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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen
Emiraten.
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Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt
werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 21 Tagen (Geschäftsvisum: 7 Tage). Es muss 24. Std. vor der Einreise beatragt
werden (Geschäftsvisum: 48 Std.) Eine Verlängerung für 2 Wochen ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor
Ort vor Ablauf der ersten 21 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder erhalten bei der Einreise ein Visum: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum muss für einen nicht-touristischen Aufenthalt von länger als 14 Tagen vor der Reise beantragt werden von Staatsangehörigen
von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland,
Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt. (c) [2] Touristische Aufenthalte: alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24
Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. der Irak, Somalia und Palästina.
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Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise
sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.
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