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Japan

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja

 
Anmerkung

Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis vom 10.-16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass, wenn dieser Elternteil mit einreist oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 6 Monaten, sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei (bis zu 15 Tage), Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Kanada, Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macau (VR China), Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Suriname, Tunesien, Türkei, Uruguay und USA.

 
Visaarten

U.a. Transit-, Touristen- und Arbeitsvisum.

 
Visagebühren

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visaart. Staatsbürger bestimmter Länder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

 
Dokumente bei der Einreise

Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.

 
Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) Antrag. (c) 1 Passfoto. (d) Auslandsreisekrankenversicherung. (e) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben. (f) Einladungsschreiben der japanischen Firma. (g) Touristenvisum: Rückflugticket. (h) Nachweis ausreichender Geldmittel. (i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung. (j) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen. (k) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Working-Holiday-Visum: (a) Gültiger Reisepass. (b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR). (c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR). (d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt. (e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern). (f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern). (g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache). (h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich). (i) 1 aktuelles Passfoto.
Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist der Antrag in doppelter Ausfertigung mit 2 Passfotos einzureichen.

 
Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.

 
Meldepflicht

Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.

 
Aufenthaltsverlängerung

Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen.
Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.

 
Einreise mit Haustieren


Für die Einfuhr von Vögeln (außer Geflügel) werden keine Dokumente verlangt.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: www.maff-aqs.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Quaratäne von 180 Tagen ist für Hunde und Katzen Pflicht. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Für Hasen wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Ostasien.

 
Landesvorwahl

81.

 
Japanische Fremdenverkehrszentrale

Kaiserstraße 11, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 2 03 53. Fax: (069) 28 42 81.
E-Mail: fra@jnto.de
Internet: www.jnto.go.jp oder www.japanwelcomesyou.com
Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr; (Publikumsverkehr nur Reisebranche);
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Japanisches Informations- und Kulturzentrum der Japanischen Botschaft

Schottenring 8, A-1010 Wien
Tel: (01) 533 85 86. Fax: (01) 533 85 93.
E-Mail: info@embjp.at
Internet: www.at.emb-japan.go.jp
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.30 Uhr.

 
Harry Kolb

Pilgerweg 4, CH-8802 Kilchberg/Zürich
Tel: (044) 715 36 36. Fax: (044) 715 31 37.
E-Mail: info@harrykolb.ch
Internet: www.harrykolb.ch
Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.

 
Tourist Information Center

Tokyo Kotsu Kaikan Building, 2-10-1 Yuraku-Cho, Chiyoda-ku, JP-Tokyo 100-0006
Tel: (03) 32 01 33 31. Fax: (03) 32 01 33 47.
Internet: www.jnto.go.jp oder www.japantravelinfo.com
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr.

 
Japanische Botschaft

Hiroshimastraße 6, D-10785 Berlin
Tel: (030) 21 09 40. Fax: (030) 21 09 42 22. Konsularabt.: Tel: (030) 21 09 41 59. Fax: (030) 21 09 42 28.
E-Mail: info@botschaft-japan.de oder consular@botschaft-japan.de (konsularische Angelegenheiten).
Internet: www.botschaft-japan.de
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.15 und 14.00-16.30 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg und München. Honorarkonsulat in Stuttgart.

 
Japanische Botschaft

Heßgasse 6, A-1010 Wien
Tel: (01) 53 19 20. Fax: (01) 532 05 90.
E-Mail: info@embjp.at
Internet: www.at.emb-japan.go.jp
Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr und 13.45-17.30 Uhr (kein Publikumsverkehr).

 
Konsularabteilung der Botschaft

Schottenring 8, A-1010 Wien
Tel: (01) 533 85 86. Fax: (01) 533 85 93.
E-Mail: consul@embjp.at
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr.

