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Japan

 
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Währung

Japanischer Yen. Wärungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.

 
Geldwechsel

Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden.

 
Kreditkarten

Visa, Diners Club, American Express, MasterCard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

 
ec-/Maestro-Karte

Geldautomaten sind weit verbreitet. Inzwischen ist es möglich, mit ec-/Maestro-Karte, die ein Maestro-Zeichen trägt, Geld abzuheben. Geldautomaten stehen während der üblichen Öffnungszeiten der Banken zur Verfügung, so dass dieser Dienst an Wochenenden nicht, oder nur eingeschränkt, genutzt werden kann. Ausländische Kredit- und Debitkarten werden auch an den über 21.000 Geldautomaten der japanischen Postämter akzeptiert, die in der Regel Mo-Fr 07.00-23.00 Uhr und Sa-So 09.00-19.00 geöffnet haben. Citibank-Automaten nehmen ebenfalls ausländische Kreditkarten an und sind oft rund um die Uhr geöffnet.

 
Reiseschecks

Können bei Banken, größeren Hotels und in manchen Duty-free-Shops umgetauscht werden. Um zusätzliche Umtauschgebühren zu vermeiden, sollten Reiseschecks in japanischen Yen oder US-Dollar ausgestellt sein.

 
Wechselkurse

¥ ¥ ¥ ¥ ¥
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 133,64 136,13 139,22 142,79 146,17
1 CHF 85,69 88,72 89,63 90,43 93,31
1 US$ 111,67 113,88 118,03 117,99 114,32

 
Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge im Gegenwert von über 1.000.000 ¥ müssen deklariert werden.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

 
 
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Duty Free

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden:

400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak (nur von Personen ab 20 J.);
3 Flaschen (jeweils ca. 0,75 l) Spirituosen (nur von Personen ab 20 J.);
56 ml Parfüm;
Geschenke bis zu einem Wert von 200.000 ¥.

Anmerkung:
(a) Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.

 
Einfuhrverbot

Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falsch- oder Papiergeld, Schusswaffen, Betäubungsmittel, Munition, Drogen, obszöne Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten sowie Eier, Knochen, Hörner und andere Teile von Kühen, Ziegen, Schafen, Bienen, Hühnern, Hunden, Enten, Gänsen, Pferden, Hasen und Truthähnen. Die Einfuhr von rohem Fleisch ist u.a. aus Österreich und der Schweiz verboten und u.a. aus Deutschland erlaubt. Die Einfuhr von verarbeitetem Fleisch ist u.a. aus Österreich und der Schweiz mit Gesundheitszertifikat erlaubt und u.a. aus Deutschland verboten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.