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Jemen

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich). (c) Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien, Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen.

 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen.
Schweizer: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es wird empfohlen, dass Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

 
Visum

Allgemein erforderlich.

 
Visum bei der Einreise

Staatsangehörige der folgenden Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland und Litauen können kein Visum bei der Einreise erhalten).
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Ägypten, Bahrain, Bulgarien, Island, Jordanien, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Norwegen, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate.
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monaten): Algerien, Australien, Hongkong (VR China), Japan, Kanada, Komoren, Neuseeland, Russische Föderation, Singapur und USA.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige und mehrfache Einreise).

 
Visagebühren


Deutschland
Einmalige Einreise: 40 €; (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 €; Bankgebühren).

Österreich
Einmalige Einreise: 33 €;.

Schweiz
Einmalige Einreise: 80 CHF.

 
Gültigkeitsdauer

3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (kann auch verlängert werden). Ein Mehrfachvisum ist 6 Monate gültig.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Visumsantrag. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (d) Gebühren. (e) Touristenvisum: Brief des Reiseveranstalters mit Kontaktadresse in Jemen. (f) Geschäftsvisum: Begleitschreiben der Firma.
Bei postalischer Antragstellung muss ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

1 Tag. Postalisch: 3 Tage.

 
Registrierungspflicht

Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.

 
Ausreisevisum

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Vorderasien, Arabische Halbinsel.

 
Offizieller Staatsname

Republik Jemen.

 
Landesvorwahl

967.

 
General Authority of Tourism, Yemen

PO Box 129, YE-Sana’a
Tel: (01) 25 23 19. Fax: (01) 25 23 16.
E-Mail: info@gtda.gov.ye
Internet: www.gtda.gov.ye

 
Yemen Tourism Promotion Board

Hadda Street, PO Box 5607, Sana’a, Yemen
Tel (01) 51 07 94/5/6. Fax: (01) 51 04 47.
E-Mail: ytpb@yementourism.com
Internet: www.yementourism.com

 
Botschaft der Republik Jemen

Budapester Str. 37, D-10787 Berlin
Tel: (030) 897 30 50. Fax: (030) 89 73 05 62. Konsularabt.: Tel: (030) 83 22 59 01/02. Fax: (030) 83 22 59 03.
E-Mail: info@botschaft-jemen.de oder konsulat@botschaft-jemen.de
Internet: www.botschaft-jemen.de
Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.
Konsulat in Frankfurt/M.(Tel: (069) 952 24 80).

 
Botschaft der Republik Jemen

Wasagasse 6/10, A-1090 Wien
Tel: (01) 503 29 30. Fax: (01) 505 31 59.
E-Mail: yemenembassy.vienna@aon.at
Mo-Do 09.00-15.30 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Jemen

19 Chemin du Jonc, CH-1216 Cointrin
Tel: (022) 799 05 10. Fax: (022) 798 04 65.
E-Mail: mission.yemen@ties.itu.int
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Near Hadda Road/Outer Ring Road, PO Box 2562, YE-Sana’a
Tel: (01) 41 31 74/77/78. Fax: (01) 41 31 79.
E-Mail: info@sanaa.diplo.de
Internet: www.sanaa.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Bagdad Str. Nr. 56, YE-Sana'a
Postanschrift: PO Box 1465, YE-Sana'a
Tel: (01) 44 54 91/93. Fax: (01) 44 54 89.
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Maskat (s. Oman).

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

60-M Street, Amran Road, YE-Sana'a
Tel: (01) 33 00 80 14. Fax: (01) 32 00 30.
E-Mail: swissconsulate@y.net.ye

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Jemen.

 
[2]

Malariarisiko ganzjährig, vor allem jedoch zwischen September und Ende Februar unterhalb von 2000 m in allen Landesteilen mit Ausnahme von Aden, des Flughafengebietes und in Sanaa. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation.

 
[3]

Wegen der Gefahr von Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Die durch Insekten verursachte Filariose tritt vereinzelt im Landesinnern auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A kommt vor, Hepatits B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit, v.a. in der Region Wadi Hadramaut, vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist unzureichend und entspricht nicht westeuropäischem Standard. Ein Rettungswesen existiert nicht. Für Reisen in Höhenlagen sollte man eine Akklimatisationszeit einplanen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird empfohlen.

 
HIV-Test

Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 22. Mai Jahrestag der Ausrufung der Republik. 26. Sept. Jahrestag der Revolution von 1963. 14. Okt. Jahrestag der Revolution von 1962. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 30. Nov. Unabhängigkeitstag.

1. Jan. 2007 Neujahr. 21. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 20. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 22. Mai Jahrestag der Ausrufung der Republik. 26. Sept. Jahrestag der Revolution von 1963. 14. Okt. Jahrestag der Revolution von 1962. 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 30. Nov. Unabhängigkeitstag.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.