 
Japanische Botschaft

Engestraße 53, CH-3012 Bern
Postanschrift: Postfach 51, CH-3000 Bern 29.
Tel: (031) 300 22 22. Fax: (031) 300 22 55/56.
E-Mail: eojs@bluewin.ch
Internet: www.ch.emb-japan.go.jp
Mo-Fr 09.00-17.15 Uhr. Konsularabt: 09.00-11.30 und 14.00-16.30 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Genf. Konsulat in Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

4-5-10, Minami-Azabu, Minato-ku, JP-Tokyo 106-0047
Tel: (03) 57 91 77 00. Fax: (03) 57 91 77 73.
E-Mail: info@tokyo.diplo.de
Internet: www.tokyo.diplo.de
Generalkonsulat in Osaka-Kobe. Honorarkonsulate in Fukui, Fukuoka, Hiroshima, Kobe, Nagoya, Naha, Sapporo und Sendai.

 
Botschaft der Republik Österreich

1-1-20 Moto Azabu, Minato-ku, JP-Tokyo 106-0046
Tel: (03) 34 51 82 81. Fax: (03) 34 51 82 83.
E-Mail: tokio-ob@bmaa.gv.at
Internet: www.austria.or.jp
Honorargeneralkonsulat in Osaka. Honorarkonsulate in Fukuoka, Hiroshima, Nagoya und Sapporo.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

5-9-12, Minami-Azabu, Minato-ku, JP-Tokyo 106-8589
Tel: (03) 34 73 01 21. Fax: (03) 34 73 60 90
E-Mail: vertretung@tok.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/tokyo
Generalkonsulat in Osaka.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
Nein Nein
1 -
Nein -
Nein -

 
[1]

Eine Impfung gegen Poliomyelitis wird empfohlen.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht das von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt im Buschland der Flusstäler im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis September vor allem in den ländlichen Gebieten im Süden. Eine Impfung sollte in Betracht gezogen werden.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten englisch- und deutschsprachige Ärzte zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Die International Association for Medical Assistance to Travellers und das Rote Kreuz vermitteln englischsprachige Ärzte. In allen Großstädten gibt es Krankenhäuser. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen, da die Kosten für medizinische Behandlungen sehr hoch sind.

 
Vogelgrippe

In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 2. Jan. Feiertag. 3. Jan. Feiertag. 9. Jan. Tag der Erwachsenen. 11. Febr. Tag der Staatsgründung. 20. März Frühlingsanfang. 29. April Tag des Grüns. 3. Mai Tag der Verfassung. 5. Mai Tag der Kinder. 17. Juli Tag der Marine. 6. Aug. Hiroshima Friedensfest (nur Hiroshima). 9. Aug. Nagasaki Gedenktag (nur Nagasaki). 18. Sept. Ehrerbietung vor dem Alter. 23. Sept. Herbstanfang. 9. Okt. Tag der Gesundheit und des Sportes. 3. Nov. Tag der Kultur. 23. Nov. Tag des Dankes für die Arbeit. 23. Dez. Geburtstag des Kaisers Akihito. 31. Dez. Feiertag.

1. Jan. 2007 Neujahr. 2. Jan. Feiertag. 3. Jan. Feiertag. 8. Jan. Tag der Erwachsenen. 11. Febr. Tag der Staatsgründung. 20. März Frühlingsanfang. 29. April Tag des Grüns. 3. Mai Tag der Verfassung. 5. Mai Tag der Kinder. 16. Juli Tag der Marine. 17. Sept. Ehrerbietung vor dem Alter. 23. Sept. Herbstanfang. 8. Okt. Tag der Gesundheit und des Sportes. 3. Nov. Tag der Kultur. 23. Nov. Tag des Dankes für die Arbeit. 23. Dez. Geburtstag des Kaisers Akihito. 31. Dez. Feiertag.

 
Anmerkung

(a) Viele Geschäfte und Büros haben vom 29. Dez. - 3. Januar (Neujahr) geschlossen. (b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so wird der darauffolgende Montag zum Feiertag.