Destination Guides
Guinea-Bissau

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens noch 6 Monate gültig sein, EU-Reisepässe müssen noch mind. 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger von Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visagebühren

Deutschland, Österreich und die Schweiz:
Touristen- und Geschäftsvisum (einfache Einreise): 45 €; plus 5 €; für ein Einschreiben mit Rückantwort.

 
Gültigkeitsdauer

Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Adressen).

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) gültiger Reisepass. (b) 2 Visumsanträge, gänzlich ausgefüllt und unterschrieben. (c) 2 Passfotos. (d) Kopie der Reiseunterlagen. (e) Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Geschäftsvisum: (a)-(e). (f) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau, Visa Abteilung, (s. Adressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein welches nicht der Antragsteller ist.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag und die Gebühren beigefügt werden.

 
Impfungen

Für die Einreise wird ein Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung benötigt. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

5 Tage.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Guinea-Bissau.

 
Landesvorwahl

245.

 
Centro de Informação e Turismo

CP 294, GW-Bissau
Tel: 21 39 05, 21 28 44.

 
Botschaft der Republik Guinea-Bissau

70 Avenue Franklin Roosevelt, B-1050 Brüssel
Tel: (+32) (026) 47 13 51.

 
Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau

(mit Visumerteilung)
18, Rue Neuve, 6137 Junglinster, Luxemburg
Tel: +35 (02) 021 21 83 92.
E-Mail: consul_lu@republica-da-guine-bissau.org
Internet: www.republica-da-guine-bissau.org
Termine nach Vereinbarung.
(auch zuständig für Deutschland, Österreich und die Schweiz)

 
Botschaft der Republik Guinea-Bissau

Rue Saint-Lazare 94, F-75009 Paris
Tel: (01) 474 36 39. Fax: (01) 48 78 36 69.
E-Mail: ambaguineebxo@wanadoo.fr
Internet: www.republica-da-guine-bissau.org
(auch zuständig für die Schweiz).

 

Die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz unterhalten keine Vertretungen in Guinea-Bissau, zuständig sind für Deutschland und Österreich die Botschaften in Dakar (s. Senegal) sowie für die Schweiz die Botschaft in Caracas (s. Venezuela). Für Notfälle unterhält die Deutsche Botschaft Dakar in Bissau ein Verbindungsbüro: Edificio SITEC, Bairro de Ajuda/2a fase rua José Carlos Schwartz, Tel: 25 50 20, Fax: 25 50 21.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Guinea-Bissau den Flughafen nicht verlassen. Das Land hat laut WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete. Daher wird unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden empfohlen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera tritt jedoch sporadisch auf (Bissau, Region Gabu, Biombo und Oio). Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (90%) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.

 
[4]

Landesweit besteht ein hohes Risiko für Darminfektionen. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten auch gegen Hepatitis B.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.


Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird, tritt sporadisch auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Das Gesundheitswesen in Guinea-Bissau ist rudimentär und auf die Hauptstadt Bissau beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Behandlungen in der Regel nur gegen Vorkasse erfolgen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 20. Jan. Todestag von Amílcar Cabral. 8. März Internationaler Frauentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Aug. Tag zum Gedenken an die Märtyrer von Pidjiguiti. 24. Sept. Nationalfeiertag. 22.-24. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten. 31. Dez. Tabaski (Opferfest).

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Todestag von Amílcar Cabral. 8. März Internationaler Frauentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Aug. Tag zum Gedenken an die Märtyrer von Pidjiguiti. 24. Sept. Nationalfeiertag. 13. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 20. Dez. Tabaski (Opferfest) 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.