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Bahamas

 
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Währung

1 Bahama-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: B$, BSD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 3 und 1 B$ und 50 Cents erhältlich; Münzen in den Nennbeträgen 25, 15, 10, 5 und 1 Cent. Der Bahama-Dollar ist an den US-Dollar gebunden, der ebenfalls als offizielles Zahlungsmittel akzeptiert ist.

 
Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro sowie US-Dollar in bar. Bankautomaten gibt es auf den größeren Inseln an den Flughäfen, in Banken und Spielkasinos.

 
Kreditkarten

Diners Club, Eurocard, Visa, MasterCard und American Express werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
ec-/Maestro-Karte

Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden auf den Bahamas an einigen Geldautomaten akzeptiert aber nicht in Geschäften. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 
Reiseschecks

Mitnahme von US-Dollar-Reiseschecks empfohlen.

 
Wechselkurse

B$ B$ B$ B$ B$
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 1,21 1,19 1,18 1,21 1,25
1 CHF 0,78 0,77 0,76 0,76 0,81
1 US$ 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00

 
Devisenbestimmungen

Eine Genehmigung der Central Bank of the Bahamas ist für die Einfuhr der Landeswährung erforderlich. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Fremdwährungen können im Wert von bis zu 10.000 US$ Dollar in bar oder als Reiseschecks ohne Deklaration eingeführt werden.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200 B$ pro Person beschränkt. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Do 09.30-15.00 Uhr, Fr 09.30-17.00 Uhr.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Folgende Artikel dürfen zollfrei auf die Bahamas eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 454 g Tabak (Personen über 18 Jahre);
0,94 l Spirituosen (Personen über 18 Jahre);
0,94 l Wein (Personen über 18 Jahre);
andere Artikel bis zu einem Wert von 100 US $.

Anmerkung:
Haushaltsartikel wie kleine Elekrogeräte (z.B. Handmixer) sind zollpflichtig und werden in Höhe von 45 % ihres Wertes besteuert. Laptop-Computer werden als persönliche Wertsachen angesehen und sind daher zollfrei.

 
Einfuhrverbot

Waffen, Munition und tollwütige Tiere.