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Benin

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem gültigem Personalausweis einreisen können: Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Ghana, Kongo (Rep.), Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Ruanda, Togo, Tschad und Zentralafrikanische Republik.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Achtung: Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger der unter REISEPASS aufgeführten Länder sowie von Algerien, Bulgarien, China (VR), Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (China), Kap Verde, Liberia, Nigeria, Rumänien, Senegal, Sierra Leone, Südafrika und Taiwan.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Visagebühren

Deutschland und Österreich
einmaliges Einreisevisum: 32 €; (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 52 €; (bis zu 60 Tagen), 80 €; (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 82 €; (bis zu 90 Tagen).

Schweiz
einmaliges Einreisevisum: 60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 100 CHF (bis zu 60 Tagen), 150 CHF (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (bis zu 90 Tagen).

 
Anmerkung

[1] Staatsbürger von Dänemark erhalten das Visum kostenlos.

 
Gültigkeitsdauer

Einreise innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Visums.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 3 Anträge. (c) 3 Passfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (e) Kopie des Flugtickets. (f) Bei Geschäftsreisen ein Einführungsschreiben der Firma. (g) Gebühr.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Mindestens 2-3 Tage.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Verlängerungen können bei den Einwanderungsbehörden in Cotonou beantragt werden. Weitere Informationen von der Botschaft (s. Adressen).

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Benin.

 
Landesvorwahl

229.

 
Ministère du Commerce et du Tourisme

01 BP 2037, BJ-Cotonou
Tel: 30 70 10 oder 30 70 14. Fax: 30 70 31.

 
Botschaft der Republik Benin

Rheinbabenallee 18, D-14199 Berlin
Tel: (030) 89 73 02 40. Fax: (030) 89 73 02 41.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsulate in Berlin, München und Saarbrücken.

 
Botschaft der Republik Benin

36 Rue de Lausanne, CH-1201 Genève
Tel: (022) 906 84 60. Fax: (022) 906 84 61.
E-Mail: info@missionbenin.ch
(auch für Österreich zuständig.)

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

7 Avenue Jean Paul II, BP 504, BJ-Cotonou
Tel: 31 29 67/68. Fax: 31 29 62.
E-Mail: info@cotonou.diplo.de

 

Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Benin. Die österreichische Interessenvertretung erfolgt durch die Botschaft in Lagos (s. Nigeria), die schweizerische Interessenvertretung durch die Botschaft in Abuja (s. Nigeria).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
1 Ja
2 2
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Benin gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (insbesondere in den Departments Atacora und Borgou). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Departements Atlantique und Borgou. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird allerdings manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt.

 
[3]

Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen, auch in den Städten. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (85 %) soll gegen Chloroquin resistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und medikamentöse Vorbeugung.

 
[4]

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise, rohem Salat und Milchprodukten aus ungekochter Milch sollte vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Insekten verursachte Filariose kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Hepatitis A und E sind weit verbreitet. Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.

HIV/Aids verbreitet sich zunehmend und ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Alljährlich werden während der Trockenzeit bzw. der "Harmattan Saison", die von Dezember bis Mai anhält, vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Bei längeren Aufenthalten ist eine Schutzimpfung sinnvoll, sowie größere Menschenansammlungen zu meiden.

Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Empfehlung: Mückenschutz.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinischen Einrichtungen sind begrenzt und technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch, besonders außerhalb der größeren Städte. Nicht alle Medikamente sind erhältlich. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oft sofortige Barzahlung für Dienstleistungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
HIV-Test

Bei längerem Aufenthalt muss in der Regel das Ergebnis eines HIV-Testes nachgewiesen bzw. ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 11. April Geburtstag des Propheten. 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 5. Juni Pfingstmontag. 1. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 26. Okt. Tag der Streitkräfte. 1. Nov. Allerheiligen. 30. Nov. Nationalfeiertag. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 31. März Geburtstag des Propheten. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 1. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 26. Okt. Tag der Streitkräfte. 1. Nov. Allerheiligen. 30. Nov. Nationalfeiertag. 20.-22. Dez. Eid al-Adha (islam. Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.