Destination Guides
Angola

 
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Währung

1 Neuer Kwanza = 100 Lwei. Währungskürzel: Kz, AOA (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 10, 5 und 1 Kw; Münzen existieren nicht.

Anmerkung: Im Januar 2000 wurde der Kwanza um den Faktor 1000 entwertet (1 Neuer Kwanza = 1000 alte Kwanza).

 
Geldwechsel

Geld sollte nur in offiziellen Wechselstuben getauscht werden. Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt ist illegal. US-Dollar werden ebenfalls genommen.

 
Kreditkarten

Werden nur in einigen großen Hotels akzeptiert.

 
Reiseschecks

Werden i. Allg. nicht akzeptiert. Wo möglich, erfolgt der Umtausch nur gegen hohe Gebühren und zu einem ungünstigen Wechselkurs.

 
Wechselkurse

Kw Kw Kw Kw Kw
Juli '05 Okt. '05 Jan. '06 Apr. '06 Juli '06
1 €; 107,97 106,49 95,28 97,25 100,78
1 CHF 69,26 68,61 67,92 61,16 65,01
1 US$ 89,18 89,21 80,78 80,36 80,37

 
Devisenbestimmungen

Bargeld, Reise- und Bankschecks müssen bei der Ankunft deklariert werden.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist für Reisende nach Angola unbeschränkt. Es besteht jedoch eine Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis zu einem Betrag, der 5.000 US$ entspricht, erlaubt. Beträge, die darüber liegen, müssen angegeben werden. Nicht deklariertes Geld kann konfisziert werden.
Die Einfuhr der Landeswährung darf einen Betrag von 15.000 AOA nicht überschreiten. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.00-12.30 und 14.00-15.00 Uhr.

 
 
uty Free
 
Duty Free

Folgende Artikel können zollfrei nach Angola eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

400 Zigaretten oder 500 g Zigarren oder andere Tabakwaren;
250 ml Eau de Toilette oder 5 ml Parfüm oder After Shave;
1 l Spirituosen und 2 l Wein;
persönliche Gegenstände wie z.B. getragene Kleidung;
Geschenke im Gesamtwert von bis zu 500 US$.

 
Einfuhrverbot

Schusswaffen, Munition, Sprengstoff, Medikamente und Lebensmittel, die schädlich für die Gesundheit sind, Drogen, pornographisches Material, 100%-iger Alkohol, Spielautomaten, Pflanzen aus infizierten Gebieten, Briefmarken und Wertgegenstände. Für tierische Produkte, Tiere und Teile von Tieren wird eine Sondergenehmigung benötigt.