|
|
| |
 |
eisepaß/Visum
|
|
|
|
| |
| Reisepass/Visum |
|
| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
|
Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
|
| |
| Reisepass |
|
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der
folgenden Länder, die mit einem gültigem Personalausweis einreisen können: Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Ghana, Kongo
(Rep.), Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Ruanda, Togo, Tschad und Zentralafrikanische Republik.
|
| |
| Einreise mit Kindern |
|
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum
beantragen müssen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Achtung: Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen.
Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils
über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
|
| |
| Visum |
|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger der unter REISEPASS aufgeführten
Länder sowie von Algerien, Bulgarien, China (VR), Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (China), Kap Verde, Liberia, Nigeria,
Rumänien, Senegal, Sierra Leone, Südafrika und Taiwan.
|
| |
| Visaarten |
|
Touristen- und Geschäftsvisum.
|
| |
| Visagebühren |
|
Deutschland und Österreich einmaliges Einreisevisum: 32 ; (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 52 ; (bis zu 60 Tagen), 80 ; (bis zu 90 Tagen); mehrfaches Einreisevisum: 82 ; (bis zu 90 Tagen).
Schweiz einmaliges Einreisevisum: 60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 100 CHF (bis zu 60 Tagen), 150 CHF (bis zu 90 Tagen); mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (bis zu 90 Tagen).
|
| |
| Anmerkung |
|
[1] Staatsbürger von Dänemark erhalten das Visum kostenlos.
|
| |
| Gültigkeitsdauer |
|
Einreise innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Visums.
|
| |
| Antragstellung |
|
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
|
| |
| Unterlagen |
|
(a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 3 Anträge. (c) 3 Passfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(e) Kopie des Flugtickets. (f) Bei Geschäftsreisen ein Einführungsschreiben der Firma. (g) Gebühr. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
|
| |
| Impfungen |
|
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
|
| |
| Bearbeitungszeit |
|
Mindestens 2-3 Tage.
|
| |
| Aufenthaltsgenehmigung |
|
Verlängerungen können bei den Einwanderungsbehörden in Cotonou beantragt werden. Weitere Informationen von der Botschaft (s.
Adressen).
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
ontaktadressen
|
|
|
|
| |
| Lage |
|
Westafrika.
|
| |
| Offizieller Staatsname |
|
Republik Benin.
|
| |
| Landesvorwahl |
|
229.
|
| |
| Ministère du Commerce et du Tourisme |
|
01 BP 2037, BJ-Cotonou Tel: 30 70 10 oder 30 70 14. Fax: 30 70 31.
|
| |
| Botschaft der Republik Benin |
|
Rheinbabenallee 18, D-14199 Berlin Tel: (030) 89 73 02 40. Fax: (030) 89 73 02 41. Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr; (auch für Österreich zuständig). Honorarkonsulate in Berlin, München und Saarbrücken.
|
| |
| Botschaft der Republik Benin |
|
36 Rue de Lausanne, CH-1201 Genève Tel: (022) 906 84 60. Fax: (022) 906 84 61. E-Mail: info@missionbenin.ch (auch für Österreich zuständig.)
|
| |
| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
|
7 Avenue Jean Paul II, BP 504, BJ-Cotonou Tel: 31 29 67/68. Fax: 31 29 62. E-Mail: info@cotonou.diplo.de
|
| |
|
|
Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Benin. Die österreichische Interessenvertretung
erfolgt durch die Botschaft in Lagos (s. Nigeria), die schweizerische Interessenvertretung durch die Botschaft in Abuja (s. Nigeria).
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esundheit
|
|
|
|
| |
| Gesundheit |
|
| |
Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| 1 |
Ja |
| 2 |
2 |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
|
| |
| [1] |
|
Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden
verlangt, die über ein Jahr alt sind. Benin gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (insbesondere in den Departments
Atacora und Borgou). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden
in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
|
| |
| [2] |
|
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Departements Atlantique und Borgou. Um
sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung
umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Ein gültiger Nachweis einer
Choleraimpfung wird allerdings manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt.
|
| |
| [3] |
|
Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen, auch in den Städten. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (85 %) soll gegen Chloroquin resistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und medikamentöse Vorbeugung.
|
| |
| [4] |
|
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder
Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht
oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur
mit keimfreiem Wasser anrühren. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise, rohem Salat und Milchprodukten aus ungekochter
Milch sollte vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden.
Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.
|
| |
| Vorsichtsmaßnahmen |
|
Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte
Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Insekten verursachte Filariose kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Es empfehlen
sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Hepatitis A und E sind weit verbreitet. Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.
HIV/Aids verbreitet sich zunehmend und ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte,
unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Alljährlich werden während der Trockenzeit bzw. der "Harmattan Saison", die von Dezember bis Mai anhält,
vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Bei längeren Aufenthalten ist eine Schutzimpfung sinnvoll, sowie
größere Menschenansammlungen zu meiden.
Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Empfehlung: Mückenschutz.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.
|
| |
| Gesundheitsvorsorge |
|
Die medizinischen Einrichtungen sind begrenzt und technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch, besonders außerhalb
der größeren Städte. Nicht alle Medikamente sind erhältlich. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oft sofortige Barzahlung für
Dienstleistungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine
individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
|
| |
| HIV-Test |
|
Bei längerem Aufenthalt muss in der Regel das Ergebnis eines HIV-Testes nachgewiesen bzw. ein Gesundheitszeugnis vorgelegt
werden. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esetzliche Feiertage
|
|
|
|
| |
| Gesetzliche Feiertage |
|
1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 11. April Geburtstag des Propheten. 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 5. Juni Pfingstmontag. 1. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 26. Okt. Tag der Streitkräfte. 1. Nov. Allerheiligen. 30. Nov. Nationalfeiertag. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 10. Jan. Tabaski (Opferfest). 31. März Geburtstag des Propheten. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 1. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 26. Okt. Tag der Streitkräfte. 1. Nov. Allerheiligen. 30. Nov. Nationalfeiertag. 20.-22. Dez. Eid al-Adha (islam. Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.
|
| |
| Anmerkung |
|
Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele
Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und
kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
|
| |
 |
|
|
|
|