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eisepaß/Visum
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| Einreisebeschränkungen |
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Die Regierung verweigert unter bestimmten Umständen (nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen) folgenden
Personen die Einreise und den Transit: (a) Staatsangehörige aus dem Irak (gilt nur für Personen, die nach einem sechsmonatigen
Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten wieder einreisen möchte), Jemen, Kuwait (gilt nur für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel
17 ausgestellt wurden), Palästina. (b) Inhabern von Pässen ohne Fotos. (c) Inhabern von Pässen mit Fotos von verschleierten
Frauen. (d) Inhabern von Reisepässen mit israelischem Sichtvermerk. (e) Inhabern von vorläufigen libanesischen Reisepässen.
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| Reisepass/Visum |
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| Ja |
Ja/1 |
Nein |
| Ja |
Ja/1 |
Nein |
| Ja |
Ja/1 |
Nein |
| Ja |
Ja/1 |
Nein |
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| Anmerkung |
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Staatsbürger einiger Länder benötigen neben einem gültigen Visum auch eine Genehmigung des Innenministeriums. Es ist ratsam,
sich bei den jeweiligen konsularischen Vertretungen zu informieren.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte nur bei Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zur Einreise
benutzt werden) oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils. Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt,
wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Katar, Kuwait, Libanon (für einen
Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Oman, Saudi-Arabien, Syrien und den Vereinigten Arabischen Emiraten für einen Aufenthalt
von bis zu 1 Monat.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung
verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visum bei der Einreise |
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[1] Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder werden Visa auch bei der Einreise am Flughafen in Jordanien ausgestellt (10
JD für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 4 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden
am Flughafen nicht ausgestellt). Dieser Regelung gilt für einige Länder nicht. Am Grenzübergang über die King-Hussein-Brücke
aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend ist jedoch kein Visum bei der Einreise erhältlich. Nähere Auskünfte erteilen
die zuständigen jordanischen Botschaften. Die Botschaften empfehlen jedoch, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
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| Visaarten |
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Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.
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| Visagebühren |
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Deutschland Visum: 16,50 ; (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 ; (mehrmalige Einreise, 6 Monate) Österreich Visum: 16,50 ; (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 ; (mehrmalige Einreise, 6 Monate) Schweiz Visum: 22 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 42 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate).
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| Gültigkeitsdauer |
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In der Regel 3 Monate, Verlängerung vor Ort möglich. Bei der Einreise ausgestellte Visa haben eine Gültigkeit von 4 Wochen.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Antragsformular. (b) Mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass. (c) 1 Passfoto in Farbe. (d) Gebühr. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden.
Die Botschaften akzeptieren keine Schecks.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Alle Reisenden, die sich länger als 14 Tage in Jordanien aufhalten, müssen sich vor Ort einem HIV-Test
unterziehen.
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| Bearbeitungszeit |
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Persönlich: 1 Werktag; postalisch: 10 Tage.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Informationen von der Botschaft.
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| Meldepflicht |
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Alle Reisenden müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis.
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