Destination Guides
Indonesien

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

(a) Staatsbürger von Israel können nur über Denpasar, Jakarta oder Surabaya einreisen.
(b) Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können zu Problemen bei der Einreise führen.
(c) Alle Nationalitäten außer Indonesier benötigen für Reisen in die Provinz Papua (ehem. Irian Jaya) die Sondererlaubnis Surat Jalan.
(d) Staatsbürger von Afghanistan, Irak und Iran benötigen neben dem Visum auch eine Erlaubnis der Einwanderungsbehörde in Indonesien, einen Brief eines indonesischen Sponsors, ausreichende Geldmittel (mindestens 2000 US$) pro Aufenthaltstag sowie ein Weiterreise- oder Rückreiseticket.

 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, jedoch garantiert nur ein eigener Reisepass eine unproblematische Einreise. Die Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist ebenfalls möglich. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen ein eigenes Visum. Ein eigener Reisepass für Kinder wird dringend empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen ein eigenes Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen ein eigenes Visum.

Hinweis: Kinder, die mit visumpflichtigen Eltern reisen, müssen auch dann ein eigenes Visum haben, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen Staatsangehörige der folgenden Länder: Brunei, Chile, Hongkong, Macau (China), Malaysia, Marokko, Peru, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.

Visum bei der Einreise
Staatsangehörige folgender Länder erhalten für touristische und geschäftliche Aufenthalte (keine Arbeitsaufnahme!) von mindestens 7 Tage und maximal 30 Tagen, ein Visum direkt bei der Einreise:
(a) EU-Länder und Schweiz: [1] Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn.
(b) Übrige Länder: Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, China (VR), Indien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Malediven, Neuseeland, Norwegen, Oman, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Südafrika, Taiwan, USA und Vereinigte Arabische Emirate.

Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine leere Seite,
(a) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(b) gültige Kreditkarte (empfohlen),
(c) und kommt bei einem der folgenden Flughäfen an: Polonia - Medan, Adisucipto - Yogyakarta, Tabing - Padang, Soekarno-Hatta - Jakarta, Halimperdanakesumah - Jakarta, Ngurah Rai - Bali, Selaparang - Lombok, Sam Ratulangi - Manado, Juanda - Surabaya, Sepinggan - Balikpapan, Hasanuddin - Makasar, El Tari - Kupang, Adisumarmo - Surakarta und Simpantiga - Pekan Baru.
Oder die Einreise findet über die folgenden Seehäfen statt: Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba in Batam, Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam in Tanjung Uban, Belawan – Medan, Sibolga – Sibolga, Yos Sudarso – Dumai, Teluk Bayur – Padang, Tanjung Priok – Jakarta, Padang Bai – Benoa Bali, Jayapura - Papua, Bitung - Manado, Tanjung Balai Karimun Riau, Tanjung Mas - Semarang, Tenau - Kupang, Pare-pare - Pare-pare, Soekarno Hatta - Makassar, Mauzmere - Nusa Tenggara Timur.
Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Transit- und Journalistenvisum.

 
Visagebühren

Nach Nationalität und Visaart unterschiedlich.

Deutsche:
Bei der Botschaft:
Touristenvisum:
35 €; (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, 90 Tage gültig);
60 €; (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr);
75 €; (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr).
Geschäftsvisum: 35 €; (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, 90 Tage gültig);
Am Flughafen:
Touristenvisum: 10 US$ (für einen 7-tägigen Aufenthalt); 25 US$ (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen).

Österreicher:
Touristenvisum:
35 €; (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, 90 Tage gültig);
60 €; (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr);
75 €; (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr).
Geschäftsvisum: 35 €; (90 Tage gültig);
Transitvisum: 15 €;.
Am Flughafen:
Touristenvisum: 10 US$ (für einen 7-tägigen Aufenthalt); 25 US$ (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen).

Schweizer:
Touristenvisum: 50 CHF (für einen Aufenthalt ab 30 Tagen von bis zu 60 Tagen, 90 Tage gültig).
Geschäftsvisum: 50 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, einmalige Einreise, 90 Tage gültig); 120 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, mehrmalige Einreise).
Am Flughafen:
Touristenvisum: 10 US$ (für einen 7-tägigen Aufenthalt); 25 US$ (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen).

 
Gültigkeitsdauer

Touristen- und Transitvisa sind 90 Tage gültig und können nicht verlängert werden; Geschäfts- und Besuchsvisa sind bis zu 90 Tagen gültig, für längere Aufenthalte muss eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde eingeholt werden. Mehrfach-Geschäftsvisa sind 1 Jahr gültig für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Touristenvisum direkt bei der Einreise u.a. für Deutsche, Österreicher und Schweizer.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare (Original, unterschrieben vom Antragssteller). (c) 2 Passfotos. (d) Hin- und Rückflugticket. (e) Gebühr in bar. (f) Angaben über geplante Reiseroute. (g) Beleg über ausreichende Geldmittel. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum: (i) zusätzlich 2 Firmenschreiben, aus dem hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. (j) aktueller Kontoauszug.
Hinweis: Der Nachweis ausreichender Geldmittel (mind. 1000 US$) ist für jede Visaart erforderlich.
Ein frankierter Rückumschlag per Einschreiben muss der Antragstellung beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

In Deutschland und Österreich: 1-3 Tage. In der Schweiz: 5-7 Tage.

 
Meldepflicht

Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Meldungen nimmt das Hotel vor. Reisende, die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Vögeln aus Belgien, den Niederlanden und aus Deutschland sowie die Einfuhr von Papageien und Sittichen ist verboten.
Hunde, Katzen, Fische und Kleintiere dürfen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht nach Indonesien verbracht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Südostasien.

