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Bhutan

 
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Währung

1 Ngultrum = 100 Chhertum. Währungskürzel: NU, BTN (ISO-Code). Der Ngultrum ist an die Indische Rupie gebunden (die Rupie ist ebenfalls gültiges Zahlungsmittel). Banknoten sind in den Werten 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NU im Umlauf. Münzen in den Nennbeträgen 1 NU sowie 100, 50, 25, 10, 5 und 1 Chhertum.

 
Geldwechsel

Bekannte Fremdwährungen können am Flughafen, bei der Bhutan National Bank und der Bank of Bhutan umgetauscht werden, bei Reiseschecks erhält man jedoch einen günstigeren Wechselkurs. Größere Hotels in Thimpu und Puntsholing und das Olathang Hotel in Paro wechseln ebenfalls Fremdwährungen.

 
Kreditkarten

Werden sehr begrenzt akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
Reiseschecks

Werden in allen Filialen der Bank of Bhutan und BTCL Hotels umgetauscht. Reiseschecks sollten in US-Dollar ausgestellt sein.

 
Wechselkurse

NU NU NU NU NU
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 52,64 52,74 53,09 53,93 58,04
1 CHF 33,87 33,92 34,36 34,04 37,45
1 US$ 43,48 44,18 45,01 44,57 46,29

 
Devisenbestimmungen

Unbegrenzte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist nur mit Genehmigung erlaubt.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr. In Thimphu haben die Banken für den Geldwechsel teilweise auch samstags und sonntags geöffnet.

 
 
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Duty Free

Folgende Artikel können zollfrei nach Bhutan eingeführt werden:

Gegenstände für den persönlichen Bedarf;
2 l Spirituosen;
berufliche Ausrüstung;
elektronische Geräte für den persönlichen Bedarf.

 
Anmerkung

Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise aufgehoben werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände einschließlich Pflanzen und Erde vermerkt werden.

 
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

In Bhutan ist der Verkauf von Zigaretten verboten. Wer Zigaretten importiert, muss mit 100%-iger Importsteuer rechnen. Schusswaffen, Sprengstoff, militärische Ausrüstung, Betäubungsmittel und Drogen, Pflanzen, Gold- und Silberbarren sowie ungültige Währungen, Antiquitäten, Produkte von unter Naturschutz stehenden Pflanzen und Tieren. Die Ausfuhr von Antiquitäten, religiösen Artikeln aller Art, Manuskripten und anthropologischen Materialien aller Art ist strengstens verboten.