schweiz
55 QR (ca. 11 €; oder ca. 17 CHF) bei der Einreise am Flughafen. Weitere Informationen von der Botschaft sowie den jeweiligen Hotels in Katar, die die Visabeantragung für ihre Gäste übernehmen.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Nahost, Golfküste.

 
Offizieller Staatsname

Staat Katar.

 
Landesvorwahl

974.

 
Qatar Tourist Board - Frankreich

Jean-Jacques Gouy, Director
Tel: (+33) 68 04 06 46 9.
E-Mail: jeanjacques@qatartourism.gov.qa

 
Qatar Tourism Authority

PO Box 24624, QA-Doha
Tel: (04) 41 15 55. Fax: (04) 37 29 93.
E-Mail: info@experienceqatar.com

 
Qatar National Hotels Company

200 Corniche Street, PO Box 2977, QA-Doha
Tel: 485 77 73. Fax: 483 89 21.
E-Mail: purchasing@qnhc.com
Internet: www.qnhc.com

 
Botschaft des Staates Katar

Hagenstraße 56, D-14193 Berlin
Tel: (030) 86 20 60. Fax: (030) 86 20 61 50.
Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel: (0228) 95 75 20. Fax: (0228) 957 52/-55. Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr, während des Ramadans 09.00-14.00 Uhr.)

 
Botschaft des Staates Katar

(mit Visumerteilung)
149B Route de Ferney, CH-1218 Grand-Saconnex
Tel: (022) 798 85 00/01. Fax: (022) 791 04 85.
E-Mail: mission.qatar@ties.itu.int
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.30-16.30 Uhr
(auch für Österreich zuständig)

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

6 Al-Jazira al-Arabiya Street, Fareej Kholaib Area, QA-Doha
Postanschrift: PO Box 3064, QA-Doha
Tel: 487 69 59. Fax: 487 69 49.
E-Mail: germany@qatar.net.qa

 
Österreichische Botschaft im Zielland

Österreich unterhält keine Vertretung in Katar, zuständig ist die Botschaft in Kuwait City (s. Kuwait).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
Nein Nein
Ja -
Nein -
1 -

 
[1]

Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

 
HIV-Test

Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

10.-13. Jan. 2006 Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Islamisches Neujahr. 27. Juni Thronbesteigung Seiner Majestät Emir Scheich Hamad Bin Khalifa Al-Thani. 3. Sept. Unabhängigkeitstag. 22. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

20. Jan. 2007 Islamisches Neujahr. 27. Juni Thronbesteigung Seiner Majestät Emir Scheich Hamad Bin Khalifa Al-Thani. 3. Sept. Unabhängigkeitstag. 12.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.