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Bahamas

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja/1 2/3 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich. Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind:
[1] Staatsangehörige von Großbritannien, der USA und Kanada, die mit Geburtsurkunde zusammen mit einem anderem Identitätsnachweis mit Foto für Aufenthalte von maximal 3 Wochen oder mit einem abgelaufenen Reisepass einreisen können.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, andere EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht jedoch für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Mitgliedstaaten des Commonwealth (Ausnahmen: Visumpflicht besteht jedoch für Staatsbürger von Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von max. 1 Monat): Chile, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, San Marino, Türkei, Uruguay, USA und Vatikanstadt;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von max. 14 Tagen): Argentinien, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru und Venezuela bis zu 14 Tagen.

 
Transit

Transitpassagiere, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von drei Tagen weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung trifft nicht zu für Staatsangehörige der folgenden Länder, die immer ein Transitvisum benötigen:
(a) [3] Litauen, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn.
(b) Albanien, Bulgarien, Burkina Faso, China (VR), Dominikanische Republik, Ghana, Guatemala, GUS, Haiti, Indien, Kolumbien, Korea (Nord), Kuba, Marokko, Mongolei, Nigeria, Pakistan, Rumänien, Serbien & Montenegro und Vietnam.

 
Visaarten

Touristenvisa für ein- oder mehrmalige Einreise (single/multiple entry). Einzelheiten von der High Commission (s. Adressen).

 
Visagebühren

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger können bis zu 1 Monat ohne Visum einreisen.
Visum: Bei der High Commission of the Bahamas in London (s. Adressen): 30 £ (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), 40 £ (mehrmalige Einreise, 3-6 Monate Aufenthalt), 50 £ (mehrmalige Einreise, 6-12 Monate Aufenthalt). Beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf (s. Adressen): 47 €; plus 5 €; für postalische Anträge. Bei der Britischen Botschaft in der Schweiz (s. Adressen): 69 CHF + 26 CHF plus 8 CHF für postalische Anträge.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen. Stellt das Britische Konsulat im Land keine Visa aus, müssen visumpflichtige Staatsangehörige zu einer Botschaft der Bahamas reisen, weil postalische Visumanträge nicht bearbeitet werden.

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich je nach Reisezweck und Nationalität, in der Regel 3 Monate. Anträge für einen längeren Aufenthalt an das Immigration Office (Einwanderungsamt, s. u.).

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Aber nur persönlich bei der High Commission of the Bahamas in London (s. Adressen). Nur Personen, die ihren Wohnsitz in Großbritannien außerhalb von London haben, können den Visumantrag auch postalisch bei der High Commission of the Bahamas in London stellen.

 
Unterlagen

EU-Bürger: (a) ausgefülltes Antragsformular VAF 1. (b) 1 farbiges Passfoto. (c) gültiger Pass (mindestens 6 Monate Gültigkeit). (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 6 Monate Gültigkeit). (e) Nachweis der Unterbringung auf den Bahamas, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft auf den Bahamas zu unterhalten. (f) Nachweis finanzieller Mittel (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen oder Sparbuch). (g) Eine aktuelle Arbeits- bzw. Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung über den Schul- bzw. Universitätsbesuch oder eine Bescheinigung über Arbeitslosenunterstützung und darüber, dass das Arbeitsamt die Auslandsreise genehmigt hat. (h) Visagebühr per Überweisungsauftrag.
Nicht-EU-Bürger: (a) Visumantragsformular, ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller. (b) Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. (c) Zwei Passfotos (schwarz/weiß oder farbig). (d) Reisetickets, Dokumente, falls erforderlich, die zur Einreise in andere Länder auf der Reise berechtigen (zum Beispiel ein gültiges US-Visum, um über die USA aus- oder weiterzureisen). (e) Bescheinigung eines Arbeitsverhältnisses oder Nachweis über Schul- beziehungsweise Universitätsbesuch. (f) Nachweis über finanzielle Mittel (zum Beispiel Reiseschecks, Kreditkarten, aktuelle Bankauszüge oder schriftliche Bestätigung eines Unterstützers). (g) Nachweis über eine Hotelbuchung oder eine schriftliche Einladung eines Gastgebers, die beweist, dass der Antragsteller während seines Aufenthaltes auf den Bahamas in einer privaten Unterkunft wohnen wird (Brief muss Adresse und Telefonnummer des Gastgebers enthalten). (h) Visagebühr. (i) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (mind. 6 Monate Gültigkeit).

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Antragstellung mindestens 48 Std., bei postalischer Antragstellung ca. 4 Wochen.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Informationen vom Ministry of Labour and Immigration (2nd Floor, Post Office Building East Hill Street P.O. Box N-3008 Nassau, N.P. The Bahamas, Tel: (242) 323-7814/5. Fax: (242) 325-1920. Kontakt: Vincent Peet, Minister of Labour and Immigration, Tel: (242) 323-3348/9. Thelma Ferguson Beneby, Permanent Secretary, Tel: (242) 323-7547.)

 
Einreise mit Haustieren


Haustiere müssen mindestens 6 Monate alt sein. Innerhalb von 24 Std. nach der Einreise muss ein Gesundheitszeugnis für das Tier ausgestellt werden. Das Tier muss mindestens 1 Monat und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
Katzen und Hunde aus Kontinentaleuropa, den meisten süd- und zentralamerikanischen Ländern sowie aus Ländern mit Tollwut dürfen nicht auf die Bahamas verbracht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Nördlich der großen Antillen, südöstlich von Florida.

