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Burkina Faso

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Anmerkung

Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis (mit ausreichend Platz für ein Ein- und Ausreisestempel) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Benin, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (VR China) (bis zu 14 Tagen), Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Zentralafrikanische Republik.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.

 
Visaarten

Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.

 
Visagebühren

Richten sich nach der Länge des Aufenthalts. Auskünfte erteilt die Botschaft (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

1, 3 und 12 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Reisepass (keine Kopie), muss bei Antragstellung noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. (b) 3 Antragsformulare (Schweiz: 1 Antragsformular). (c) 3 Passfotos (Schweiz: 1 Passfoto). (d) Nachweis der Gelbfieber-Impfung. (e) Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren (Es werden keine Schecks entgegengenommen). (f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung; Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Mit den erforderlichen Unterlagen sofort; postalisch 2-3 Wochen.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Regierung von Burkina Faso.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Landesvorwahl

226.

 
Direction du Tourisme et de l’Hôtellerie

BP 624, BF-Ouagadougou 01
Tel: 50 30 63 96. Fax: 50 33 09 64.

 
Botschaft von Burkina Faso

Karolingerplatz 10-11, D-14052 Berlin
Tel: (030) 30 10 59 90. Fax: (030) 301 05 99 20.
E-Mail: Embassy_Burkina_Faso@t-online.de
Mo-Fr 09.00-12.30 und 13.30-14.30 Uhr, außer Mi. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.
Honorarkonsule ohne Visumerteilung in Bad Malente, Hannover, Mainz, Mülheim/Ruhr, München und Potsdam.
(Auch für die Schweiz zuständig).

 
Botschaft von Burkina Faso

Prinz-Eugen-Straße 18/3A, A-1040 Wien
Tel: (01) 503 82 64. Fax: (01) 503 82 64 20.
E-Mail: s.r@abfvienne.at
Internet: www.abfvienne.at
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr.

 
Konsulat von Burkina Faso

Sumatrastraße 25, CH-8006 Zürich
Tel: (044) 350 55 70. Fax: (044) 350 55 71.
E-Mail: consulat@consulat-burkina-faso.ch
Internet: www.consulat-burkina-faso.ch
Mo 10.00-14.00 Uhr.
Konsulat in Genf (Tel: (022) 704 18 18).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

399 Avenue Joseph Badoua, BF-Ouagadougou
Postanschrift: 01 BP 600, BF-Ouagadougou 01
Tel: 50 30 67 31/32. Fax: 50 31 39 91.
E-Mail: amb.allemagne@fasonet.bf

 

Österreich unterhält keine Vertretungen in Burkina Faso. Zuständig ist die Botschaft in Dakar (s. Senegal). Die Schweiz unterhält keine Vertretungen in Burkina Faso. Zuständig ist die Botschaft in Abidjan (s. Côte d’Ivoire).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
1 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen.
Im Süden des Landes besteht unverändert ein erhöhtes Gelbfieberinfektionsrisiko. Ein sorgfältiger Mückenschutz sowie eine Gelbfieber-Impfung sind daher empfohlen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Boulgou und Soum. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte, erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (85 %) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Vorbeugung durch Medikamente und Mückenschutz.

 
[4]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Nur gut durchgekochte und heiß servierte Fleisch- und Fischgerichte essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Die heiße, staubige Luft kann Atemkrankheiten verstärken.

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das Dengue-Fieber tritt vor allem im Süden des Landes auf. Gute Mückenschutzmaßnahmen werden empfohlen.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist hochendemisch. Bei Langzeitaufenthalt über drei Monate ist eine Schutzimpfung auch für Hepatitis B sinnvoll.

HIV/Aids ist ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (ACWY) kommen landesweit von Dezember bis Mai vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die durch Mücken übertragene Schlafkrankheit tritt landesweit auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Landesweit ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Im Land wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 4. April 2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 3. Jan. Gedenktag an den Coup d’ Etat (Putsch) von 1966. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. El am Hejir (Neujahr). 8. März Internationaler Frauentag. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 4. Aug. Tag der Revolution. 5. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 15. Okt. Gedenktag an den Coup d’Etat von 1987. 22.-24. Okt. Aid El Segheir (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 11. Dez. Ausrufung der Republik. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 3. Jan. Gedenktag an den Coup d’ Etat (Putsch) von 1966. 20. Jan. El am Hejir (Neujahr). 21. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 8. März Internationaler Frauentag. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 4. Aug. Tag der Revolution. 5. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 15. Okt. Gedenktag an den Coup d’Etat (Putsch) von 1987. 13. Okt. Aid El Segheir (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 11. Dez. Ausrufung der Republik. 20.-22. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.