Destination Guides
Algerien

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen wird die Einreise verweigert.

 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger von Jemen, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Seychellen, Syrien und Tunesien.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von
(a) EU-Länder: Deutschland, Luxemburg und Niederlande;
(b) Übrige Länder: Iran, Israel, Korea (Süd), Malawi, Südafrika, Taiwan, USA, Vietnam und für Reisende mit palästinensischen Reisedokumenten.

 
Hinweis

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen.

 
Visaarten

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Visagebühren

Je nach Nationalität des Antragstellers unterschiedlich. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum.

 
Antragstellung

Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen.
Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.

 
Unterlagen

(a) 1 Antragsformular (Deutschland), 2 Antragsformulare (Österreich, Schweiz). (b) 1 Passfoto (Deutschland), 2 Passfotos (Österreich, Schweiz). (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühr. (e) Privatreisen: Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers beifügen. (f) Reiseversicherung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden.

 
Angaben zur Reiseroute

Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Südalgerien (Sahara) müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönliche Antragstellung: 1 Tag; per Post: Mind. 14 Tage.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Ausreiseerlaubnis

Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Nordafrika.

 
Offizieller Staatsname

Demokratische Volksrepublik Algerien.

 
Landesvorwahl

213.

 
Air Algérie

Warschauer Str. 7, D-10243 Berlin
Tel: (030) 609 154 30.

und

Friedensstr. 5, D-60311 Frankfurt
Tel: (069) 240 015 40.

 
Air Algérie

12 Rue de Chantepoulet, CH-1201 Genève
Tel: (022) 731 51 80 (Reservierungen). Fax: (022) 731 05 62.
E-Mail: airalgerie@bluewin.ch oder contact@airalgerie.dz
Internet: www.airalgerie.dz
Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-12.30 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).

 
Ministère du Tourisme

Route Nationale 36, Ben Aknoun, DZ-Algier
Tel: (021) 79 23 01. Fax: (021) 79 23 32.
E-Mail: mtazm@wissal.dz
Internet: www.tourisme.dz

 
Entreprise Nationale Algérienne du Tourisme

126 bis, Rue Didouche Mourad, DZ-Algier
Tel: (021) 42 74 05. Fax: (021) 74 70 49.
Internet: www.onat-dz.com

 
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Görschstraße 45-46, D-13187 Berlin
Tel: (030) 43 73 70. Fax: (030) 48 09 87 16.
E-Mail: info@algerische-botschaft.de
Internet: www.algerische-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Generalkonsulat in Bonn (Tel: (0228) 94 37 60).

 
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Rudolfinergasse 18, A-1190 Wien
Tel: (01) 369 88 53-0. Fax: (01) 369 88 56. Konsularabt.: Tel: (01) 369 88 53/42.
E-Mail: office@algerische-botschaft.at
Internet: www.algerische-botschaft.at
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr. Visaabteilung: Mo-Do 09.00-11.00 (Einreichen von Anträgen) und 14.00-15.00 Uhr (Abholung).

 
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Willadingweg 74, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 350 10 50. Fax: (031) 350 10 59.
E-Mail: mbcybs@bluewin.ch
Internet: www.consulat-algerie.ch
Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr.

 
Konsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien

308 bis, Route de Lausanne, CH-1293 Bellevue/Genève
Tel: (022) 774 19 19/09. Fax: (022) 774 19 06.
E-Mail: consulat-algerie@consulat-algerie.ch
Internet: www.consulat-algerie.ch
Mo-Sa 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

165 Chemin Sfindja, DZ-Algier
Postanschrift: B.P. 664, DZ-16000 Algier
Tel: (021) 74 19 41/56, 74 20 47. Fax: (021) 74 05 21.
E-Mail: zreg@algi.diplo.de
Internet: www.algier.diplo.de

 
Österreichische Botschaft

17, Chemin Abdelkader Gadouche, DZ-16035 Hydra, Algier
Tel: (021) 69 10 86/34. Fax: (021) 69 12 32.
E-Mail: algier-ob@bmaa.gv.at

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2, Rue numéro 3, DZ-16035 Paradou, Algier
Postanschrift: B.P. 443, DZ-16035 Hydra-Algier
Tel: (021) 60 04 22, 60 69 60. Fax: (021) 60 98 54.
E-Mail: vertretung@alg.rep.admin.ch
Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, So 09.00-12.00 Uhr

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Algerien.

 
[2]

Begrenztes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax existiert in der abgelegenen Region Ihrir (Dept. Illizi). Keine medikamentöse Vorbeugung, aber Mückenschutz und langärmlige Kleidung empfohlen.

 
[3]

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) können die meisten Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann unsauber sein und sollte sterilisiert werden. Milchpulver nur mit sauberem Wasser anrühren. Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind i. Allg. unbedenklich.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, v.a. im Norden im Wadi Hamiz und im Süden in der Tassili-Region. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und ist gelegentlich technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch gute europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Bei Aufenthalten in der Wüste sind Sonnenschutz und Feuchtigkeitscreme (Trockenheit) unerlässlich. Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10.-13. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. Jan. Islamisches Neujahr. 9. Febr. Ashoura. 1. Mai Tag der Arbeit. 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 19. Juni Ben Bellas Entmachtung. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 1. Nov. Jahrestag der Revolution. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

1. Jan. 2007 Neujahr. 29. Jan. Ashoura. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Juni Ben Bellas Entmachtung. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 13. Sept. Beginn Ramadan. 1. Nov. Jahrestag der Revolution. 14.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.