 
Offizieller Staatsname

Commonwealth der Bahamas.

 
Landesvorwahl

1 242.

 
Bahamas Tourist Office

c/o Herzog HC Marketing
Friesstraße 3, D-60388 Frankfurt/M.
Tel: (069) 970 83 40. Fax: (069) 42 08 90 27.
E-Mail: bahamas@herzog-hc.de
Internet: www.bahamas.de
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr;
(auch für Österreich und die deutschsprachige Schweiz zuständig).

 
Bahamas Ministry of Tourism

Market Plaza, Bay Street, BS-Nassau
Postanschrift: PO Box N-3701
Tel: (03) 02 20 00. Fax: (03) 02 20 98.
E-Mail: tourism@bahamas.com
Internet: www.bahamas.com

 
Honorarkonsulat des Commonwealth der Bahamas

(ohne Visumerteilung)
Flottenstraße 14-20, D-13407 Berlin
Tel: (030) 409 00 41 07. Fax: (030) 409 00 41 05.
E-Mail: info@hk-bahamas.de
Internet: www.hk-bahamas.de
Mo-Do 09.00-14.00 Uhr (nur telefonisch).
Zuständig für die Länder Berlin, Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

 
High Commission of the Commonwealth of the Bahamas

(mit Visumerteilung)
Bahamas House, 10 Chesterfield Street, GB-London W1J 5JL
Tel: (+44) (020) 74 08 44 88. Fax: (+44) (020) 74 99 99 37.
E-Mail: information@bahamashclondon.net
Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr;
(auch für Deutschland und Österreich zuständig).

 
Britisches Generalkonsulat

(mit Visumerteilung)
Yorckstraße 19, D-40476 Düsseldorf
Tel: (0211) 944 80 (Zentrale), (0900) 170 06 11 (1,60 €;/Min.) (Visaanfragen). Fax: (0211) 48 81 90 (Zentrale), 944 81 98 (Visaanfragen).
Internet: www.BritischeBotschaft.de
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr (tel. Auskünfte). Mo-Fr 08.00-11.00 Uhr (Publikumsverkehr).

 
Britisches Konsulat

(mit Visumerteilung)
37-39 Rue de Vermont, CH-1211 Genf 20.
Tel: (022) 918 24 00 (Zentrale), 918 24 26 (Visaabteilung). Fax: (022) 918 23 22.
Internet: www.britain-in-switzerland.ch
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr.
Visa: Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr (Publikumsverkehr) und 14.30-16.00 Uhr (tel. Auskünfte).

 
Honorarkonsulat der Bahamas

(ohne Visumerteilung)
Bahnhofplatz 9, CH-8023 Zürich.
Postanschrift: Postfach 6075, CH-8023 Zürich.
Tel: (044) 226 40 42. Fax: (044) 226 40 43.

 
Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

c/o Banque SCS Alliance, Alliance House, East Bay Street, BS-Nassau
Postanschrift: PO Box N-1724, BS-Nassau
Tel: 394 61 61. Fax: 394 62 62.
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Jamaika.

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Goodman's Bay Corporate Centre, West Bay Street & Sea View Drive, BS-Nassau
Postanschrift: PO Box CB-10976, BS-Nassau
Tel: 502 22 00. Fax: 502 23 00.
E-Mail: Beat.Wernli@Gottardo.com
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich des schweizerischen Generalkonsulats in Montreal (s. Kanada).

 

Österreich verfügt über keine diplomatische Vertretung auf den Bahamas. Zuständig ist die österreichische Botschaft in Washington, DC (s. USA).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
2 -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und innerhalb von 7 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere auf den Bahamas, die den Transitraum nicht verlassen.

 
[2]

Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

 
[3]

Malariainfektionen kamen zwar bisher auf den Bahamas nicht vor, jedoch gab es im Frühling und Sommer 2006 auf Exuma einige Malariafälle. Es sollte deshalb auf Mückenschutz geachtet werden und bei Fieber sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden.

 
[4]

Leitungswasser ist normalerweise stark gechlort und als Trinkwasser nicht geeignet. Es empfiehlt sich, abgefülltes Wasser zu trinken, das überall erhältlich ist. Milch ist pasteurisiert; Milchprodukte sind daher ebenso zum Verzehr geeignet wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Das Dengue-Fieber tritt landesweit auf. Es wird daher ein Mückenschutz angeraten.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

 
Gesundheitsvorsorge

Es gibt öffentliche und private Krankenhäuser auf New Providence und Grand Bahama sowie Ärztezentren auf den Out Islands. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport im Notfall wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag. 2. Juni Tag der Arbeit. 5. Juni Pfingstmontag. 10. Juli Unabhängigkeitstag. 7. Aug. Tag der Sklavenbefreiung. 12. Okt. Kolumbus-Tag (Entdeckung Amerikas). 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 28. Mai Pfingstmontag. 1. Juni Tag der Arbeit. 10. Juli Unabhängigkeitstag. 6. Aug. Tag der Sklavenbefreiung. 8. Okt. Kolumbus-Tag (Entdeckung Amerikas). 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

Gesetzliche Feiertage, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen, werden oft am folgenden Montag begangen.