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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
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| Anmerkung |
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Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild nur bei Begleitung eines Elternteils. Empfohlen wird jedoch die Eintragung in den Reisepass
eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der GUS (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Armenien).
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| Visum bei der Einreise |
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[1] Die Bürger Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Niederlande und von Luxemburg können ihre Einreisevisum (bis 7 Tage)
in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten. Es wird gebeten deutliche, genaue und vollständige
Angaben zu schreiben, da andernfalls die Erteilung des Visums verzögert oder sogar abgelehnt werden kann.
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| Visaarten |
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Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muss); Privatvisum; Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt). Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
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| Visagebühren |
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Deutschland und Schweiz Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 ;; zweimalig 80 ; Transitvisum: einmalig 20 ;; zweimalig 40 ;. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen
Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Alle konsularischen Gebühren
werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 US$; zweimalig 80 US$ Transitvisum: einmalig 20 US$; zweimalig 40 US$. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen
Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) 2 Passfotos. (b) Gültiger Reisepass (Original). (c) 1 ausgefülltes Antragsformular. (d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur
Banküberweisung). (e) Touristenvisum: Buchungsbestätigung (Voucher) des aserbaidschanischen Reisebüros für die Unterkunft, Transport, Reservierung etc. (f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im
Außenministerium in Baku. (g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen
Republik. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden. Bei persönlicher Antragstellung
empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.
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| Bearbeitungszeit |
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In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz); 2-3 Tage für Expressausstellung.
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| Meldepflicht |
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Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei
der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Vorderasien.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Aserbaidschan.
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| Landesvorwahl |
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994.
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| Olympia-Reisen |
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Siegburger Straße 49, D-53229 Bonn Tel: (0228) 40 00 30. Fax: (0228) 46 69 32. E-Mail: info@olympia-reisen.com Internet: www.olympia-reisen.com Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr.
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| Ministry of Foreign Affairs |
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Shykhalia Gurbanov Street 4, AZ-1009 Baku Tel: (012) 492 96 92. Fax: (012) 498 84 80. E-Mail: secretariat@msa.gov.az Internet: www.mfa.gov.az
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| Botschaft der Republik Aserbaidschan |
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Axel-Springer-Straße 54, D-10117 Berlin Tel: (030) 219 16 13. Fax: (030) 21 91 61 52. Konsularabt.: Tel: (030) 20 64 80 63. E-Mail: azerbembgermany@aol.com Internet: www.botschaft-aserbaidschan.de Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.30-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Mi, Fr 09.00-12.30 Uhr und 14.30-17.30 Uhr; (auch für die Schweiz zuständig).
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| Botschaft der Republik Aserbaidschan |
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Hügelgasse 2, A-1130 Wien Tel: (01) 403 13 22. Fax: (01) 403 13 23. E-Mail: office@azembvienna.at Internet: www.azembvienna.at Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr. 9.30-12.30 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Ul. Mamedalieva 15, AZ-1005 Baku Postanschrift: PO Box N. 28 und N. 29, AZ-370000 Baku-Zentrum Tel: (012) 465 41 00. Fax: (012) 498 54 19. E-Mail: post@bakudiplo.org
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Die diplomatische Vertretung Österreichs erfolgt durch die Botschaft in Moskau (s. Russische Föderation), zuständig für die Erteilung von Touristenvisa im Rahmen des Schengen Abkommens ist die Französische Botschaft in Baku in
Aserbaidschan. Die diplomatische Vertretung der Schweiz erfolgt durch die Botschaft in Tiflis (s. Georgien).
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
Nein |
| Nein |
Nein |
| 1 |
- |
| 2 |
- |
| 3 |
- |
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| [1] |
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Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
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| [2] |
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Malariarisiko besteht von Juni bis Oktober in tiefer gelegenen Gebieten, in den Grenzgebieten zu Iran und Georgien, in der Khachmas-Region,
der Umgebung von Baku (nicht Stadt) und zwischen den Flüssen Kura und Arax. Es tritt ausschließlich die weniger gefährliche
Form Plasmodium vivax auf. Empfehlung: Mückenschutz.
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| [3] |
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Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder
Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt
werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich daher, abgefülltes Wasser zu trinken, welches im allgemeinen
überall erhältlich ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem
Wasser anrühren. Milchprodukte sollten aus pasteurisierter bzw. abgekochter Milch hergestellt sein. Außerhalb der Städte sollte
Trinkwasser vorsichtshalber abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist kostenlos, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt. Außerhalb
von Baku ist sie nicht immer gewährleistet. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte seine Reiseapotheke ausreichend bestücken.
Angesichts der Arzneimittelknappheit, veralteter Geräte und der insgesamt unzulänglichen medizinischen Versorgung wird der
Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung dringend empfohlen. Es gibt eine deutsche Ärztin (Internistin) in Baku: Dr. Kristin Kriesel: Ul. Rashida Behbudowa 30, 370000 Baku, Tel: (0099)
(0412) 493 40 89/493 73 54. Fax: 493 96 44. Die Praxis verfügt über Untersuchungs- und Laboreinrichtung. In Nachbarschaft
zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural. In der Zahnklinik "Elay Ankara", (Tagyev küc. 14, 370004
Baku, Tel: 498 48 17. Tel./Fax: 498 25 41.) arbeitet in Botschaftsnähe Dr. Bülent Yazar Buyruk, ein türkischer Zahnarzt, der
gut Englisch spricht.
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| Vogelgrippe |
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In Aserbaidschan wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 27.
Februar 2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren
meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen
und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser
und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 20. Jan. Tag der Märtyrer. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Novruz Bayramy (Islamisches Neujahr). 14. Apr. Karfreitag. 17. Apr. Ostermontag. 9. Mai Tag des Sieges. 28. Mai Tag der Republik. 15. Juni Tag der Befreiung. 26. Juni Tag der Streitkräfte. 18. Okt. Unabhängigkeitstag. 12. Nov. Tag der Verfassung. 17. Nov. Tag der nationalen Wiedergeburt. 31. Dez. Solidaritätstag.
1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Tag der Märtyrer. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Novruz Bayramy (Islamisches Neujahr). 6. Apr. Karfreitag. 9. Apr. Ostermontag. 9. Mai Tag des Sieges. 28. Mai Tag der Republik. 15. Juni Tag der Befreiung. 26. Juni Tag der Streitkräfte. 13. Sept. Beginn des Ramadan. 14.-15. Okt. Eid-Al Fitr (Ende des Ramadan) 30. Okt. Unabhängigkeitstag. 12. Nov. Tag der Verfassung. 17. Nov. Tag der nationalen Wiedergeburt. 31. Dez. Solidaritätstag.
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| Anmerkung |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Ramazan Bayram vorangeht, essen Muslime nicht tagsüber, sondern erst nach
Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Diese Unterbrechungen
können auch während des Ramazan Bayram auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Kurban Bayram, hat keine festgelegte Zeitdauer;
es dauert i. Allg. zwei Tage.
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