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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über die gewährte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und muss
zwei Leerseiten enthalten.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird für die
Visaeinholung anerkannt. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Kap Verde.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Einfach-, Arbeits- und Transitvisum, Verlängerung bei den Grenzbehörden möglich.
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| Visagebühren |
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Deutschland: Einfach- und Arbeitsvisum: 40 ;. Expressgebühr: 20 ;.
Österreich: Einfach- und Arbeitsvisum: 60 ;.
Schweiz: Einfach- und Arbeitsvisum: 80 CHF. Expressgebühr: 40 CHF.
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| Gültigkeitsdauer |
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60 Tage ab Ausstellungsdatum für maximal 30 Tage Aufenthalt. Transitvisum: Maximal 4 Tage.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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Einfachvisum: (a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Einladung aus
Angola oder bestätigte Hotelbuchung. (e) Rückflugticket. (f) Gebühr. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich
oder die Schweiz. Arbeitsvisum: (a) Reisepass, der noch mind. 18 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Einladung des angolischen
Arbeitgebers/Geschäftspartners. (e) Lebenslauf, evtl. Diplomzeugnisse*. (f) Führungszeugnis*. (g) Ärztliches Attest*. (h)
Arbeitsvertrag*. (i) Eidesstattl. Erklärung (Befolgung angol. Gesetze)*. (j) Angaben zum Grund der Reise. Unter Umständen
können noch weitere Unterlagen verlangt werden. Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Näheres von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). [*] Diese Dokumente müssen ins Portugiesische übersetzt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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3 Wochen (in Deutschland), 8 Werktage (in Österreich).
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| Impfungen |
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Alle nach Angola Einreisenden müssen eine Gelbfieberimpfung sowie eine
Impfung gegen Hepatitis A und B nachweisen. Weitere
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Südwestafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Angola.
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| Landesvorwahl |
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244.
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| Ministry of Hotels and Tourism |
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Largo 4 de Fevereiro, Caixa Postal 1242, Palácio de Vidro, AO-Luanda Tel: (02) 33 87 37 oder 37 09 08. Fax: (02) 370 805. Internet: www.angola.org
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| Botschaft der Republik Angola |
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Wallstraße 58/59, D-10179 Berlin Tel: (030) 24 08 97 0. Fax: (030) 24 08 97 12. Konsularabt.: Tel.: (030) 240 89 70. Fax: (030) 24 08 97 57. E-Mail: botschaft@botschaftangola.de Internet: http://botschaftangola.de Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: täglich 09.00-13.00 Uhr; (auch für die Schweiz zuständig).
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| Botschaft der Republik Angola |
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Seilerstätte 15/10, A-1010 Wien Tel: (01) 718 74 88. Fax: (01) 718 74 86. E-Mail: embangola.viena@embangola.at Internet: www.embangola.at Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Angola |
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45-47 Rue de Lausanne, 4. Stock, CH-1201 Genève Tel: (022) 732 30 60. Fax: (022) 731 00 09. Visa: Tel: (022) 731 03 77. E-Mail: ambmission.angola@worldcom.ch Internet: www.courrier-ambang.ch/ Mo, Mi, Fr 09.00-12.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Avenida 4 de Fevreiro, 120, AO-Luanda Postanschrift: Caixa Postal 1295, AO-Luanda Tel: (02) 33 47 73, 33 45 16. Fax: (02) 33 45 16. E-Mail: germanembassy.luanda@ebonet.net
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| Botschaft der Republik Österreich |
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13, Duthie Road, Alexandra Park, Harare, Simbabwe Tel: (00 263/4) 70 29 21. Fax: (00 263/4) 70 58 77. E-Mail: harare-ob@bmaa.gv.at Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (zuständig für Angola)
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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R. Joaquim De Figueireda Ernesto, Edificio Rainha Ginga, 8th Floor, AO-Luanda Tel: (02) 39 48 13, 34 31 59, 34 95 23. Fax: (02) 34 59 67, 39 48 13.
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| Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Rua da India No. 3, Bairro Patrice Lumumba, AO-Luanda Postanschrift: Caixa Postal 2897, Correio Central, AO-Luanda Tel: (02) 44 22 13. Fax: (02) 44 29 34.
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Ja |
Ja/1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Angola gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig
von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Bengo, Benguela, Cabinda, Huambo,
Huila, Kuando-Kubango, Kunene, Kwanza-Norte, Kwanza-Sul, Luanda (Luanda Cap.), Malanga, Namibe, Uige und Zaire. Um sich zu
schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen
zu empfehlen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt werden, insbesondere
bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen.
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| [3] |
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Malariaschutz aufgrund ganzjährig hohem Risiko landesweit erforderlich, auch in den Stadtgebieten. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethaminresistenz
der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparum wurde gemeldet. Daher ist vor Abreise eine individuelle Beratung beim Arzt unbedingt empfohlen.
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| [4] |
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Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder
Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt
werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder
anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Einheimische
Milchprodukte aus ungekochter Milch außerhalb der Städte vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß
serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht
und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird
gewarnt.
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| Zusätzliche Impfpflicht |
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Alle nach Angola Einreisenden müssen eine
Impfung gegen Hepatitis A und B nachweisen.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Im Norden tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis E ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen landesweit zwischen Mai und Oktober vor.
Rund 40 Fälle der Schlafkrankheit wurden aus dem Distrikt Lukala in der nördlichen Provinz Kwanza-Norte gemeldet. Erkrankungsfälle der Schlafkrankheit werden
ganzjährig aus den nördlichen Gebieten (v.a. Provinz Uije, Kunene, Huambo, Namibe und Huila) berichtet. Gute Schutzmaßnahmen
gegen Stechfliegen sind stets durchzuführen.
Tollwut kommt vor. Erhöhtes Risiko landesweit, vor allem durch Hunde. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und
bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Zeckenbissfieber ist endemisch und kommt landesweit vor.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Angola hat als eines der ärmsten Entwicklungsländer zahlreiche Krankheitsrisiken und eine unzureichende medizinische Infrastruktur.
Die medizinische Versorgung entspricht keinesfalls westlichem Standard. In Luanda gibt es jedoch einige besser ausgestattete
Kliniken, in denen Routinebehandlungen, wenn auch zu hohen Preisen möglich sind. Eine Reiseapotheke sollte mitgeführt werden,
da Medikamente oft nicht erhältlich sind. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung ist unbedingt
erforderlich.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2006 Neujahr. 4. Jan. Tag der Märtyrer der kolonialen Unterdrückung. 4. Febr. Jahrestag des bewaffneten Kampfes gegen Portugal. 8. März Internationaler Frauentag. 4. April Tag des Friedens und der Versöhnung. 14. April Karfreitag. 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrika-Tag. 1. Juni Internationaler Kindertag. 17. Sept. Tag des Volkshelden (Dr. Agostinho Netos Geburtstag). 2. Nov. Allerseelen. 11. Nov. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2007 Neujahr. 4. Jan. Tag der Märtyrer der kolonialen Unterdrückung. 4. Febr. Jahrestag des bewaffneten Kampfes gegen Portugal. 8. März Internationaler Frauentag. 4. April Tag des Friedens und der Versöhnung. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Afrika-Tag. 1. Juni Internationaler Kindertag. 17. Sept. Tag des Volkshelden (Dr. Agostinho Netos Geburtstag). 2. Nov. Allerseelen. 11. Nov. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.
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