Destination Guides
Gambia

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.

 
Reisepass/Visum

Ja Nein/1 Ja
Ja Ja/1/2 Ja
Ja Ja/2 Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
(b) Übrige Länder: Australien, Bahamas, Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Island, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Sambia, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Türkei und Uganda.

[2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
(I) EU-Länder: Polen, Slowakische Republik und Slowenien;
(II) Übrige Länder: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, China (VR), Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Namibia, Rumänien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tunesien, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).

 
Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.

 
Visagebühren


Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 40 €; (gegebenenfalls plus Rückporto).

Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).

 
Gültigkeitsdauer

21-28 Tage.

 
Antragstellung

Konsulat (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Antrag. (c) 1 Passfoto.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Konsulat.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Gambia.

 
Landesvorwahl

220.

 
GTA Gambia Tourism Authority

Feuerbachstr. 26, D-40223 Düsseldorf
Tel: (01805) 48 24 81.
E-Mail: info@gambia-verkehrsamt.de
Internet: www.visitthegambia.gm
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr;
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 
GTA Gambia Tourism Authority

Kololi, PO Box 40 85, GM-Bakau
Tel: (0220) 46 24 91. Fax: (0220) 46 24 87.
E-Mail: info@gta.gm
Internet: www.visitthegambia.gm

 
Botschaft der Republik Gambia

126, Ave. Franklin Roosevelt, B-1050 Brüssel
Tel.: (+32) (02) 640 10 49. Fax: (+32) (02) 646 32 77.
Internet: www.africa.de/gambia (im Aufbau)
(auch für Deutschland zuständig)

 
Honorarkonsul der Republik Gambia

(mit Visumerteilung)
Kurfürstendamm 103, D-10711 Berlin
Tel: (030) 89 68 98 01. Fax: (030) 89 68 98 11.
Di und Do 10.00-12.00 Uhr.
Honorarkonsule mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 97 12 00 30) und München (Tel: (089) 22 80 25 66). Honorargeneralkonsular in Köln (Tel: (0221) 888 88 73.

 
Botschaft der Republik Gambia

57, Kensington Court, GB-London W8 5DG
Tel: (+44) (0207) 937 63 16 18. Fax: (+44) (0207) 937 90 95.
(auch zuständig für Österreich)

 
Honorargeneralkonsulat der Republik Gambia

(mit Visumerteilung)
Wagner-Schönkirch-Gasse 9, A-1232 Wien
Tel: (01) 616 73 95. Fax: (01) 616 05 34.
E-Mail: gambia@aon.at
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Voranmeldung erwünscht).

 
Botschaft der Republik Gambia

Rue Saint Lazare 117, F-75008 Paris
Tel: (+33) (01) 72 74 82 61. Fax: (+33) (01) 53 04 05 99.
E-Mail: ambgambia_france@hotmail.com
(auch für die Schweiz zuständig)

 
Generalkonsulat der Republik Gambia

(mit Visumerteilung)
Rütistraße 13, Postfach 482, CH-8952 Schlieren/Zürich
Tel: (044) 755 40 48. Fax: (044) 755 40 41.
E-Mail: pr-kfs@pr-kfs.ch
Mo-Fr 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr.

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

SOS-Kinderdorf International, Regional Office for North/West Africa, P. M. B. 28, GM-Banjul
Tel: 446 08 36. Fax: 446 43 61.
E-Mail: sos@sos-ro.gm

 

Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz unterhalten keine Botschaften in Gambia. Zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Dakar (s. Senegal).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Gambia gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebiet (Upper River Division). Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die über 1 Jahr alt sind und die aus den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Gambia den Flughafen nicht verlassen. Die WHO empfiehlt unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariaschutz ganzjährig landesweit einschließlich der Städte dringend empfohlen. Chloroquinresistenz der vorherrschenden gefährlicheren Malariaart Plasmodium falciparum wurde gemeldet. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.

 
[4]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Einheimische Milchprodukte am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und E sind weitverbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.

HIV/Aids ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in der Trockenzeit in den Savannengebieten vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt vor.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es ist sinnvoll, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Reichlich Sonnenschutzcreme, Insektenspray und Tabletten gegen Magenverstimmungen gehören ins Reisegepäck, da diese in Gambia teuer und schwer erhältlich sind. Zu den staatlichen Krankenhäusern zählen das Royal Victoria Hospital mit Kinder- und Entbindungsstation in Banjul, ein Krankenhaus in Farafenni und das Bansang Hospital, das ca. 320 km flußaufwärts liegt. Das medizinische Forschungszentrum in Fajara (gegenüber der britischen High Commission) ist gut ausgestattet.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 13. Jan. Tabaski (Opferfest). 18. Febr. Unabhängigkeitstag. 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 2. Mai Milad al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 22. Juli Tag der Revolution. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 22. Okt. Koriteh (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 21. Jan. Tabaski (Opferfest). 18. Febr. Unabhängigkeitstag. 31. März Milad al- Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 22. Juli Tag der Revolution. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13. Okt. Koriteh (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.