 
Offizieller Staatsname

Republik Indonesien.

 
Landesvorwahl

62.

 
NeuTours Reiseservice

Siemensstr. 53, D-12247 Berlin
Tel: (030) 795 84 97. Fax: (030) 795 40 41.
E-Mail: info@neutours.de
Internet: www.neutours.de
Mo-Fr 09.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
sowie Mo-Sa 08.00-20.00 Uhr nach Vereinbarung.

 
Indonesia Culture and Tourism Board

Sapta Pesona Building, 21st Floor, Jalan Medan Merdeka Barat 17, ID-Jakarta 10110
Tel: (021) 383 87 17. Fax: (021) 345 20 06.
E-Mail: pusdatin@budpar.go.id
Internet: www.budpar.go.id

 
Indonesia Tourism Promotion Board (ITPB)

Wisma Nugra Santana Building, 9th Floor, Jalan Jend Sudirman Kav 7-8, ID-Jakarta 10220
Tel: (021) 570 48 79. Fax: (021) 570 48 55.
Internet: www.tourismindonesia.com oder www.indonesiatourisminfo.com

 
Botschaft der Republik Indonesien

Lehrter Straße 16-17, D-10557 Berlin
Tel: (030) 47 80 70. Fax: (030) 44 73 71 42. Konsularabt.: Tel: (030) 47 80 72 71.
Internet: www.indonesian-embassy.de
Konsularabt.: Mo-Do 09.00-17.00 Uhr. Fr 09.00-12.00 Uhr (Terminvereinbarung).
Generalkonsulate in Hamburg (Tel: (040) 51 20 71) und Frankfurt/M. (Tel: (069) 247 09 80). Honorarkonsulate in Bremen, Hannover, Kiel, München und Stuttgart.

 
Botschaft der Republik Indonesien

Gustav-Tschermak-Gasse 5-7, A-1180 Wien
Tel: (01) 47 62 30. Fax: (01) 479 05 57. Konsularabt.: Tel: (01) 476 23.
E-Mail: info@kbriwina.at
Internet: www.kbriwina.at
Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr und 13:30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Indonesien

Elfenauweg 51, CH-3006 Bern
Tel: (031) 352 09 83 85. Fax: (031) 351 67 65.
E-Mail: kbribern@bgb.ch
Internet: www.indonesia-bern.org
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Jalan M. H. Thamrin 1, ID-Jakarta 10310
Tel: (021) 39 85 50 00. Fax: (021) 390 17 57.
Internet: www.jakarta.diplo.de
Honorarkonsulate in Medan, Sanur/Bali und Surabaya.

 
Botschaft der Republik Österreich

44 Jalan Diponegoro, ID-Jakarta
Tel: (021) 31 93 81 01. Fax: (021) 390 49 27.
E-Mail: jakarta-ob@bmaa.gv.at
Internet: www.austrian-embassy.or.id
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Konsularagentur der Schweiz auf Bali ist auch für österreichische Staatsbürger zuständig.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Jalan H. R. Rasuna Said, Blok X 3/2, Kuningan, ID-Jakarta-Selatan 12950
Tel: (021) 525 60 61, 520 74 51. Fax: (021) 520 22 89.
E-Mail: vertretung@jak.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/jakarta
Konsularagentur auf Bali.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Indonesien, die den Transitraum nicht verlassen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vereinzelt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malaria stellt in Indonesien ein ernstes Gesundheitsproblem dar. Ein Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit, vor allem auf Irian Jaya (Neu Guinea) und allen Inseln östlich von Bali. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent und weitgehend resistent gegen Sulfadoxin/Pyrimethamin sein. Auf Irian Jaya wurde die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax gemeldet, die ebenfalls chloroquinresistent sein soll.

 
[4]

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte vor Gebrauch ebenfalls gekocht werden. Milchpulver oder Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Auch Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur heiß und gut durchgekocht essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen in Zentral-Sulawesi, eventuell auch in Zentral-Java vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist vereinzelt im Westen von Lombok aufgetreten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt von Oktober bis März landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weitverbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von September bis März vor allem in ländlichen Gebieten.

Pest-Fälle wurden landesweit gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist außerhalb der größeren Städten ungenügend, Behandlungskosten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten müssen umgehend vor Ort bezahlt werden. Vielfach fehlen europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis/HIV-Test

Bei der Visumbeantragung und Einreise wird weder ein Gesundheitszeugnis noch ein HIV-Test verlangt. Ein im Land erhobener positiver HIV-Test muss jedoch bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden.

 
Vogelgrippe

Medizinischer Hinweis Auswärtiges Amt
Stand 27. Juli 2006
Zwischen Januar und Juli 2006 starben 31 Menschen an der Vogelgrippe. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Nähere Informationen zum Thema Vogelgrippe gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise:
Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 29. Jan. Chinesisches Neujahr. 31. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 30. März Nyepi (Hindu Neujahr). 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 14. April Karfreitag. 13. Mai Waisak-Tag (Buddhas Geburtstag). 25. Mai Christi Himmelfahrt. 17. Aug. Unabhängigkeits- und Nationalfeiertag. 22. Aug. Lailat al Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten. 31. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 18.-20. Febr. Chinesisches Neujahr. 19. März Nyepi (Hindu Neujahr). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 13. Mai Waisak-Tag (Buddhas Geburtstag). 17. Mai Christi Himmelfahrt. 17. Aug. Unabhängigkeits- und Nationalfeiertag. 11. Aug. Lailat al Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.